Hallo,

ich habe angefangen Notebooks auseinanderzubauen und die Einzelteile in einem Internet-Shop an Endverbraucher zu verkaufen.

Nun habe ich dieses kleine Gewerbe bei der Berufgenossenschaft für Handel- und Warendistribution angemeldet, vielmehr wurde ich dazu genötigt, denn die haben mir eine Frist gesetzt das zu tun (Ist das eigentlich notwendig in meinem Fall? Keine weitere MA's)

Jedenfalls: Obwohl ich ganz klar gesagt habe, dass ich Einzelteile an Endverbraucher verkaufe, wollen die mich in die Sparte "Großhandel und Lagerei" einordnen.

Meiner Meinung nach ist das aber "Einzelhandel".

Ich denke, die wollen sich nur vor den 10% Preisnachlass drücken, die es in der Kategorie "Einzelhandel" gibt.

Was meint Ihr dazu? Ist das Einzelhandel oder Großhandel? Welche Kosten können da ungefähr auf mich zukommen (Gefahrentarif IT)..

Danke!!