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Thema: KV Rückzahlung / Neueinstufung

  1. #1
    TP-Newbie
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    KV Rückzahlung / Neueinstufung

    Hallo!

    Auf der Suche nach einer Antwort auf meine Frage/n bin ich auf dieses tolle Forum gestoßen und hoffe, dass ihr mit weiterhelfen könnt!

    Ich bin seit fast genau einem Jahr selbstständig und hatte mich zu Beginn bei meiner KK mit dem Mindestbeitrag einstufen lassen, da ich natürlich nicht abschätzen konnte, wie mein Verdienst aussehen würde und ich gehört hatte, dass man zu viel bezahlte Beiträge nicht zurückerstattet bekommt (eigentlich ein Unding, oder?).

    Nun ist abzusehen, dass ich wohl für 2008 weit mehr verdient haben werde. ich gehe von 30.000,- aus, wovon ich hoffentlich noch Betriebsausgaben in Höhe von ca. 2.000,- - 3.000,- abziehen kann.

    1) Bei der bevorstehenden Rückzahlung wird doch dann das Jahresgesamteinkommen (also die 17.000/18.000 Euro) durch 12 dividiert, richtig?

    2) Muss ich der KK sofort im Januar bescheid sagen oder erst, wenn ich den Bescheid vom FA bekommen habe?

    3) Wie sieht es dann mit meinen Beiträgen für 2009 aus? Ich kann nicht wirklich davon ausgehen, dass ich 2009 genauso viel verdiene, wie 2008, da ich dieses Jahr ein paar tolle Aufträge hatte, die ich nicht "gewöhnlich" waren.... Kann ich der KK das so erklären und erwarten, dass ich 2009 wieder nur den Mindestbeitrag zahlen und dann ggf. 2010 wieder zurückzahle, falls ich 2009 doch mehr verdient haben sollte? Oder sagt sich die KK, wenn sie meine Einnahmen von 2008 sieht, dass ich das bestimmt wieder verdiene und lässt mich gleich mehr zahlen????

    Freue mich auf eure Antworten und wünsche schon einmal ein schönes Wochenende!

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    zu 2. normalerweise musst du den Steuerbescheid vom FA abwarten

    zu 3. frag doch einfach deine KK

    Alle Punkte solltest du deine KK fragen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    zu 2. normalerweise musst du den Steuerbescheid vom FA abwarten

    zu 3. frag doch einfach deine KK

    Alle Punkte solltest du deine KK fragen.
    Danke für die Antwort!

    Klar, könnte ich meine KK fragen, doch zunächst suche ich natürlich ein paar Hintergrundinfos, um in einem Gespräch ggf. richtig reagieren zu können....

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Frag doch ganz unverbindlich informationssuchend an...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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