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Thema: Gründungszuschuss und Beitragsberechnung Krankenkasse

  1. #1
    TP-Newbie
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    Gründungszuschuss und Beitragsberechnung Krankenkasse

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum, und hoffe, jemand von Euch kann mir ein paar Infos zu einer etwas komplizierten Fragestellung geben...

    Ab März 2008 habe ich den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur bezogen, und mich als freiberuflicher Programmierer versucht. Da das nicht geklappt hat, habe ich das Ganze nach Auslaufen des Zuschusses nach 9 Monaten wieder beendet. In dieser Zeit war ich bei meiner Krankenkasse als Selbstständiger versichert, und der monatliche Gründungszuschuss von 1.382 Euro wurde der Berechnung der Beiträge zugrunde gelegt.

    Inzwischen habe ich meinen Steuerbescheid für 2008 erhalten. Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit sind nicht vorhanden, aber 3.144 € Kapitalerträge aus Geldanlagen.

    Meine Frage ist nun, wie die Krankenkasse mit diesen Kapitalerträgen umgeht. Da der Gründungszuschuss wohl nicht steuerlich relevant ist, und im Steuerbescheid überhaupt nicht auftaucht, hatte ich in 2008 monatliche Einkünfte von 3144/12 = 266 Euro.

    Schlägt die Krankenkasse diesen monatlichen Betrag von 266 Euro jetzt dem gezahlten monatlichen Gründungszuschuss von 1.382 Euro zu, und berechnet daraus den endgültigen Beitragssatz, oder zählt der Gründungszuschuss bei der entgültigen Berechnung nicht, und es gilt stattdessen die Mindestbemessungsgrenze, da ja die 266 Euro monatlich unter dieser Grenze liegen? Und ist Euch bekannt, wie hoch diese Mindestbemessungsgrenze in 2008 für Bezieher des Gründungszuschusses war?

    Vielen dank im Vorraus für Eure Mühe.

    P.S.: In welcher Form muss ich übrigens den Steuerbescheid der Krankenkasse zusenden? Im Original oder als Kopie?

    Tschau

    Torsten

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Du bist freiwillig in der gesetzlichen KK? Dann schau mal deinen Tarif genau an... bis zu welcher Höhe an Einkünften der genau geht...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du bist freiwillig in der gesetzlichen KK? Dann schau mal deinen Tarif genau an... bis zu welcher Höhe an Einkünften der genau geht...

    Hallo, und Danke für die Antwort. Allerdings verstehe ich nicht genau, was Du meinst. Das ist kein spezieller Tarif. Die maximale Höhe dürfte wohl die so genannte Bemessungsgrenze sein, aber davon bin ich ja meilenweit entfernt.

    Letztlich ist die Frage, ob bei der nachträglichen Beitragsberechnung der Gründungszuschuss zusätzlich zu den tatsächlichen Einkünften gezählt wird, und das dann die Grundlage für die Berechnung bildet.

    Möglich wäre es aber auch, dass nur die tatsächlichen Einkünfte laut Steuerbescheid die Basis für die Berechnung bilden, und wenn diese unter der Mindestbemessungsgrundlage liegen, wird eben diese genommen. Der gezahlte monatliche Gründungszuschuss bliebe hier aber außen vor.

    Tja, ich weiß, es ist eine sehr spezielle Frage. Vielleicht hat ja jemand eine Idee...

    Danke, und

    Tschau
    Torsten

  4. #4
    TP-Insider Avatar von mogidala
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    hallo,

    für den krankenkassenbeitrag bei beziehern vom gründungszuschuss gilt eine verringerte beitragsbemessungsgrenze, diese liegt bei ca. 1200€, was einen krankenkassenbeitrag von ca. 200€ ergibt. wie das jetzt mit dem neuen einheitssatz ist, weiß ich leider nicht.

    Der gründungszuschuss ist zwar von der einkommensteuer befreit, allerdings wurde er trotzdem zur berechnung der krankenkassenbeiträge herangezogen.

    Ich war im letzten jahr in der gleichen situation (Deutsche BKK). wenn du selbständig bist OHNE gründungszuschuss und ein einkommen deutlich unter der mindestbeitragsbemessungsgrenze hast, kannst du einen antrag auf....gnarf wie heißt das...es gibt so einen sondertarif...aber wie gesagt, ich denke für die zeit mit gründungszuschuss kannst du da rückwirkend nichts machen.

    viele grüße
    daniela
    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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    Virtuelle Babyparty
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    ich will mehr grüne kästchen!

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