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Hallo,
so wie es aussieht,hast du das Kleingewerbe nicht angegeben. Wird es angegeben, dass gilt man als Selbständiger und wird bei Nachweis von niedrigen Einnahmen mit 1890 € mtl. eingestuft. Wird diese Grenze unterschritten, dann kann man auf Antrag mit 1260 € eingestuft werden.
Das würde ein KV-Beitrag von 187,74 € und PflegeV von 24,57 € mtl. sein.
Für die Beiträge werden übrigens alle Einnahmen und Geldmitttel berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten.
Gruß Woko
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