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Thema: 400 Euro Job: Pauschalabgaben

  1. #1
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    400 Euro Job: Pauschalabgaben

    Guten Abend,

    In nächster Zeit werde ich wohl einen 400 Euro Jobber anmelden müssen. Auf der Webseite habe ich mich nun über die Pauschalabgaben informiert.

    Sehe ich das richtig, dass ich etwas über 30% bezahlen muss? Also bei 400 Euro Auszahlung fallen ~120€ an Lohnnebenkosten an? Ist das nicht n "Haufen Holz?" - Oder hab' ich was falsch bedacht?

    Gruß Stefan

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Also bei 400 Euro Auszahlung fallen ~120€ an Lohnnebenkosten an?
    richtig

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    War... lang ist es her...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Für Minijobber, die privat versichert sind, zahlen Arbeitgeber keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
    D.h. wenn meine Arbeitskraft 'ne PKV hat, fallen die 13% nicht an?

  6. #6
    TP-Junior Leika macht alles soweit korrekt
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    Und obacht - es fallen noch mehr Kosten an:
    nämlich die gesetzliche Unfallversicherung.
    Der Unternehmer bzw. der Arbeitsgeber muss seine Mini-job-Kraft
    zb. über eine Berufsgenossenschaft auch Unfallversichern.
    Ca. vielleicht so 80,- EUR im Jahr.

    Dies steht auch auf der Seite der Minijob-Zentrale.

    Anmelden kann man den/die Minijobber/in auch ohne die Versicherung. Aber
    Abmelden von der Minijob-Zentrale kann man den/die Minijober/in nur mit der Versicherungsnummer der Unfallversicherung.
    Das ist so (leider) rechtens.

  7. #7
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
    D.h. wenn meine Arbeitskraft 'ne PKV hat, fallen die 13% nicht an?

    ja, dann ist dein AN über die Private krankenversichert.

    Du kannst auch noch die Lohnsteuer auf den AN abwälzen. Macht dann nochmal 2% für dich.

    WICHTIG: frag ob irgendwie eine andere Beschäftigung besteht und lass dir das - schriftlich - bestätigen. Viele sind nachher böse in die Falle getreten, als nachträglich der Minijob nicht anerkannt wurde und Beiträge über Jahre zurückgezahlt werden musste!!!
    Geändert von fitheach (30.09.2009 um 10:09 Uhr)

  8. #8
    TP-Supporter Stefan_G hilft, wo's geht Stefan_G hilft, wo's geht Stefan_G hilft, wo's geht Avatar von Stefan_G
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    Moin,

    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    (...)
    WICHTIG: frag ob irgendwie eine andere Beschäftigung besteht und lass dir das - schriftlich - bestätigen. Viele sind nachher böse in die Falle getreten, als nachträglich der Minijob nicht anerkannt wurde und Beiträge über Jahre zurückgezahlt werden musste!!!
    jo, ich habe das z.B. in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Hier findet man einen Mustervertrag zum Download.

    //Stefan

  9. #9
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    jo, in der ausführlichen Form und mit vorheriger Aufklärung schaffst du die Hürde der AGB-Kontrolle.

  10. #10
    TP-Member knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
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    Question 400,- Euro bezahlten Urlaub?

    Hallo,

    ich versuche auch gerade mich schlau zu machen, welche Kosten bei einer geringfügigen Beschäftigung auf mich zukommen würden.

    In vielen Beiträgen im Internet wurden nur die Pauschalbeträge erwähnt, aber nie was von der Unfallversicherung. Das habe ich dann selbst zufällig bei der Minijob-Zentrale gelesen.

    Also muss man hier aufpassen, es kommen mehr Kosten auf einen zu. Unter www.minijob-zentrale.de gibt es auch gute Hinweise. Schau dir das dort mal an.

    Jetzt hätte ich aber noch eine Frage. Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Beschäftigte Krank ist oder Urlaub hat. Erhält er da weiterhin Lohn vom Arbeitgeber bezahlt? Oder bekommt das ein geringfügig Beschäftigter nicht?

    Ich selbst gehe auch einer geringfügigen Beschäftigung nach und ich erhalte nur die Stunden bezahlt, in denen ich arbeite. Das heißt wenn ich krank bin oder Urlaub haben möchte, gibt es kein Geld. Aber eine Kollegin meinte, das sei eigentlich gar nicht erlaubt. Auch ich müsste Anspruch auf bezahlten Urlaub ist. Was stimmt denn da nun genau?

    Kommen auf einen Arbeitgeber nur die bereits erwähnten Pauschalbeträge und die Unfallversicherung zu oder noch etwas anderes? Wie verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer seiner geringfügigen Beschäftigung in Heimarbeit nachgeht? Muß man als Arbeitgeber trotzdem eine Unfallversicherung für den Arbeitnehmer abschließen?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten ;-)

  11. #11
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von knuddelmausi2 Beitrag anzeigen
    Ich selbst gehe auch einer geringfügigen Beschäftigung nach und ich erhalte nur die Stunden bezahlt, in denen ich arbeite. Das heißt wenn ich krank bin oder Urlaub haben möchte, gibt es kein Geld.
    Das ist Praxis und FALSCH...

    grds, hat jeder AN Anspruch auf bezahlten Urlaub, meist ist allerdings die Berechnung bei Teilzeitkräften schwieriger...

    Kommt auf die Arbeitsbedingungen an.

    Mit der Unfallversicherung ist es noch schwieriger. Hier kommt es auf die jeweilige Berufsgenossenschaft an.

    Gerade wenn du mehrere Minijobber hast, solltest du unbedingt nen vernünftigen STB/RA aufsuchen! Wenn du nicht aufpasst, wird bei einer Prüfung (Rentenversicherung/Lohnsteuer) dein AN als sv-pflichtig gewertet (Konfliktfelder sind z.B. Phantomlohn, Tarifverträge, Zweitbeschäftigungen, Urlaub, Sachbezüge). D.h. DU musst dann RV, KV für dich und AN bezahlen und kannst dir den Anteil des AN idR. nicht einmal von diesem wiederholen!!!

  12. #12
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von knuddelmausi2 Beitrag anzeigen
    Unter www.minijob-zentrale.de gibt es auch gute Hinweise. Schau dir das dort mal an.
    Und du?

    Jetzt hätte ich aber noch eine Frage. Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Beschäftigte Krank ist oder Urlaub hat. Erhält er da weiterhin Lohn vom Arbeitgeber bezahlt? Oder bekommt das ein geringfügig Beschäftigter nicht?
    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10...tml?__nnn=true

    copy

  13. #13
    TP-Member knuddelmausi2 macht alles soweit korrekt
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    Ja da hast du recht *grins*. Selbst nicht richtig gelesen bzw. ich hatte mir die Sachen auf der Homepage schon mal gut durchgelesen, aber den Teil wohl wieder vergessen. ;-) Mit 28 ist man halt auch nicht mehr die jüngste.

    Hmm ich habe meinen Vertrag mal durchgelesen, da steht nichts davon, dass ich keinen bezahlten Urlaub bekomme. Wieso behauptet das aber mein Chef bzw. der Filialleiter? Meine Kollegin meinte, dass meine Vorgängerin auch keinen bezahlten Urlaub erhalten hat. Ich muss meinen Chef noch mal darauf ansprechen. Wenn das nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde, müssen die mir auch bezahlten Urlaub gewähren. Wird aber nicht viel sein, da ich nur 2 Tage in der Woche (Samstag und Sonntag) dort arbeite.

    Ach mir fällt gerade auf, dass bereits im ersten Beitrag auf die Homepage der Minijob-Zentrale hingewiesen wurde. Bekomme die Hälfte gar nicht mehr mit. Ich bin zur Zeit wirklich verwirrt, ich sichere mir lieber schon mal einen Platz im Altersheim.

  14. #14
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Du hast auf genau so ein Recht auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wie die "normalen" Mitarbeiter auch. Bei mir wurde das von den Zeiten her (beispielhaft) so umgerechnet: Vollzeit, 5-Tage-Woche - 20 Urlaubstage, Geringfügig beschäftigt, 1 Tag in der Woche - 4 Urlaubstage. Im Prinzip so, daß beide jeweils 4 Wochen Urlaub machen können ..

    Aber ich hatte bisher auch nur einen Arbeitgeber, der Krankheit und Urlaub bezahlt hat .. die anderen haben das nicht gemacht, meist mit der Begründung, daß sie schon jemand anderen finden, der sich nicht beschwert. Einer hat mir Lohnfortzahlung und Urlaub angeboten, aber nur, wenn ich seine Abgaben (KV und co.) für meinen Job bezahle ..

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