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Thema: KV als geschäftsführender Gesellschafter

  1. #1
    TP-Senior
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    Kiel
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    KV als geschäftsführender Gesellschafter

    Hi,

    zur Entwicklung und Vertrieb einer Branchen-Software gründe ich mit meinem Partner eine GmbH. Wir sind beide geschäftsführende Gesellschafter, jeweils mit 50% der Anteile.

    Für die finanzielle Überbrückung der Zeit der Entwicklung bis zu den ersten Geldeingängen (Anzahlungen) haben wir jeder für sich finanziell vorgesorgt und Geld zur Seite gelegt. Die Firma soll in dieser Zeit natürlich möglichst wenig Ausgaben generieren.

    Nun stellt sich bei mir die Frage der Krankenversicherung. Wenn ich jetzt zum 15.06. meinen SV-pflichtigen Job aufgebe, entfällt für mich ja der KV-Schutz. Da ich von "gespartem" Geld lebe, will ich mich weder arbeitslos melden, noch horrende Preise für die KV zahlen. (PKV kommt nicht in Frage, da ich zwei Fam.-Mitglieder in der Fam.-Vers. mitversichert habe)

    Ist es praktikabel 1.230,- mehr Kapital einzulegen und mir davon drei Monate lang ein Geschäftsführergehalt von 410,- zu zahlen? Damit wäre ich in der Gleitzone (geringsten Abgaben) und voll gesetzlich krankenversichert.

    Sobald die Firma dann Gewinne fährt, würde sich das Gehalt entsprechend erhöhen.

    Was meint ihr? Gibt es eine elegantere Lösung?

    Grüße, der gute Plan

  2. #2
    TP-Senior
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    Calw
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    175
    Hallo,

    als GmbH-Geschäftsführer mit 50% Anteil hast du entscheidenden Einfluss auf die GmbH und bist deshalb nicht mehr Arbeitnehmer, sondern Selbständiger. Damit bist du nicht mehr versicherungspflichtig in der KV, sondern die KV wird in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt. Die KK setzt den Beitrág nach ihren Richtlinien unter Berücksichtigung eines Mindeseinkommens für Selbständige fest. (Sonderregelung für Existenzgründer).
    Daher bringt es nichts, zusätzliche Einlagen zu machen und als Gehalt wieder zurück zu holen.
    Anmerkung: Im Steuerrecht zählst du als GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer.

    Gruß Woko

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