Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Einkünfte oder Einkommen für Krankenkasse relevant

  1. #1
    TP-Member
    Registriert seit
    Dec 2007
    Beiträge
    34

    Einkünfte oder Einkommen für Krankenkasse relevant

    Hallo,

    sind für die Krankenkasse (bei der Familienversicherung) die Einkünfte oder das Einkommen (Einkünfte-Sonderausgaben) relevant?
    Auf der HP steht Einkommen, auf dem Formular Einkünfte und an der Hotline hat man auch keine Ahnung...

    Das steht doch bestimmt in irgendeinem Gesetz?

  2. #2
    TP-Greis
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    jepp, § 2 Abs. 5a und 5b EStG

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Supporter Avatar von Medienmacher
    Registriert seit
    Mar 2008
    Beiträge
    350
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    jepp, § 2 Abs. 5a und 5b EStG

    Gruß
    Sven
    So Garfield, dann mach jetzt auch mal den Erklärbären - inklusive den Verweisen.
    Zitat Zitat von Medienmacher
    Realität 2.0 statt Xing & Co || Aufträge bekommt man im Internet, Kunden nicht!
    Silence! I kill you! Me² Me² Me² Me² Me² Me² Me²

  4. #4
    TP-Insider Avatar von fitheach
    Registriert seit
    Apr 2008
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    609
    § 240 IV S. 1 SGB V iVm. § 226 I SBG V

    Bemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte ist mindestens die Bemessungsgrundlage für Pflichtversicherte. Da bei letzteren auf das Bruttoeinkommen abgestellt wird, können die Sonderausgaben bei den freiw. V. ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

    Für genauere Angaben muss du dir die Satzung des jeweiligen Dachverbandes deiner Versicherung anschauen.

  5. #5
    TP-Senior
    Registriert seit
    Feb 2009
    Ort
    Calw
    Beiträge
    175
    Hallo,

    für den Familienhilfeanspruch ist das Gesamteinkommen des Angehörigen entscheidend. Als Gesamteinkommen gilt nach § 16 SGB IV die Summe der Einkünfte des Einkommensteuerrechts.

    das bedeutet Folgendes nach dem Einkommensteuerrecht:
    a. Einkünfte sind bei Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit der Gewinn = Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben
    b. Bei den sonstigen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

    Diese steuerrechtliche Regelung wird in der KV aber wieder eingeschränkt, wenn es sich um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitsverhältnis) handelt. Dann gilt nicht die Regel Einkommen minus Werbungskosten. Vielmehr ist hier das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV maßgebend. Das bedeutet das Bruttoentgelt ohne Abzüge.

    Gruß Woko

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Ist Domain-Name relevant für Google?
    Von uranus im Forum SEO
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 12.05.2007, 14:00
  2. Welche Rechtsform ist relevant?
    Von moot im Forum Rechtsformen
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 06.04.2007, 01:14
  3. Belege ab wann steuerlich relevant?
    Von QAndy2001 im Forum Recht & Co
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 02.03.2005, 18:39
  4. Privatentnahme steuerlich relevant?
    Von thesecretboy im Forum Recht & Co
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 02.05.2004, 16:29
  5. Online-Werbung alleine ist weniger relevant
    Von PortalNews im Forum Einfach so ...
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 28.02.2003, 17:07

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51