Ich bin selbständig tätig. Mein Ehepartner arbeitet nicht und ich habe zwei schulpflichtige Kinder.
Wo könnte man sich am günstigsten und besten krankenversichern?
Wie sind die Beitragsbemessungsgrenzen für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung?
»Man sollte alles so einfach wie möglich sehen - aber auch nicht einfacher.«
-Albert E.
Bin ebenfalls verwirrt. Entweder bist Du jetzt schon in der PKV, dann ist die Diskussion hinfällig, da man dort nicht einfach so wieder raus kommt. Oder Ihr seid in der GKV, und dann wisst Ihr doch, was es dort kostet?
Ich bin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (IKK) und meine Angehörigen sind mit versichert.
D.h., Du bist zusätzlich zur Selbständigkeit noch angestellt und darüber versichert, und Du möchtest jetzt nebenbei mehr verdienen als 360 Euro? .. ich interpretiere die Frage jetzt einfach mal so
Dann schau mal auf die Internetseiten Deiner Krankenversicherung - normalerweise gibt es dort entsprechende Tabellen .. der "normale" Tarif für Selbständige geht von etwa 1900 Euro Gewinn/Monat aus und kostet zur Zeit ca. 300 Euro/Monat (müsste durch den Gesundheitsfonds ja überall so ziemlich dasselbe sein). Deine Angehörigen sind dann weiterhin mitversichert.
Hier mal als Beispiel die Tarif-Seite meiner Krankenkasse: http://www.big-direkt.de/tarife/frei...t_details.html
Ich bin hauptberuflich selbständig tätig!
finde leider die Tabellen nicht.
Habe nur letzte Woche ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, dass meine Beiträge ab nächstes Jahr über 400 Euro/mtl. sein sollen und daher wollte ich wissen, wie man den Mindestbeitrag bekommen und wonach sich das richtig.
Mein Problem ist auch, dass ich meine Einkommensteuererklärung 2008 noch nicht bekommen habe. Mein Gewinn dort ist sehr gering gewesen, unter 1000 Euro mtl., aber dennoch habe ich monatlich über 300 Euro KV bezahlt gehabt.
Wie sind die Mindestbeiträge?
Der Mindestbetrag liegt ungefähr bei 270 Euro, ausgegangen wird dann von knapp 1900 Euro Einkommen; nur Existenzgründer können am Anfang unter gewissen Umständen 180 Euro bezahlen.
Aber warum rufst Du die KV nicht an und klärst das?
werde morgen früh gleich anrufen. wollte mich vorweg nur informieren.
was passiert wenn man angibt, dass man 2010 weniger als 1900 euro verdienen wird und am ende mehr verdient hat? dann muss man sicherlich nach zahlen, oder?
was passiert aber, wenn man mehr gezahlt hat? so wie das bei mir der Fall zum Beispiel 2008 war.
auf was genau sind die 1900 euro bezogen? Gewinn was das Finanzamt ermittelt?
oder Einnahme-Überschuss-Rechnung? Das wäre ja kein Reingewinn, da ja dort noch zum Beispiel die Krankenversicherungbeiträge noch nicht abgezogen ist.
Krankenversicherungsbeitraege sind NIE Betriebskosten. Das ist immer persönliche Absicherung.
Ermittelt wird aufgrund des Gewinns wie er an das FA uebermittelt wird; ggf noch unter Zunahme anderer Einnahmequellen (bei Existenzgruendern z.B. der Gründungszuschuss minus 300 Euro für Sozialabgaben.)
Zuviel bezahlte Beträge sind nicht erstattbar, ebensowenig werden zu wenig bezahlte Beiträge nachbezahlt. Ermittelt wird normalerweise aufgrund des letzten Jahres.
was passiert wie in meinem fall, dass ich für 2008 noch keine einkommensteuererklärung abgegeben habe?
Frag die KV - das ist eigentlich so nicht möglich, im schlimmsten Fall dürften sie Dich in die höchste Stufe einstufen - das sind gut 500 Euro.
Im Schreiben der Krankenkasse steht drin, dass die ab 2010 geltende Mindestbemessungsgrundlage von 1916,25 Euro monatlich berücksichtigt wurde...
Ich soll daher einen Beitrag über 400 Euro mtl. zahlen.
Wenn ich jetzt einen Einspruch einlege und sage, dass ich unter 1916,25 mtl. verdiene und daher den Mindestbeitrag haben möchte, geht das dann?
Kann ich dann ab dem 1.1.2010 wechseln, wenn das bei dieser Krankenkasse nciht geht?
ich habe im Jahr 2008 eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht und liege dort bei unter 1000 Euro Gewinn/Mtl..
bei 2009 liege ich bei ca. 1500 Euro Gewinn/mtl.
meine Einkommensteuererklärung 2008 gebe ich erst in paar Tagen ab. Habe ja bis zum 31.12. dafür Zeit.
Geändert von Jenny2009 (13.12.2009 um 19:23 Uhr)
Nochmals - ruf die KV an. Wir koennen hier ja orakeln, aber keiner kennt Deine konkrete Situation.
Ich weiß nur, dass Du verpflichtet bist, Deine Einnahmeerwartung rechtzeitig durchzugeben. Wenn Du dies nicht tust, kann die KV Dich theoretisch auf den Höchstbetrag setzen. Wie genau die KV den Nachweis über die Einnahme haben will - musst Du mit denen besprechen.
okay!
werde morgen früh gleich Einspruch faxen und dort anrufen, dass mein Verdienst unter 1.916 Euro liegt und ich auf den Mindestbeitrag bestehe.
wie sind die Kündigungsfristen?
kann ich zum 1.1.2010 wechseln?
habe letzte Woche eien Anruf von der Aok bekommen, die haben gesagt, dass man jährlich 600 Euro usw. unter bestimmten Voraussetzungen zurück bekommt und meine Krankenkasse mich nicht informiert hat usw... weiss nicht was da dran ist aber werde diese Woche da mal vor sprechen.
Aber nicht auf die Beiträge an sich, basierend auf im Nachhinein angepasstem Einkommen.
KVs können allerdings bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen eine Art Bonus zahlen, wenn man sich für das System anmeldet. Das hängt aber von der KV ab... Ebenso, wie Zusatzbeträge von der KV abhängen. Und sagen wir mal so... die AOK ist nicht für ihre interne Sparsamkeit bekannt.
Mit einem Wechsel wirst Du nichts im Hinblick auf Deine Monatsbeträge bewirken. Die werden aufgrund des erwarteten oder vergangenen Einkommens berechnet. GKVs unterscheiden sich nur im Hinblick auf Zusatzbeiträgen und Bonus-Programmen.
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