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Thema: Kleinunternehmer Krankenversicherung

  1. #1
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    Kleinunternehmer Krankenversicherung

    Hallo

    Erst mal zu meiner Situation. Ich bin gewerbetreibener, 19 Jahre alt und werde im Geschäftsjahr 2009 schätzungsweise einen Umsatz 10.000€ und einen Gewin von 3000 - 5000€ haben. Folglich bin ich Kleinunternehmer. Meine durschnittliches Monatliches Einkommen beläuft sich also auf über 355€. Folglich bin ich nicht mehr bei meinen Eltern mitversichert. Ich mach jetzt erstmal ein Sabbat Jahr und beginn danach mit Studium oder Ausbildung.

    Nun stellen sich mir also folgende Fragen:
    1. Welche Versicherungsart kommt für mich in Frage und ist am günstigsten? (hab gehört, dass ich freiwillig bei einer Gesetzlichen(ca. 200€/monat mitmachen kann. Bei den Privaten hab ich was bei 50€ mit Selbstbeteiligung von 500€ gefunden.)
    2. Kann ich mich, wen nich mit einer Studium 2010 beginne wieder bei meinem Vater mitversichern lassen?
    3. Sind die 355€ ein Monatsdurchschnitt? Habe nämlich erst im Mai mit der Geschäftstätigkeit begonnen. Sollte ich also einen Gewinn von 4260€ in 5 Monaten machen, wäre ich dann weiterhin bei meinem Eltern versichert?
    4.Was haben die 500€ Selbstbeteiligung generell für mich zu bedeuten? Alles was der Arzt mir verschreibt die Behandlungen Kosten trage ich im Jahr bis zu einem Gesamtwert von 500€ selber und den rest zahlt die Versicherung?)


    Beispiel: für 700€ Leistungen vom Arzt erhalten. Monatlich 50€ an die Versicherung bezahlt. Am Ende des Jahres ne Rechnung von der Versicherung über 500€


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Liebe Grüße

    Felix
    Geändert von felix_z_90 (14.05.2009 um 13:57 Uhr) Grund: ergänzung

  2. #2
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    Zitat Zitat von felix_z_90 Beitrag anzeigen
    Hallo

    Erst mal zu meiner Situation. Ich bin gewerbetreibener, 19 Jahre alt und werde im Geschäftsjahr 2009 schätzungsweise einen Umsatz 10.000€ und einen Gewin von 3000 - 5000€ haben. Folglich bin ich Kleinunternehmer.
    Nein, nicht "folglich". Kleinunternehmer bist du, wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst (Du kannst darauf auch verzichten) und zudem dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz pro Jahr bleibst ...

    Und, Gebetsmühle: Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant ...

    Meine durschnittliches Monatliches Einkommen beläuft sich also auf über 355€. Folglich bin ich nicht mehr bei meinen Eltern mitversichert. Ich mach jetzt erstmal ein Sabbat Jahr und beginn danach mit Studium oder Ausbildung.

    Nun stellen sich mir also folgende Fragen:
    1. Welche Versicherungsart kommt für mich in Frage und ist am günstigsten? (hab gehört, dass ich freiwillig bei einer Gesetzlichen(ca. 200€/monat mitmachen kann. Bei den Privaten hab ich was bei 50€ mit Selbstbeteiligung von 500€ gefunden.)
    Ja, du kannst dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Was das individuell kostet, hängt von deinen individuellen Parametern ab. Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als Angebote von verschiedenen Kassen einzuholen und dann zu vergleichen.

    2. Kann ich mich, wen nich mit einer Studium 2010 beginne wieder bei meinem Vater mitversichern lassen?
    Nicht, wenn du mehr als 360,- Euro/Monat an eigenem Einkommen hast.

    3. Sind die 355€ ein Monatsdurchschnitt? Habe nämlich erst im Mai mit der Geschäftstätigkeit begonnen. Sollte ich also einen Gewinn von 4260€ in 5 Monaten machen, wäre ich dann weiterhin bei meinem Eltern versichert?
    Wenn du in 5 Monaten 4260 Euro eigenes Einkommen hast, liegt das eindeutig über 360,- Euro/Monat. Von daher: nein.

    Aber wahrscheinlich meinst du etwas anderes, nämlich dass du im Jahr nur 4260,- Euro Einkommen hast, erzielt innerhalb von 5 Monaten.

    Auch das geht nicht ohne weiteres:

    "Wer nur in den Semesterferien und von vornherein nicht länger als zwei Monate arbeiten will, darf auch mehr als 360 (seit Anfang 2009) / 355 (bis Ende 2008 ) bzw. 400 Euro verdienen, denn das in diesem Zeitraum erzielte Einkommen ist kein "regelmäßiges". Um ganz sicher zu gehen, wann und wie lange Ihr mit welchem Verdienst arbeiten dürft, um familienversichert zu bleiben, empfehlen wir Euch, vor Aufnahme eines Jobs bei der Krankenkasse Eurer Eltern genaue Informationen einzuholen.

    http://www.studis-online.de/StudInfo...rsicherung.php

    4.Was haben die 500€ Selbstbeteiligung generell für mich zu bedeuten?
    Das solltest du mit der Kasse klären, die das so angibt. Die Konditionen sind ja mit Sicherheit da erläutert, wo du die Info her hast. Wenn nicht -> anrufen, nachfragen.

    copy

  3. #3
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    Danke Copy

    Habe bene mal bei der BKK Mobil Oil, der Krankenversicherung meines Vaters angerufen, und mich informiert. Das Einkommen bezieht sich auf jeden Monat, d.h. wenn ich in einem Monat die 360€ Grenzen überschritten habe, muss ich entweder freiwilliges Mitglied bei der HGesetzlichen(BKK) werden, was mich 300€ im Monat kosten würde.

    Die andere Möglichkeit ist also eine Private Krankenversicherung. Brauch da ungefähr 300€ Selbstbeteiligung, kein Zahnersatz, kein Mehrbettzimmer und sonst auch kein Schnick schnack. Hab bei so einem unseriösen Tarifrechner ein "Angebot" bekommen, dass ich ca. 45€/monat zahle. Wo finde ich aber eine gute, seriöse Übersicht über die verschiedenen Tarife der Versicherungen??

    PS:
    Ich fall doch also erst aus der Familienversicherung raus(bzw. müsste 300€im Monat nachbezahlen), sobald ich ein Monat mehr als 360€ verdient habe?? Ich muss also folglich erst dann den 4-5 monatigen Vertrag mit meiner Privaten Krankenversicherung eingehen oder? Dannach will ich die Selbstständigkeit eh wieder ad akta legen, weil dann das Ausland ruft. Dann kündige ich wieder die private Krankenversicherung, lass das meine Familienversicherung wissen und gut ist?



    Danke schonmal


    FElix

  4. #4
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    Zitat Zitat von felix_z_90 Beitrag anzeigen
    muss ich entweder freiwilliges Mitglied bei der HGesetzlichen(BKK) werden, was mich 300€ im Monat kosten würde.

    Das stimmt nicht. Es gibt bei den gesetzl. KK auch für "geringer" verdienende Selbständige die Möglichkeit sich günstiger zu versichern.

    Dann kündige ich wieder die private Krankenversicherung, lass das meine Familienversicherung wissen und gut ist?

    Und warum sollte dich dann die gesetzl. KK wieder nehmen?
    Gruß
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Das mit dem Beitrag hat mir nur eine telefonistin gesagt. Bin davon ausgegangen, dass sie mir den günstigsten Beitrag nennt.


    Warum sie mich zurück nimmt? Weil sie mich zurück nehmen muss! Bin ja bis 25 mit familienversichert, d.h. wenn ich die Bedingungnen(weniger als 360€/monat verdienst und jünger als 25) stimmen.



    Danke schonmal für deine Antwort


    Felix

  6. #6
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    Hallo

    Ich hätte auch mal eine Frage.
    Ich bin auf der Suche nach Informationen für einen Freund,
    der ein Gewerbe hat und jetzt sich freiwillig Gesetzlich versichern muss, weil Ihn keine Private will und er auch nicht unbedingt.
    Ich habe schon erfahren, das sich der Beitrag auf 14,9% + 2,2 %(Kinderlos) Pflegeversicherung beläuft. Es geht mir um die Bemessungsgrenze des Einkommens.
    Was zählt denn bei einem Selbstständigen zum Einkommen?
    Das was er sich selbst aus dem Geschäftskonto nimmt um seine monatlichen Rechnungen (Miete, Strom...) zu bezahlen?
    Oder ist das uninterressant?
    Ich habe auch einmal gelesen, das sich die Bemessungsgrenze nach der Steuererklärung richten soll.

    Im Grunde bin ich auf der Suche, weil er weniger als 1260€ für sich und seiner Lebenspartnerin(Inklusive Ihrem Job) im Monat zur Verfügung hat.
    Die GKV will aber für die freiwillige Krankenversicherung 389€ im Monat haben?

    Ist das normal? An dem was ich bis jetzt gelesen habe müsste er doch irgendwo bei 215€ rauskommen?!?

    Vielleicht konnte mir jemand folgen und mich endlich mal aufklären.
    Danke schon mal im voraus.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Blacky64 Beitrag anzeigen
    Das was er sich selbst aus dem Geschäftskonto nimmt um seine monatlichen Rechnungen (Miete, Strom...) zu bezahlen?
    Oder ist das uninterressant?

    Ja, das ist uninteressant.

    Ich habe auch einmal gelesen, das sich die Bemessungsgrenze nach der Steuererklärung richten soll.

    Ja, weil in dieser alle Einkünfte (nach denen richtet sich der KK-Betrag) enthalten sind.

    Und Einkünfte aus Gewerbe ist so grob der Gewinn, also das was nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen übrig bleibt - so grob.

    Vielleicht konnte mir jemand folgen und mich endlich mal aufklären.

    Man kann online wohl bei jeder KK diese Grenzen und die dann fälligen Beiträge nachlesen.
    Gruß
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Hallo,

    wie dorintia schrieb werden bei Selbständigen alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen. Das bedeutet:

    1. Das Einkommen von Selbständigen wird grundsätzlich von einem Einkommen von mtl. 2.520 € berechnet.
    2,. Bei Nachweis eines niedrigeren Einkommens verringert sich die Grundlage auf 1.890 €.
    3. Besteht ein Anspruch auf Gründungszuschuss, Existenzgründerzuschuss oder Eingliederungshilfe, dann kann ein Antrag auf Herabsetzung der Grundlage auf 1.260 € gestellt werden.
    Dies sehen die einheitlichen Bemessungsgrundsätze der Krankenkassen vor. Insbesondere § 7 dieser Grundsätze - hier nachzulesen.
    http://www.versicherungswissen.org/K...erte_2009.html

    Gruß Woko

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