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Alt 10.05.2009, 00:32   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
Ferdinand macht alles soweit korrekt

Freiwilliges Mitglied der GKV - Ermittlung des Beitragssatzes


Ich bin freiwilliges Mitglied der GKV. Als Einnahmen gebe ich bei meiner Krankenkasse meinen 400,- Euro Job und die Unterhaltszahlungen an, die ich erhalte. Ich zahle nur den Mindestbeitragssatz. Die Krankenkasse gibt mein ermitteltes Einkommen mit null an. Werden der 400.- Euro-Job und die Unterhaltszahlungen tatsächlich nicht bei der Ermittlung des Krankenkassenbeitrags angerechnet???

Hintergrund meiner Frage ist auch mein Kleingewerbe. Der nächst höhere KV-Beitrag wird ab monatlichen Einnahmen von 828,- Euro fällig. Darf ich diese Grenze tatsächlich voll mit den Einnahmen aus dem Kleingewerbe ausschöpfen, da Unterhalt und 400.- Job nicht angerechnet werden? Danke!
Ferdinand ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.05.2009, 16:38   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Calw
Woko ist auf einem guten Weg
Hallo,

so wie es aussieht,hast du das Kleingewerbe nicht angegeben. Wird es angegeben, dass gilt man als Selbständiger und wird bei Nachweis von niedrigen Einnahmen mit 1890 € mtl. eingestuft. Wird diese Grenze unterschritten, dann kann man auf Antrag mit 1260 € eingestuft werden.
Das würde ein KV-Beitrag von 187,74 € und PflegeV von 24,57 € mtl. sein.

Für die Beiträge werden übrigens alle Einnahmen und Geldmitttel berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten.

Gruß Woko
Woko ist offline   Mit Zitat antworten
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gkv, krankenkasse

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