Dazu musst Du aber ein Gewerbe anmelden inkl. aller Rechten, Pflichten und Haftungsfragen. Letztere dürften im Sicherheitsbereich nicht unerheblich sein.
Als Subunternehmer im Sicherheitsbereich unterliegst Du auch §34a der Gewerbeordnung.
Ja, wenn der AG nichts dagegen hat.Kann ich gleichzeitig Subunternehmer bei einem Unternehmen sein, für das ich auch regulär arbeite?
Keine Ahnung, ich glaube das hängt von der Höhe der Einkünfte ab.Kann ich mich weiter als Student krankenversichern?

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