Wenn Du selbstständig bist, musst Du Dich selbst versichern - die Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt bei 1.863,75 (Einkommen). Auf Antrag lässt sich diese auf 1.242,50 senken. Es ist egal, wie viele Stunden Du aufwendest.
Vgl. http://www.hkk.de/direkteinstieg/sel...ige/print.html
Wieso sollte Dein _einziges_ Einkommen ein "Nebeneinkommen" werden?Also, soweit ich gesehen habe wäre mein KVbeitrag ca.270€ egal wieviele Stunden ich arbeite. Wird der Beitrag geringer, wenn ich nur max.15 Stunden/Woche arbeite? Wird die Selbständigkeit dann als "Nebeneinkommen"
gesehen auch wenn ich sonst nicht arbeite?![]()
Nein, das wird es natürlich nicht, egal wie viele Stunden Du arbeitest. Du bist hauptberuflich selbstständig, wenn Du Dein Einkommen ausschließlich oder überwiegend aus dieser Tätigkeit erzielst.
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