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Thema: Krankenversicherung als Subunternehmer

  1. #1
    TP-Junior
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    Krankenversicherung als Subunternehmer

    Hey,

    Ich habe 2 Frage, die sich vermutlich leicht beantworten lassen.

    Ich arbeite in einem Sicherheitsdienst und studiere. Bisher bin ich über die gesetzliche Familienversicherung versichert.

    Da wir oft neue Mitarbeiter suchen und ich viele Leute kenne, die geeignet wären und ein Nebeneinkommen suchen, würde ich diese gerne selbst anstellen. Die Arbeitsstunden meiner Mitarbeiter würde ich als Subunternehmer in Rechnung stellen.

    Kann ich gleichzeitig Subunternehmer bei einem Unternehmen sein, für das ich auch regulär arbeite?
    Kann ich mich weiter als Student krankenversichern?
    Falls letzteres nicht möglich wäre, würde das Vorgehen keinen Sinn machen, da meine Ausgaben höher als meine zusätzlichen Einnahmen wären.

  2. #2
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von KenStMich Beitrag anzeigen
    Hey,

    würde ich diese gerne selbst anstellen. Die Arbeitsstunden meiner Mitarbeiter würde ich als Subunternehmer in Rechnung stellen.
    Dazu musst Du aber ein Gewerbe anmelden inkl. aller Rechten, Pflichten und Haftungsfragen. Letztere dürften im Sicherheitsbereich nicht unerheblich sein.
    Als Subunternehmer im Sicherheitsbereich unterliegst Du auch §34a der Gewerbeordnung.


    Kann ich gleichzeitig Subunternehmer bei einem Unternehmen sein, für das ich auch regulär arbeite?
    Ja, wenn der AG nichts dagegen hat.

    Kann ich mich weiter als Student krankenversichern?
    Keine Ahnung, ich glaube das hängt von der Höhe der Einkünfte ab.

  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Vorsicht wegen der eigenen KK wenn man als Selbständiger selber Mitarbeiter hat.....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von KenStMich Beitrag anzeigen
    Bisher bin ich über die gesetzliche Familienversicherung versichert.
    (...)
    Kann ich mich weiter als Student krankenversichern?
    Falls letzteres nicht möglich wäre, würde das Vorgehen keinen Sinn machen, da meine Ausgaben höher als meine zusätzlichen Einnahmen wären.
    Deine Einkommensgrenze in der Familienversicherung: 360,-/Monat. Eigene Angestellte sind ein Indiz die KV, dass die Selbstständigkeit nicht nur nebenberuflich ausgeübt wird.

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  5. #5
    TP-Junior
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    Ein Indiz ist ja noch kein Nachweis. An den Stunden der Mitarbeiter würde ich nicht viel verdienen.
    Den Großteil würde weiterhin das Unternehmen erhalten. Mein Erlös an den Mitarbeitern läge bei maximal 3 Eur/ Arbeitsstunde.
    (Mir ginge es dabei eher darum ein wenig dazu zu verdienen und etwas Erfahrung zu sammeln; eine richtige Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe käme für mich dann später in Frage.)

    Würde die Krankenkasse mich automatisch als Unternehmer behandeln oder ist es allein vom Einkommen abhängig?
    Wie hoch wäre die Einkommensgrenze bei selbst versicherten Studenten?

    Den Pflichten im Bewachungsgewerbe könnte ich durch die Anmeldung einer Detektei ausweichen.
    Dann dürften meine Mitarbeiter zwar nur Ordnertätigkeiten ausüben (keine Ladendetektive, Türsteher oder Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum) aber ich bräuchte keine Haftpflichtversicherung (ab 1000 Eur) und die Gewerbeanmeldung kostet mich 700 Eur weniger.

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von KenStMich Beitrag anzeigen
    Ein Indiz ist ja noch kein Nachweis.
    Ach, echt?

    (Mir ginge es dabei eher darum ein wenig dazu zu verdienen und etwas Erfahrung zu sammeln; eine richtige Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe käme für mich dann später in Frage.)
    Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit _ist_ eine "richtige" Selbstständigkeit, mit allen Konsequenzen.

    Würde die Krankenkasse mich automatisch als Unternehmer behandeln oder ist es allein vom Einkommen abhängig?
    Dann hätten dorintia und ich nicht auf die potentiellen Schwierigkeiten hingewiesen ...

    Wie hoch wäre die Einkommensgrenze bei selbst versicherten Studenten?
    Das solltest du am besten mit der Versicherung direkt klären, IIRC gibt es bei der studentischen Versicherung keine Verdienstgrenzen, aber Grenzen beim zeitlichen Aufwand.

    Den Pflichten im Bewachungsgewerbe könnte ich durch die Anmeldung einer Detektei ausweichen.
    Wie du dich wo durchmogelst, wollen wir hier lieber nicht wissen.

    copy
    Geändert von copy (29.07.2009 um 19:42 Uhr)

  7. #7
    TP-Junior
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    Mit richtiger Selbstständigkeit ist eine solche gemeint, auf die ich mich 40h die Woche konzentrieren würde.
    Dies hätte dann auch die Konsequenz, dass ich damit mehr Geld verdienen würde als mit 2 oder 3 Mitarbeitern, die am Wochenende jeweils 10h arbeiten.

    Was sind denn die potentiellen Schwierigkeiten und unter welchen Umständen würden sie auftreten bzw. wie kann man sie vermeiden?
    Euer Hinweis war etwas vage.

    Bezüglich der Einkommensgrenze kontaktiere ich meine Kasse; ich glaube auch, dass der zeitliche Aufwand dort relevant ist.
    Allerdings ist der wohl schwer zu ermessen. Außer ein paar Gespräche zur Mitarbeiterfindung und Abklärung von deren Einsätzen entstünde mir ja kaum zusätzlicher Aufwand.

  8. #8
    TP-Junior
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    So viele hilfreiche Antworten?

    Ich will mich ja nicht beschweren, immerhin muss niemand antworten.
    Würde mich aber interessieren, warum es lediglich bei vagen Andeutungen bleibt?

    Wisst ihr es selbst nicht genau oder stört euch was?
    Letzteres wäre schon gut zu wissen, falls ich mit einem anderen Account nochmal die gleichen Fragen stelle.
    Vielleicht wollt ihr euch auch nur aufspielen.

    Dämlicher Vorwurf, was die Mogelie betrifft.
    Nichts an der Vorgehensweise wäre illegal oder moralisch fragwürdig. Insofern stört deine Wortwahl ein wenig.

  9. #9
    TP-Lady-Mod
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    Oh, holla... du solltest vielleicht deine eigene Wortwahl überdenken wenn du Antworten willst...

    Trotz allem ist ja wohl immer noch deine eigene KK für eine verbindliche Auskunft die beste Anlaufstelle. Oder meinst du hier treiben sich nur Studenten rum die von Art und Aufwand her genau das gleiche machen wie du?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von KenStMich Beitrag anzeigen
    So viele hilfreiche Antworten?

    Vielleicht wollt ihr euch auch nur aufspielen.
    Vielleicht erwarten sie aber, dass jemand der selbststandig unternehmerisch tätig werden will, sich auch selbst weiter informiert.
    Das was Du "vage" Hinweise nennst sind eigentlich ausreichende Anregungen dieses zu tun. Was an dorintias Hinweis vage sein soll, kann ich übrigens ganz und gar nicht nachvollziehen.

  11. #11
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von KenStMich Beitrag anzeigen
    So viele hilfreiche Antworten?

    Ich will mich ja nicht beschweren, immerhin muss niemand antworten.
    Das hast du gut erkannt. Vor allem nicht, wenn alle Fragen beantwortet sind und jemand so einen unverschämten Ton anschlägt, wie du.

    Nur eines noch:

    Dämlicher Vorwurf, was die Mogelie betrifft.
    Dämlich ist das, was du hier von dir gibst. "Den Pflichten im Bewachungsgewerbe könnte ich durch die Anmeldung einer Detektei ausweichen."

    Du willst "Pflichten ausweichen" und fängst jetzt an, dich zu beschweren?

    Hau ab. Betreibe deine 'Ein Indiz ist noch kein Beweis'-Klugscheisserei mit deiner KK.

  12. #12
    TP-Junior
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    Als was bist du denn selbständig? Als Friseur?

    Irgendwas, wo du ständig freundlich sein musst?
    Hat man dich mal nicht in den Club reingelassen oder unhöflich behandelt?
    Insofern wäre es verständlich, dass du hier die Sau rauslässt, wie ein betrunkener Jugendlicher, den ich nicht reinlasse (n darf).

    Vielleicht hast du es ja nicht verstanden. Es ist legal und moralisch in Ordnung eine Detektei anstatt eines Bewachungsgewerbes anzumelden sofern die Mitarbeiter nicht als Türsteher, Ladendetektive oder Kontrolleure im öffentlichen Verkehrsrm arbeiten.

    Wenn du mit jemand Streit suchst, halte dich doch mal an meine Kollegen und frag die vor Ort, ob sie schon mal was von der Sachkundeprüfung nach §34a GewO gehört haben.

    Ich halte mich mit den Fragen dann an meine Krankenkasse.
    Allerdings dachte ich, dass es hier um Fragen bezügl. Versicherung und Selbstständigkeit geht und einige schon relevante Erfahrungen und Kenntnisse mitteilen wollen.
    Schließlich ist die Bemessung des zeitlichen Aufwandes bei Selbstständigen wohl etwas komplizierter.

    Die Antworten dazu, soweit höflich, freuen mich auch. Die Frage ist aber noch nicht beantwortet.
    Geändert von KenStMich (01.08.2009 um 18:52 Uhr)

  13. #13
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von KenStMich Beitrag anzeigen
    Als was bist du denn selbständig? Als Friseur?
    Du bestätigst gerade sämtliche landläufigen Vorurteile gegenüber deiner 'Branche'.

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