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Thema: Abh.beschäftigt / Nebenerwerb / krankenkasse

  1. #1
    TP-Member
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    Abh.beschäftigt / Nebenerwerb / krankenkasse

    Hallo!

    Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, eine schon evtl. vorhandene Antwort auf meine Frage zu finden ... aber irgendwie scheine ich begriffsstutzig zu sein

    Also, werde ich jetzt doch meine dumme Frage stellen.
    Mein Mann ist abhängig beschäftigt – daher gesetzlich kranken(pflicht)versichert – und hat noch einen Nebenerwerb angemeldet.
    Muss er da bei den Krankenkassenbeiträgen noch was draufpacken?

    Vielen Dank schon mal!
    Lieber dumm fragen als dumm sterben!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von alfa-hefa Beitrag anzeigen
    Mein Mann ist abhängig beschäftigt – daher gesetzlich kranken(pflicht)versichert – und hat noch einen Nebenerwerb angemeldet.
    Der Arbeitgeber weiss Bescheid? Das _kann_ sonst zu Interessenkonflikten führen ...

    Muss er da bei den Krankenkassenbeiträgen noch was draufpacken?
    In der Regel nicht, das kommt aber auf den Umfang des Nebenerwerbs im Einzelfall an. Ein Anruf bei der Krankenkasse schadet nicht, die beissen auch nicht.

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  3. #3
    TP-Member
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    Ja, der Arbeitgeber weiß Bescheid (gibt sogar Aufträge :-)).

    Der Umfang des Nebenerwerbs ist nicht gering.
    Aber wir hatten noch nicht den Mut, die Krankenkasse zu fragen,
    weil wir, da das schon länger so ist,
    nicht schlafende Hunde wecken wollen ... (*beschämt-guck*) ...
    bzw. wenn, dann nur vorsichtig – ohne, dass der Hund doch noch übel beißt ...
    ich meine rückwirkend und so
    Lieber dumm fragen als dumm sterben!

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von alfa-hefa Beitrag anzeigen
    Ja, der Arbeitgeber weiß Bescheid (gibt sogar Aufträge :-)).
    Dann auf jeden Fall wg. Scheinselbstständigkeit aufpassen ... (Dein Mann sollte mehrere Auftraggeber haben).

    Der Umfang des Nebenerwerbs ist nicht gering.
    Oho ...

    Aber wir hatten noch nicht den Mut, die Krankenkasse zu fragen,
    weil wir, da das schon länger so ist,
    nicht schlafende Hunde wecken wollen ... (*beschämt-guck*) ...
    bzw. wenn, dann nur vorsichtig – ohne, dass der Hund doch noch übel beißt ...
    ich meine rückwirkend und so
    Ja, die KV kann auch rückwirkend höhere Beiträge verlangen. Aussitzen bringt also nichts.

    Es gibt so eine Faustregel:

    "Von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit wird ausgegangen, wenn die wirtschaftliche Bedeutung und der zeitliche Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigt. Sofern jedoch Personen mindestens 18 Stunden in der Woche einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und das Arbeitsentgelt monatlich im Jahr 2007 über 1.225 € beträgt, geht man davon aus, dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit nicht genügend Zeit bleibt."

    http://www.frankfurt-main.ihk.de/sta...lversicherung/

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  5. #5
    TP-Member
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    Scheinselbstständigkeit ist kein Problem, Auftraggeber sind genügend vorhanden.

    Deine restliche Antwort klingt nicht beruhigend für uns
    Ich denke, ich habe jetzt verstanden ...

    Vielen herzlichen Dank + viele Grüße!

    PS: Das Forum hier ist einfach genial!
    Lieber dumm fragen als dumm sterben!

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