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Thema: hauptberuflich selbstständig, 400 euro pauschal + 50 tage regelung

  1. #1
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    hauptberuflich selbstständig, 400 euro pauschal + 50 tage regelung

    Hallo,
    möchte mich aus hartz4 heraus bewegen und ein Gewerbe anmelden für Veranstaltungsservice, Dekoration und Promotion.
    Nun habe ich gehört, das wenn die Selbstständigkeit als Hauptberuflich anzusehen ist, es zusätzlich möglich ist , bis zu 50 Tage im Jahr für verschiedene Auftraggeber angestellt zu arbeiten und auch noch einen 400 Euro job(pauschal besteuert) nebenbei zu haben, ohne das man dann sozialversicherungspflichtig würde.
    Krankenversichern würd ich mich allein.
    Hab da irgendwas von ner 7/8 Regelung bzw. 10 Auftraggebern gehört, und blicke da nicht ganz durch. Außerdem interessiert mich, ob es als Neuunternehmer so etwas wie eine Art Schonfrist gibt, um erstmal so viele Aufträge zu generieren.
    Möchte da auf keinen Fall einen Fehler machen, wer klärt mich auf?

  2. #2
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    Zitat Zitat von hartzilein67 Beitrag anzeigen
    Nun habe ich gehört, das wenn die Selbstständigkeit als Hauptberuflich anzusehen ist, es zusätzlich möglich ist , bis zu 50 Tage im Jahr für verschiedene Auftraggeber angestellt zu arbeiten und auch noch einen 400 Euro job(pauschal besteuert) nebenbei zu haben, ohne das man dann sozialversicherungspflichtig würde.
    Die 50-Tage-Regelung betrifft sog. 'befristete Minijobs'. Dabei gilt jedoch der Ausschluss der 'Berufsmäßigkeit' – das bedeutet, das wenn du das Geld aus dem Minijob zum Leben brauchst, du den den Job nicht beitragsfrei ausüben darfst.

    Was ist eigentlich deine Frage?

    Krankenversichern würd ich mich allein.
    Sicher, müsstest du ja auch, als Selbstständiger.

    Hab da irgendwas von ner 7/8 Regelung bzw. 10 Auftraggebern gehört, und blicke da nicht ganz durch.
    Ich auch nicht, in welchem Zusammenhang hast du das gehört?

    Außerdem interessiert mich, ob es als Neuunternehmer so etwas wie eine Art Schonfrist gibt, um erstmal so viele Aufträge zu generieren.
    Was meinst du mit "Schonfrist"? Vor was möchtest du geschont werden?

    Möchte da auf keinen Fall einen Fehler machen, wer klärt mich auf?
    Zum Beispiel dein Berater bei der Arge, etwa was die Chancen auf Förderung über das 'Einstiegsgeld' angeht; dazu viel Eigeninitiative - die Selbstständigkeit beginnt genau da. Und je konkretere Fragen du in Foren wie diesem stellen kannst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du gute Antworten bekommst..

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  3. #3
    TP-Newbie hartzilein67 macht alles soweit korrekt
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    re.:

    das mit der 7/8 regel hab ich so verstanden, daß 7/8 der gesamteinkünfte aus der selbstständigkeit kommen müssten, damit die anstellte tätigkeit im rahmen der 50 tage regelung nicht als berufsmäßig einzustufen wäre und somit sozialversicherungsfrei wäre. Außerdem würden tätigkeiten im ausland nichtmit in die 50 tage regelung mit eingerechnet. !??
    Das wäre das Bemessungskriterium der Finanzämter , bzw. mindestens 10 verschiedene auftraggeber, damit die <50 tage nicht berufsmäßig wären.
    Schonzeit hatte ich mal insofern etwas gehört, daß in den ersten 3 jahren der selbstständigkeit auch weniger auftraggeber ok wären, da man ja eine anlaufphase braucht, aber vielleicht betraf das nur das thema scheinselbstständigkeit...
    hatte halt mal folgende pdf gelesen, aber 82 seiten juristen deutsch sind für mich als laie nicht so wirklich leicht zu verstehen...
    http://www.minijob-zentrale.de/DE/Se...inien_2006.pdf

  4. #4
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    Zitat Zitat von hartzilein67 Beitrag anzeigen
    das mit der 7/8 regel hab ich so verstanden, daß 7/8 der gesamteinkünfte aus der selbstständigkeit kommen müssten, damit die anstellte tätigkeit im rahmen der 50 tage regelung nicht als berufsmäßig einzustufen wäre und somit sozialversicherungsfrei wäre. Außerdem würden tätigkeiten im ausland nichtmit in die 50 tage regelung mit eingerechnet. !??
    Ist das jetzt ein Ausruf oder eine Frage?

    Letzteres ist richtig, von einer 7/8-Regel habe ich noch nichts gehört. Vielleicht fällt ja jmd. anderem etwas dazu ein.

    Das wäre das Bemessungskriterium der Finanzämter , bzw. mindestens 10 verschiedene auftraggeber, damit die <50 tage nicht berufsmäßig wären.
    Davon habe ich auch noch nie gehört. Kann ich mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen.

    Schonzeit hatte ich mal insofern etwas gehört, daß in den ersten 3 jahren der selbstständigkeit auch weniger auftraggeber ok wären, da man ja eine anlaufphase braucht, aber vielleicht betraf das nur das thema scheinselbstständigkeit...
    Das schon eher. Das FA ist zumindest in den Anfangsjahren meist großzügig,
    was die unterschiedlichen Auftraggeber angeht, aber das ist auch nur _ein_ Kriterium in Sachen Scheinselbstständigkeit.

    hatte halt mal folgende pdf gelesen, aber 82 seiten juristen deutsch sind für mich als laie nicht so wirklich leicht zu verstehen...
    http://www.minijob-zentrale.de/DE/Se...inien_2006.pdf
    Nun ja, eine 7/8-Regelung habe ich da auch nirgends gefunden, ebenso wenig wie die Aussage mit den 10 Auftraggebern.

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