Die 50-Tage-Regelung betrifft sog. 'befristete Minijobs'. Dabei gilt jedoch der Ausschluss der 'Berufsmäßigkeit' – das bedeutet, das wenn du das Geld aus dem Minijob zum Leben brauchst, du den den Job nicht beitragsfrei ausüben darfst.
Was ist eigentlich deine Frage?
Sicher, müsstest du ja auch, als Selbstständiger.Krankenversichern würd ich mich allein.
Ich auch nicht, in welchem Zusammenhang hast du das gehört?Hab da irgendwas von ner 7/8 Regelung bzw. 10 Auftraggebern gehört, und blicke da nicht ganz durch.
Was meinst du mit "Schonfrist"? Vor was möchtest du geschont werden?Außerdem interessiert mich, ob es als Neuunternehmer so etwas wie eine Art Schonfrist gibt, um erstmal so viele Aufträge zu generieren.
Zum Beispiel dein Berater bei der Arge, etwa was die Chancen auf Förderung über das 'Einstiegsgeld' angeht; dazu viel Eigeninitiative - die Selbstständigkeit beginnt genau da. Und je konkretere Fragen du in Foren wie diesem stellen kannst, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du gute Antworten bekommst..Möchte da auf keinen Fall einen Fehler machen, wer klärt mich auf?
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