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Thema: Durch 400 €-Job gesetzlich Krankenversichert?

  1. #16
    e40
    e40 ist offline
    TP-Veteran e40 hilft, wo's geht e40 hilft, wo's geht e40 hilft, wo's geht e40 hilft, wo's geht Avatar von e40
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    Zitat Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
    ...
    Ist das eine Krankenversicherung als Student, die sich mit 100 Euro monatlich begnügt? Eine solche kenne ich nämlich nicht...
    Es gibt Studententarife bereits unter 100€, bei bekannten Versicherungen wie z.B bei der DAK

  2. #17
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo e40,

    nach dem bisherigen Thread-Verlauf ist die Studenten-KV off toppic. Aber trotzdem zur Information:
    Die Studenten-Pflicht-KV ist bei allen gesetzlichen KV gleich. Hierzu gehört auch die DAK.
    Der Einheitsbeitrag beträgt = 55,55 € KV
    und PflegeV 9,98 € monatlich.

    Gruß Woko

  3. #18
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wichitg noch zur Studenten-KV: Es ist während des Studiums nicht möglich, die KV zu wechseln. Da die Beiträge aber wie schon geschrieben eh einheitlich sind sollte das auch kein Problem darstellen.

  4. #19
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Zitat Zitat von Woko Beitrag anzeigen
    Die Studenten-Pflicht-KV ist bei allen gesetzlichen KV gleich. Hierzu gehört auch die DAK.
    Der Einheitsbeitrag beträgt = 55,55 € KV
    und PflegeV 9,98 € monatlich.
    Genau das wollte ich wissen. Danke.
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  5. #20
    TP-Junior hekate macht alles soweit korrekt
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    Hallo zusammen,

    auf die Gefahr hin das dies nicht mehr gelesen wird oder ich von Euch in der Luft zerissen werde: auch bei einem 400 € Job ist man versichert. Der AG meldet den MA bei der Minijobzentrale an und zahlt dafür ca 123 €. Darin sind KV, RV, inso, U1 und U2 enthalten. Bei Interesse kann ich die genauen Zahlen gerne raussuchen. Eine solche Beschäftigung wird allerdings nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.

    Eine "vernümpftige" Versicherung ist natürlich über 400 €. Wobei es für den AG keinen Unterschied macht ob er den MA bei der Minijobzentrale anmeldet oder 430 € brutto zahlt. Dann zahlen AG und AN die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge. Der einzige Nachteil: Das Netto ist weniger. Aber dafür voll versichert.

    Gruß an alle

    Hekate

  6. #21
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Hallo hekate,
    mit der Beitragszahlung an die Minijobzentrale hast du Recht.
    Aber bei der Schlussfolgerung irrst du. Für die pauschalen RV-Beiträge erwirbt man Rentenansprüche. Dies gilt aber nicht für die KV-Beiträge, diese sind zu zahlen, ohne dass man dadurch krankenversichert wird oder irgendwelche Ansprüche erhält.

    Gruß Woko

  7. #22
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    So wie Woko habe ich es auch gehört. Aber Hörensagen ist immer so eine Sache. Die entsprechenden Paragraphen würden mich interessieren.

    Gruß
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  8. #23
    TP-Junior hekate macht alles soweit korrekt
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    Hallo Woko,

    Du hast Recht. hab da ein bischen am Tippen gespart und gleichzeitig ein wenig unglücklich ausgedrückt. Wie auch immer. Solange Du der 400 €-Tätigkeit nachgehst bist Du natürlich versichert. Bekommst Du eine Grippe, dann geht da nichts mehr.

    Hallo Alberich,

    die §§ hab ich grad nicht so im Kopf. Ist auch nicht mein Fachgebiet. Kann ich aber gerne heute Abend nachfragen, dann schreib ich nochmal. Zu welchem Punkt genau brauchst Du die §§ denn? Das SGB ist schon ein wenig umfangreicher.

    Viele Grüße

    Hekate

  9. #24
    TP-Senior Woko ist auf einem guten Weg
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    Calw
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    Hallo Alberich,

    hier die Grundlagen:
    Für die RV werden die Pauschalbeiträge nach § 76b SGB VI als Entgeltzeiten berücksichtigt.

    Für die KV entstehen aus den Pauschalbeiträgen keine Ansprüche deshalb, da die KV-Pauschalbeiträge nur für die zu entrichten sind, die sowieso schon in der GKV versichert sind, egal ob Pflicht-, freiwillig- oder als Familienangehöriger. Diese haben schon einen vollen Leistungsanspruch. Für Privatversicherte sind generell keine KV-Pauschalbeiträge zu entrichten.

    Gruß Woko

  10. #25
    TP-Junior Leika macht alles soweit korrekt
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    5
    Wer einen 400-EUR Job hat, ist nicht krankenversichert durch den Job oder den Arbeitgeber oder so.

    Zwar zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale als Krankenkassenbeitrag, aber der führt nicht zu einer Versichung des 400-EUR-Jobers.

    Dies kann auf der homepage der Minijob-Zentrale gut nachlesen.

    Der muss anders versichert sein, z.B: familenversichert oder studentisch oder im Hauptberuf.
    Jeder, der mehr 400,- EUR verdient, ist verpflichtet, selbst krankenversichert zu sein. Also keine Familienversicherung mehr.

    Einige "schaffen" es immer noch, eine zeitlang keine Krankenversicherung zuhaben. Vorsichtig - jede Krankenkasse fordert die Beiträge rückwirkend nach.

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