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Thema: Nebengewerbe - familienversichert - sozialversicherung?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Nebengewerbe - familienversichert - sozialversicherung?

    Hallo zusammen,
    dank dieses tollen Forums wurde mir schon oft weitergeholfen...
    aber nun muss ich doch mal selbst mein Problem erläutern, da ich gerade mit meinem Latein am Ende bin...

    Nun ich bin seit 1 1/2 Jahren selbstständig.
    Das erste 1/2 Jahr war ich mit dem Aufbau geschäftigt, sprich Minusgeschäft.
    Ich bin mit meinen Kleinen über meinen Mann familienversichert.

    Nun komme ich dieses Jahr voraussichtlich über die 17.000 Euro (bei weitem nicht der Gewinn!) - Kleinunternehmerregelung - von der ich aber auch kein Gebrauch gemacht habe sondern meine Rechnung mit MwSt. geschrieben habe. Aber darf ich jetzt überhaupt noch meine Buchführung in dem Verfahren "Einnahmen minus Ausgaben" führen?

    Nun hatte ich Monate in denen ich über 350,-- Gewinn hatte und Monate bei denen ich unter den 350,-- Gewinn lag. Wie läuft das dann mit der Sozialversicherung muss ich am Ende des Jahres meinen Gewinn durch 12 Monate teilen und dann evtl. rückwirkend die Beiträge zahlen, falls ich über einen Durchschnitt von 350,-- Euro komme?

    Weiß zufällig auch jemand wieviel mich dann erwartet?
    Ich höre nämlich oft von Horrorbeiträgen die meinen Gewinn übersteigen würden? Aber dann muss ich meine Selbständigkeit schweren Herzens an den Nagel hängen
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von kati76 Beitrag anzeigen
    Nun komme ich dieses Jahr voraussichtlich über die 17.000 Euro (bei weitem nicht der Gewinn!) - Kleinunternehmerregelung - von der ich aber auch kein Gebrauch gemacht habe sondern meine Rechnung mit MwSt. geschrieben habe. Aber darf ich jetzt überhaupt noch meine Buchführung in dem Verfahren "Einnahmen minus Ausgaben" führen?
    Die Grenze für die Kleinunternehmerregelung - von der du ja keinen Gebrauch gemacht hast - liegt bei 17500 Euro Jahresumsatz. An deine Buchführung ändert sich noch nichts.

    Zitat Zitat von kati76 Beitrag anzeigen
    Nun hatte ich Monate in denen ich über 350,-- Gewinn hatte und Monate bei denen ich unter den 350,-- Gewinn lag. Wie läuft das dann mit der Sozialversicherung muss ich am Ende des Jahres meinen Gewinn durch 12 Monate teilen und dann evtl. rückwirkend die Beiträge zahlen, falls ich über einen Durchschnitt von 350,-- Euro komme?
    Der relevante monatliche Betrag für die Familienversicherung liegt bei 360 Euro. Ob denen das jährlich 12 x 360/monatlich durchschnittlich reicht solltest du deine KK direkt fragen.

    Welche Beträge- wenn nicht - zu zahlen sind kannst du auf den Webseiten der KK nachlesen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von kati76 Beitrag anzeigen
    Ich bin mit meinen Kleinen über meinen Mann familienversichert.
    (...)
    Nun hatte ich Monate in denen ich über 350,-- Gewinn hatte und Monate bei denen ich unter den 350,-- Gewinn lag. Wie läuft das dann mit der Sozialversicherung muss ich am Ende des Jahres meinen Gewinn durch 12 Monate teilen und dann evtl. rückwirkend die Beiträge zahlen, falls ich über einen Durchschnitt von 350,-- Euro komme?
    Das Thema hatten wir hier schon mehrfach. Es wird nicht am Jahresende einfach durch 12 geteilt, du musst schon selbst darauf achten, dass du die Grenze nicht dauernd überschreitest ...

    Du darfst die 360-Euro-Einkommensgrenze (!) in höchstens (!) zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschreiten.

    Sprich mit deiner Krankenkasse!

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  4. #4
    TP-Newbie
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    Danke, vielmals für die Hilfe!!!!!
    Ihr habt mir schon sehr weitergeholfen.

    Also, dann hab ich zum einen die gute Nachricht, ich kann meine Buchhaltung führen wie bisher... (puuh)

    Aber jetzt hab ich ein echtes Problem, ich bin bereits in diesem Jahr schon zweimal über die Grenze von 360,-- in aufeinanderfolgenden Monaten gekommen, erwartet mich jetzt ein Bußgeld???

    Interessiert es die Krankenkasse denn dann überhaupt nicht, was man sonst verdient? Das ist ja prinzipiell ungerecht und für manch einen (mich z. B.) der Untergang.
    Oder werden die Abgaben Monat für Monat neu berechnet? Aber das kann ich mir ja auch nicht vorstellen, dass man z. B. ein Monat zahlt ein Monat nicht...?
    Wie läuft das denn normaler Weise ab?

  5. #5
    TP-Lady-Mod
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    Frag die KK...

    Und ungerecht?... nunja, die Familienversicherung ist eine Sozialleistung...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Danke, ich werde mich mit der KK meines Mannes in Verbindung setzen.

    Mit ungerecht meine ich...
    angenommen "frau" verdient mal über 360,-- Euro im Monat im nächsten Monat ebenfalls, dann müssen Beiträge gezahlt werden, gut, aber diese gehen noch von den 360,-- Euro weg, was bleibt denn dann noch.
    Also, nimmt man einen Minijob bleiben einen die 400,-- Euro.
    Und sollte man die Beiträge regelmäßig zahlen müssen, weil "frau" zweimal über 360,-- Euro kam, aber die Folgemonate weniger oder gar Verlust hat... tja, wie soll "frau" dann diese Beiträge zahlen???
    Wenn sie das nicht kann und das so ablaufen sollte, wird man letzen Endes gezwungen die Selbstständigkeit wieder aufzugeben oder sehe ich das falsch?... Also, doch ungerecht, schließlich ist Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken, sondern man hat sich etwas schwer erarbeitet und aufgebaut.

    Ich hab echt Angst, dass ich meine Arbeit an den Nagel hängen muss
    Ich hab auch überhaupt kein Problem Sozialabgaben zu zahlen... imho, wenn ich es kann ... dann gib ich auch stolz was vom Kuchen ab, aber so???

  7. #7
    TP-Lady-Mod
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    Dann sieh halt zu das du unter den 360 Euro bleibst wenn du in der Fam-versicherung bleiben willst. Rate mal warum ich halbtags arbeiten gehe, statt zu Hause zu bleiben oder einen 400-Euro-Job zu haben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von kati76 Beitrag anzeigen
    Aber jetzt hab ich ein echtes Problem, ich bin bereits in diesem Jahr schon zweimal über die Grenze von 360,-- in aufeinanderfolgenden Monaten gekommen, erwartet mich jetzt ein Bußgeld???
    Das ist keine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, sondern im Zweifel ein Verstoß gegen den Vertrag mit der Versicherung. Mit der Folge, dass du aus der Versicherung rausfliegen kannst und dann eben für deine KV selbst zahlen musst. Jetzt zahlen andere für dich mit.

    Interessiert es die Krankenkasse denn dann überhaupt nicht, was man sonst verdient?
    Nein, warum sollte sie das interessieren? Die kostenfreie Mitversicherung ist eigentlich gedacht für Leute _ohne_ eigenes Einkommen ...

    Das ist ja prinzipiell ungerecht und für manch einen (mich z. B.) der Untergang.
    Nein, das ist nicht prinzipiell ungerecht.

    Die kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen KK ist nämlich eine Solidarleistung aller Versicherten. Das heisst, dass alle Versicherten für dich mitzahlen. Das Geld fällt ja nicht vom Himmel.

    Prinzipiell ungerecht wäre es, wenn die Allgemeinheit (die Gemeinschaft aller Versicherten) nicht tragfähige 'Selbstständigkeiten' mitfinanzieren sollte.

    Oder werden die Abgaben Monat für Monat neu berechnet?
    Welche Abgaben?

    Aber das kann ich mir ja auch nicht vorstellen, dass man z. B. ein Monat zahlt ein Monat nicht...?
    Nein, wenn du über die Grenze kommst, musst du dich selbst versichern, ganz einfach.

    Wie läuft das denn normaler Weise ab?
    Normalerweise sollte jemand wie du zusehen, dass er unter einem regelmäßigen Einkommen von 360,- im Monat bleibt. Oder sich eben selbst versichern, wenn er regelmäßig mehr hat.

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  9. #9
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    Vielen Dank für eure Antworten.

    Aber ich möchte hier noch eins klarstellen, irgendwie bin ich hier in das Licht eines Schmarozers hingestellt worden, hier ein paar Fakten aus meinem Leben.

    1. Ich bin 33 Jahre habe IMMER gearbeitet, habe NIE in meinem Leben Sozialleistungen beantragt!
    2. Ich habe 2 kleine Kinder und habe auch NIE Erziehungsgeld beansprucht, ich habe nach meinem Mutterschutz sofort wieder gearbeitet.
    3. Ich war zuletzt in einer Firma angestellt, die vor einem Jahr Insolvenz angemeldet hat.
    4. Auch jetzt nehme ich kein Arbeitslosengeld in Anspruch, sondern nehme mein Leben selbst in die Hand. Aufgrund der schlechten Arbeitslage in meiner Region und die Tatsache dass ich immer auf eine Kinderbetreuerin (haben leider weder Oma und Opa, noch sonst welche aus der Familie für die Betreuung) angewiesen war... was leider nicht sehr zuverlässig funktioniert hat und glaubt mir ich hatte schon einige.
    5. Ich bin seit kurzen erst Selbstständigkeit, wer selbstständig ist muss auch investieren, daher der momentane geringe Verdienst.
    6. Ich habe für nächstes Jahr etliche Aufträge und beabsichtige ab Sommer 2010 meine ersten zwei Mitarbeiter einzustellen, so viel zum Thema "nicht tragfähige Selbstständigkeiten", also tue ich auch etwas um die Wirtschaft anzukurpeln (Auf gut deutsch gesagt, ich reiß mir den A**** auf)
    7. Muss ich für 2009 nun rückwirkend die Sozialversicherung bezahlen, sieht einfach jetzt schlecht aus....
    Also, bin ich schon der Meinung das man mal daran denken kann Jungunternehmer nicht von Anfang an Steine in den Weg zu legen, dass sollt man "vielleicht" mal überdenken...
    8. Ungerecht wäre es der Allgemeinheit gegenüber, wenn ich die Füße auf den Tisch lege ....

    So, nun könnt ihr eure eigene Meinung bilden.

  10. #10
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    Zitat Zitat von kati76 Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für eure Antworten.

    Aber ich möchte hier noch eins klarstellen, irgendwie bin ich hier in das Licht eines Schmarozers hingestellt worden, hier ein paar Fakten aus meinem Leben. (...)
    Is' schon recht. Versuch' einfach, dich ein bisschen sorgfältiger mit dem zu beschäftigen, was du tust - die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen gehören nun mal dazu - und fang' nicht gleich an, über angebliche "Ungerechtigkeiten" zu klagen, wenn dir der Überblick fehlt.

    Also, bin ich schon der Meinung das man mal daran denken kann Jungunternehmer nicht von Anfang an Steine in den Weg zu legen, dass sollt man "vielleicht" mal überdenken...
    Dir werden keine Steine in den Weg gelegt. Aber die gesetzliche Krankenversicherung ist nun mal kein Instrument der "Jungunternehmer"-Förderung, sondern eben eine Krankenversicherung, die auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft beruht.

    Und zu deiner Information: Ich bin selbst freiwillig gesetzlich versichert. Und zwar aus Überzeugung: Ich verdiene genug, um mich (im Zweifelsfall deutlich günstiger) privat versichern zu können, glaube aber, dass das System nicht funktionieren kann, wenn sich alle 'Besserverdienenden' daraus verabschieden, sobald sie es sich leisten können.

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  11. #11
    TP-Lady-Mod
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    Die Gesetze sind nunmal so... wenn du daran was ändern möchtest setze woanders an, hier lamentieren hilft nicht wirklich.
    Und nein, ich breite meine pers. Umstände jetzt nicht hier aus, jeder hat so sein Päckl zu tragen, nicht nur du.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Insider Avatar von Desko
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    Hi,

    also ich finde nicht, dass Dich hier irgendwer als Schmarotzer hingestellt hat, ganz im Gegenteil, copy und dorintia haben deine Fragen doch sachlich und ausführlich beantwortet. Vorwerfen lassen solltest Du Dir höchstens, dass Du Dich über etwas so gravierendes wie die Krankenversicherung nicht vorher schlau gemacht hast, sondern es erst jetzt, 1,5 Jahre später, tust.

    Etwas widersprüchlich finde ich es auch, dass Du auf der einen Seite schreibst, dass Du kaum Gewinne generierst, quasi am Limit zum Sinn der Selbstständigkeit agierst, aber davon redest, nächstes Jahr eventuell zwei Leute einzustellen. Du verstehst das mit der Krankenkasse jetzt schon nicht richtig, weißt Du eigentlich, was auf Dich zukommt, wenn Du Leute beschäftigst?

    Und, das nur mal am Rande, dein "frau" nervt etwas, es impliziert, dass Männer nicht die gleichen Probleme und Hürden haben, ist aber so. Mir scheint, Du verwechselst das geschlechtsneutrale man mit Mann. Aber das nur btw.

    Und nein, ich breite meine pers. Umstände jetzt nicht hier aus, jeder hat so sein Päckl zu tragen, nicht nur du.
    Eben. Das Leben ist eben kein Ponyhof...

    Have a nice day,
    Swen...

  13. #13
    TP-Junior
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    Also ich finde es nicht ungerecht, dass wenn man über 360,- EUR oder 400 verdient, sich dann selbst versichern muss.

    Die Solidaritätsgemeinschaft fördert halt die Familie, indem sie nicht verdienende
    Familienmitglieder mitversichert, so dass Frauen (Männer)
    sich um ihre Kinder kümmern können.

    Wer verdient, soll sich aber an der Solidaritätsgemeinschaft beteiligen.
    Man muss auch sehen,
    dass Ehepartner und alle Kinder bis zu 360,-EUR dazuverdienen können, ohne das sich das in den Sozialabgaben wiederspiegelt.

    Im übrigen sind die 360,-EUR steuerpflichtes Einkommen.Dh. man kann sehr wohl mehr einnehmen
    und erst nach Abzug der Betriebsausgaben und evt. Pauschalen ist das Ergebniss dann relevant
    für die Bemessung von Sozialversicherungen.

    Die Steuer wird für Freiberuflicher bezogen auf das Jahreseinkommen ermittelt.
    Die Krankenkassen aber rechnen
    mit Monatsbezügen und das ist rechtens.
    Dh. man muss angeben, wieviel man im Monat verdient ab Aufnahmemonat der Tätigkeit. Mann kann
    also nicht 6 Monate für 720- EUR arbeiten und dann sagen über das Jahr verteilt wären das doch nur 360 pro Monat.

    Ich finde das o.k.

    Denn freiberuflich kann man ja nach oben hin offen agieren - sprich mehr Aufträge annehmen
    oder neue Geschäftsbereiche hinzunehmen.

    Wenn die Monate immer so schwanken um die 360 EUR kann man als Freiberuflicher den monatlichen Zufluss
    doch durch die Rechnungstellung beeinflussen. Dh. versicherungspflichtig ist nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wird, sondern wenn der monetäre Zufluss erfolgt.

    Um mehr als 360 EUR im Monat freiberuflich im Portemonai zu haben, muss man dann einen Sprung machen,
    um die 130 EUR KK-Beitrag zu verdienen und die Rente zu bezahlen (deren Beiträge - auf Antrag - am Einkommen angepasst werden).

    Früher haben halt (alleinstehende) Freiberufler sparsam von 800 EUR oder mehr gelebt und mussten sich nicht krankenversichern.
    Wer dann nach 20 Jahren krank wurde, dessen Behandlung wurde von der Allgemeinheit getragen. Und das geht nicht mehr.
    Und das finde ich gut so.
    Genauso mit der Rentenversicherung. Viele Freiberuflicher sind im Alter verarmt und wurden
    aufgefangen von der Gemeinschaft, weil sie keine Vorsorge betrieben haben. Genau oft mit dem Argument:
    Das bleibt ja dann nichts übrig oder nicht genug.

    Und mancher schaute dann - andere haben halt im Monat weniger Verdienst gehabt und in die KK und Rente bezahlt.
    Dennoch bekamen sie dann als Rente nicht unbedingt viel mehr als jemand, der monatlich mehr Geld ausgeben konnte, weil er nicht vorsorgte.

    Wenn eine freiberufliche Tätigkeit halt mehr als 360 EUR aber nicht mehr als 600 EUR zulässt, dann ist
    diese Tätigkeit nicht geeignet freiberuflich oder als alleinige Tätigkeit ausgeübt zu werden.
    Man lässt es bleiben und muss sich anders finanzieren oder zusätzlich anders finanzieren.
    Die Gemeinschaft fordert halt, das man sich beteiligt.

    Sicher könnte man fordern, dass die KK-Beiträge auch angepasst sein sollten an die Höhe der Einnahmen wie
    dies bei geringfügig Beschäftigten geschieht.
    Diese habe aber keine Möglichkeit ihre Einnahmen nach oben hin zu verbessern. Und bekommen
    meist einen geringeren Stundenlohn als die Freiberufler, müssen für ihr Geld als viel mehr Zeit investieren.

    Von daher stehen die Freiberuflicher nicht schlecht da, können ihre Selbständigkeit allerdings
    nicht langsam nach oben fahren, sondern man muss ab 360 EUR echt überlegen, wie es weitergeht.

    Eine Freiberuflichkeit von ca. 15 Std. oder so lohnt sich also meist nicht.

  14. #14
    TP-Newbie
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    Hallöchen,
    ich habe mich heute hier neu angemeldet, weil ich mein Kommentar einfach mal dazu geben muss.
    Könnte bei so einigen Seiten was dazu geben, aber diese hat mich am meisten angesprochen. Da ich dieses Problem mit der Krankenkasse sehr genau kenne und live erlebt habe.
    Als erstes ich bin Selbständig und bezahle meine Abgaben alle selbst, so wie es wahrscheinlich jeder gern machen würde.
    Ja ich bin auch NOCH freiwillig Gesetzlich versichert, was sich aber sehr bald ändern wird.
    Leider kann ich nur dazu sagen, wer sich Selbstständig macht bekommt immer Steine und vor allem Regeln in den Weg gelegt.

    Um das Thema: Krankenkasse zu beschreiben: ich finde es auch richtig das jeder der über 360,- (2009) Gewinn im Monat hat, selber zahlen sollte bzw. muss.
    Nur nervt es mich das sobald jemand mehr als 360,- verdient (z.B. 365,-). Aus der Familienversicherung raus fliegen würde und dann selber zahlen muss. Den Betrag von (zur Zeit) knapp 205,- (Mindestbeitrag) könnte man somit nicht wirklich zahlen, den mit 5,- geht das sehr schlecht.
    Leider ist es aber bei uns gesetzlich so geregelt, das Selbstständige und Teil-Selbstständige in Listen eingetragen werden und nicht so wie bei Angestellten eine Prozentuale Abrechnung erfolgt. (knapp 15% Arbeitnehmer & 15% Arbeitgeber)
    Wenn diese Regelung auch bei einer Selbständigkeit gemacht werden würde, hätte man das Problem schon gelöst und mit Sicherheit würden dann auch mehr bei den gesetzlichen Versicherungen bleiben.

    Sorry aber für sowas habe leider kein Verständnis.

  15. #15
    TP-Junior
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    Hallo zusammen,

    wenn ich die Möglichkeit habe, ca. 600 EUR freiberuflich zu verdienen und der
    Partner ebenfalls berufstätig ist, ist es natürlich ärgerlich, wenn dann schon
    eine fester Satz für KK fällig wird.

    Vielleicht geht es nicht so darum, die Freiberuflichkeit zu erschweren, sondern
    eher das Verfahren der Abgaben zu vereinfachen.
    Wenn immer 370 EUR verdient werden und für die 10 EUR mehr der ganze
    bürokratischer Aufwand für den Abzug der entsprechenden Prozente ... da
    steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen.

    Im Unterschied zum Arbeitnehmer verdient ja der Freiberuflicher
    normalerweise auch im nicht jeden Monat gleich - d.h. es müsste für jeden
    Monat extra ermittelt werden.

    Normalerweise hat der Freiberufler deshalb eine Pauschale für die KK und muss jährlich seine Einnahmen nachweisen.

    Es gibt ja schon die Regel, dass in 2 Monaten darüber verdient werden darf,
    ohne Sozialabgabenpflichtig zu werden.

    Im Angestelltenverhältnis ist das alles fix festgelegt wieviel er im Monat
    verdient und dass schwankt nicht mit der Auftragslage. Also der Aufwand für
    die Kassen entsprechend geringer.

    Und wenn dann 2 Monate oder gar 3 unter 360 EUR sind, wie ist man denn
    dann KK versichert? Will man dann wieder in die Familenversicherung zurück?
    Der Aufwand bzw. die Verwaltung dieser Dinge würde wohl die Sozialkassen sprengen.

    Vielleicht ist das ganze auch als Anreiz zu verstehen.
    Wie gesagt, ich finde eine Freiberuflichkeit von ca. 400 bis 600 EUR lohnt sich
    dann wirklich eher nicht.

    Im übrigen ist der KK Mindest-Beitrag für nebenberuflich verdienende nicht
    205 EUR sondern meist 130,-EUR pro Monat. Das ist allerdings selten auf den
    Internetseiten der Kassen zu finden, sondern kann nur direkt bei den Kassen
    erfragt werden. Die fragen halt dann genau nach den Rahmenbedingungen, Verdienst des Partners ....

    Es hängt m.E. auch mit der Konzeption der KK-Beträge zusammen. Denn am
    Ende der Fahnestange - als wenn man über die Einkommensgrenze des
    gesetzlichen Verdienstes hinweg verdient und freiwillig versichert ist, gibt es
    ab einem bestimmten Einkommen keine weitere %-Regelung mehr. Sondern
    man zahlt einen Fix-Betrag. Und genauso wird am unteren Ende des Einkommenslinie gehandhabt.

    Wem das halt zu sehr ärgert, dem rate ich sich ein Angestelltenverhältniss zu
    suchen.
    Oder zu versuchen, mit seinen Kunden zu einer Firma zu gehen, die einen
    anstellt und worüber dann die angebotene Leistung halt unter anderen Rahmenbedingungen abzuwickeln ist.
    (Normalerweise verdient man dann aber auch weniger pro Stunde, man muss
    halt mehr für Zeit für die gleiche Arbeit aufbringen.)

    Man muss halt abwägen - die unsichere Freiberuflichkeit mit der Möglichkeit
    nach oben offen zu verdienen - oder das halbwegs sichere
    Angestellungsverhältnis mit einem festen Monatsfixum. Wo dann das
    Unternehmen bei guter Auftragslage den Gewinn einstreicht.

    Auch die hier vielleicht verdeckte Werbung für die PK kann ich nicht teilen,
    denn da begibt man sich ja gerade mit einem relativ geringen
    Einnahmenrahmen in eine Abhängigkeit, die man später auch gerne bereut.

    Mich wundert immer, das Freiberufler im ganz fix in der Kritik sind, sich an den
    sozialen Abgaben zu beteiligen.

    Aber unser Gesundheitssystem als auch die Altersrente funktioniert nur, wenn
    sich alle (soweit es geht ) solidarisch beteiligen. Und d.h. es muss einfach
    eine Grenze geben, ab wann sich auch beide Verheiratete am Sozialsystem
    beteiligen müssen. Sonst wären ja die Verheirateten unverhältnismäßig
    bevorzugt, würde ich sagen.

    Und Solidarität heisst nicht, genau zu gucken, wieviel gibt der und wieviel ich und wieviel bekommt der dafür und wieviel ich.

    Solidarität heißt, sich an einem System beteiligen, dass hilft jedermanns und
    damit auch mein persönliches Lebensrisiko (z.B. Krankheit) abzufangen oder
    zumindest zu federn, und dafür halt einen (festen) Obulus zu entrichten.
    Auch wenn die persönliche Bedürftigkeit - bei Krankheit - evt. gar nicht
    eintritt. Und diesem Falle - Gott sei dank.

    Und wenn dann doch eine Krankheit eintritt und die medizinische Versorgung
    sofort beginnt - ich glaube, dass ist ein wenig Geld jeden Monat Wert.

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