Och, ned schon wieder ... es zählt das regelmäßige Einkommen, das muss unter 360,- Euro im Monat liegen. 360 Euro entsprechen einem Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
Und ja, es zählt jeder Monat, es wird kein Mittelwert errechnet.
Das Thema hatten wir erst _gestern_:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...sicherung.html
Ja.Also - kann sich eine SV-Pflicht ergeben, weil in einem Monat der Gewinn mal höher war als 400 Euro, obwohl er im folgenden niedriger ausfällt?
Maximal zwei aufeinander folgende Monate darf das gesamte _Einkommen_ höher sein.Und wie viele Monate lang darf der Gewinn höher sein?
Ja, würden sie.Würden auch z.B. 4x 410 Euro + 1x 350 Euro zu einer Beitragspflicht führen oder nicht?
Die gesetzlichen Grundlagen sind in http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung alle angegeben.Und wo läßt sich so etwas nachlesen?
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