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Thema: Krankenkasse: angestellt hauptberuflich + selbständig nebenberuflich

  1. #1
    TP-Insider
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    Krankenkasse: angestellt hauptberuflich + selbständig nebenberuflich

    Hallo,

    ich bin 20h pro Woche (= halbtags) angestellt (sozialversicherungspflichtig) und möchte mich nun nebenberuflich selbständig machen.

    Muss ich dies der Krankenkasse melden und Beiträge abführen? Wieviel Gewinn gemacht werden wird weiß ich noch nicht. Das Problem ist wenn dieser Gewinn höher wird als mein Angestelltenverdienst denkt die KK sicherlich das ich dies hauptberuflich mache....

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Meine KK hat mir gesagt, daß Alles nebenberuflich ist, was eine gewisse Stundenzahl pro Woche nicht überschreitet (ich glaub, bei mir sinds 15 .. oder 18? Hmm .. )... der Gewinn wäre "zweitrangig", eine genaue Grenze konnten/wollten die mir da nicht sagen.

    Frag einfach nach - melden musst Du es meines Wissens sowieso.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    Muss ich dies der Krankenkasse melden und Beiträge abführen? Wieviel Gewinn gemacht werden wird weiß ich noch nicht. Das Problem ist wenn dieser Gewinn höher wird als mein Angestelltenverdienst denkt die KK sicherlich das ich dies hauptberuflich mache....
    Ja, natürlich. Machst du ja dann auch.

    Du bist doch auch nicht erst seit gestern in diesem Forum - ist es denn soooo schwer, mal die Suche zu nutzen?

    "Die Beschäftigung oder Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden und dem höheren durchschnittlichen Einkommen gilt in der Regel als Hauptberuf. (...)l"

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...instellen.html

    Auch mal lesen:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...bescheide.html

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  4. #4
    TP-Insider
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    danke! Ich habe woanders gelesen das das Einkommen nicht höher als im Angestellten-Hauptberuf sein darf, wenn dies der Fall ist werden keine weiteren KK-Beiträge fällig.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Sven0 Beitrag anzeigen
    danke! Ich habe woanders gelesen das das Einkommen nicht höher als im Angestellten-Hauptberuf sein darf, wenn dies der Fall ist werden keine weiteren KK-Beiträge fällig.
    Das steht auch in meiner Antwort ...

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  6. #6
    TP-Moderator Avatar von Cybergreek
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Die Beschäftigung oder Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden und dem höheren durchschnittlichen Einkommen gilt in der Regel als Hauptberuf.(...)l"
    Wie sieht es denn aus, wenn er nebenberuflich weniger als 18 Stunden arbeitet und trotzdem mehr verdient als im anderen Job (also dem Hauptberuf, weil mehr als 18 Stunden)?
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  7. #7
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    Zitat Zitat von Cybergreek Beitrag anzeigen
    Wie sieht es denn aus, wenn er nebenberuflich weniger als 18 Stunden arbeitet und trotzdem mehr verdient als im anderen Job (also dem Hauptberuf, weil mehr als 18 Stunden)?
    "Nebenberuflich" heißt, dass diese Tätigkeit weder den zeitlichen noch den wirtschaftlichen Mittelpunkt des Erwerbslebens darstellt. Es gibt da keinen Gesetzestext, sondern nur die Rechtsprechung durch Urteile. Wenn durch die "nebenberufliche" Tätigkeit die Haupteinnahmen erzielt werden, ist es offensichtlich keine nebenberufliche mehr. Entscheidend ist das Gesamtbild, die 18 Stunden sind nur ein Aspekt.

    Und während die 18 Stunden von der KV nicht kontrolliert werden können, kann es das Einkommen - indem die KV sich Steuerbescheide vorlegen lässt.

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  8. #8
    TP-Moderator Avatar von Cybergreek
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    "Nebenberuflich" heißt, dass diese Tätigkeit weder den zeitlichen noch den wirtschaftlichen Mittelpunkt des Erwerbslebens darstellt. Es gibt da keinen Gesetzestext, sondern nur die Rechtsprechung durch Urteile. Wenn durch die "nebenberufliche" Tätigkeit die Haupteinnahmen erzielt werden, ist es offensichtlich keine nebenberufliche mehr. Entscheidend ist das Gesamtbild, die 18 Stunden sind nur ein Aspekt.

    Und während die 18 Stunden von der KV nicht kontrolliert werden können, kann es das Einkommen - indem die KV sich Steuerbescheide vorlegen lässt.

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    Danke für die Erklärung, wobei mir das immer noch nicht ganz klar ist. Die folgenden Beispiele sind jetzt nur konstruierte Fälle, deswegen ist mir das nicht soo wichtig (musst also Deine freie Zeit hier nicht reinstecken, damit ich etwas verstehe .

    Beispiel:
    Man hat ein paar Millionen auf dem Konto und steckt ein paar Stunden in der Woche in Aktiengeschäfte, womit man mehr verdient, als durch den Hauptberuf. Wird dann diese Tätigkeit zur Haupttätigkeit oder zählen Aktiengewinne nicht zu Einkünften?

    Anderes Beispiel (vielleicht realistischer):
    Man liest ja von Bloggern, die 2-3 Tausend durch Werbung im Monat verdienen. Wenn die ihren Blog nur abends pflegen und in einem 40-Stunden-Job 1.900 Euro verdienen, sind die dann hauptberuflich Blogger?
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  9. #9
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    Das wird dann wohl im Falle des Falles das Gericht entscheiden wenn man mit der Entscheidung der KK nicht einverstanden ist.
    Ich find es müssig darüber zu diskutieren...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Cybergreek Beitrag anzeigen
    Danke für die Erklärung, wobei mir das immer noch nicht ganz klar ist. Die folgenden Beispiele sind jetzt nur konstruierte Fälle, deswegen ist mir das nicht soo wichtig (musst also Deine freie Zeit hier nicht reinstecken, damit ich etwas verstehe .
    Gut. Wie gesagt: "Es gibt da keinen Gesetzestext, sondern nur die Rechtsprechung durch Urteile." Die jeweilige KK wird die Entscheidung treffen, analog zu http://schwenninger-bkk.de/privatkunden/447.htm und wenn du dann nicht einverstanden bist, darfst du klagen.

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  11. #11
    TP-Moderator Avatar von Cybergreek
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ich find es müssig darüber zu diskutieren...
    Deswegen ja:
    Zitat Zitat von Cybergreek Beitrag anzeigen
    ...Die folgenden Beispiele sind jetzt nur konstruierte Fälle, deswegen ist mir das nicht soo wichtig (musst also Deine freie Zeit hier nicht reinstecken, damit ich etwas verstehe ...
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das wird dann wohl im Falle des Falles das Gericht entscheiden wenn man mit der Entscheidung der KK nicht einverstanden ist.
    Ok, also gibt es keine eindeutige Regel, wie z.B. da wo man mehr verdient, da ist der Hauptberuf.

    Danke für den Link copy, da sieht man dann wie die KK dazu steht.
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  12. #12
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    Zitat Zitat von Cybergreek Beitrag anzeigen
    (musst also Deine freie Zeit hier nicht reinstecken, damit ich etwas verstehe .
    Darum geht es mir aber nicht... ich finde es trotzdem vergebliche Mühe über etwas zu diskutieren was wir weder festlegen noch einschätzen können und auch nichts über den "Ausgang" wissen.
    Von kann und könnte, vielleicht und eventuell, aber und wenn doch... werden wir auch nicht schlauer.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Moderator Avatar von Cybergreek
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Darum geht es mir aber nicht... ich finde es trotzdem vergebliche Mühe über etwas zu diskutieren was wir weder festlegen noch einschätzen können und auch nichts über den "Ausgang" wissen.
    Von kann und könnte, vielleicht und eventuell, aber und wenn doch... werden wir auch nicht schlauer.
    Sehe ich genau so.

    Nur dass ich (wahrscheinlich auch ein paar andere, die hier reingucken) durch so eine Aussage das Gefühl kriege, dass ein "und" als ein "oder" interpretiert wird und das hat mich verwirrt:
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Du bist doch auch nicht erst seit gestern in diesem Forum - ist es denn soooo schwer, mal die Suche zu nutzen?

    "Die Beschäftigung oder Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 18 Stunden und dem höheren durchschnittlichen Einkommen gilt in der Regel als Hauptberuf. (...)l"
    Bei einem "und" ist es klar, bei einem "oder" aus meiner Erfahrung nicht. Die Erfahrung ist, dass ich vor 6(?) Jahren mal bei der AOK angefragt hatte, wie viel ich als Student verdienen darf und die Aussage war, dass die Höhe des Einkommens egal ist, solang man im Semester nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Da hat es mich dann interessiert, ob sich das jetzt geändert hat, aber Student bin ich länger nicht mehr
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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  14. #14
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    Was denkst du wie die Antwort u.U. erfolgt wäre wenn du damals gesagt hättest das du mit dieser 20 h "Nebentätigkeit" 3000 € Gewinn im Monat machst....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
    TP-Moderator Avatar von Cybergreek
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Was denkst du wie die Antwort u.U. erfolgt wäre wenn du damals gesagt hättest das du mit dieser 20 h "Nebentätigkeit" 3000 € Gewinn im Monat machst....
    Genau so. Denn ich hatte mehrmals nachgefragt, ob es wirklich egal ist, und da hat mich keiner gefragt, ob wir über 200, 2.000 oder 20.000 € reden. Das hatten die mir damals sogar schriftlich gegeben, dass die nur eine Bestätigung über die Anzahl der Stunden pro Woche vom Arbeitgeber brauchen.
    Grüße vom Griechen,
    Cybergreek!

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