Der ehemalige Ag meldet dich nur entsprechend ab, um alles andere solltest du dich rechtzeitig und in deinem eigenen Interesse selbständig kümmern.
Hallo zusammen,
wie verhält es sich bei einem Wechsel vom Arbeitnehmer in die Selbständigkeit mit den bisherigen Pflichtversicherungen (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.)
Muss ich diese Stellen informieren oder übernimmt dies der Arbeitgeber sobald ich bei diesem kündige?
Danke
Markus
Der ehemalige Ag meldet dich nur entsprechend ab, um alles andere solltest du dich rechtzeitig und in deinem eigenen Interesse selbständig kümmern.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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