Was für eine Bescheinigung?
Das macht die Rentenkasse.
Weil dein Auftraggeber Angst vor einer Strafzahlung hat, falls die Rentenkasse dich als sozialversicherungspflichtig Beschätigten einstuft - was nach deinen Aussgen hin erstmal zu vermuten ist.
Help?
ich bin gegenwärtig Student und mache nebenbei diverse Jobs bei Film und Fernsehen, sowie Fotoshootings und Imagefilme unterschiedlichster Art,-ich habe dazu ein Gewerbe angemeldet, was unter der Bezeichnung Host/Model bzw. Promotion läuft. Ich war es bisher immer gewohnt das vom Kunden zugesicherte Honorar + evtl. Fahrtkosten auch ohne jegliche Abzüge via Rechnung zu erhalten, da ich ja Kleinunternehmer bin, selbst keine Umsatzsteuer ausweise usw. (§19 UstG) Jetzt jedoch will mir die Rechnungsabteilung einer Firma, für die ich kürzlich in einem Imagefilm mitgewirkt habe auf jeden Fall eine Sozialversicherungspflicht ausprechen, da ich wie sie sagen, weisungsgebunden-? gearbeitet habe, und sie schon aus Gründen einer Steuerprüfung in ihrem Hause diese Soz.-vers.-Pflicht bei mir geltend machen müssen. (Es geht um 400-Euro, nach deren Abzügen wären es nur noch 330) Ich habe bisher nie Abzüge gehabt auf Rechnung, was kann ich tun?-ich bin auch nicht in der Künstlersozialkasse, sondern ganz normal Kranken-Pflichtversichert. Die Dame von der Rechnungsabteilung benötigt neben meiner Rechnung außerdem eine Bescheinigung vom Finanzamt-? sowie evtl. ein Statusfeststellungsverfahren von meiner Krankenkasse-?,-wqarum das Alles? Bitte um Hilfe! Gruß
Was für eine Bescheinigung?
Das macht die Rentenkasse.
Weil dein Auftraggeber Angst vor einer Strafzahlung hat, falls die Rentenkasse dich als sozialversicherungspflichtig Beschätigten einstuft - was nach deinen Aussgen hin erstmal zu vermuten ist.
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