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Thema: Wie Falle "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" als Handelsvertretung vermeiden?

  1. #1
    TP-Insider
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    Wie Falle "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" als Handelsvertretung vermeiden?

    Hallo,

    ich bin für 3 verschiedene Firmen als Handelsvertreter selbständig. Jede Firma verkauft ein anderes Produkt wobei 1 Produkt von einer Firma davon besonders bei den Kunden beliebt ist.

    Die Schwelle für den unbeliebten Status "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger" liegt ja bei 5/6, also 83,33%, d.h. wenn man für eine Firma mehr als 83,33% Provisionseinnahmen hinsichtlich der Gesamteinnahmen an Provision hat.

    Ich gebe mir für alle 3 Produkte Mühe bzgl. Marketing, Promotion und Verkauf, aber auch ich kann nichts dafür wenn 1 Produkt bei den Kunden so besonders beliebt ist, so daß ich mich ständig an der 83,33% Grenze bewege.

    Was würdet ihr tun in diesem Fall?

  2. #2
    TP-Senior Avatar von celtic
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    das sollte kein Problem sein, wenn Du auch Handelsvertreter im Gewerbeschein stehen hast.

    Lies mal:
    Wikipedia
    IHK Frankfurt
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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  3. #3
    TP-Insider
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    In den Links steht aber nichts was das Problem löst. Ich meine nicht Scheinselbständigkeit sondern "arbeitnehmerähnlicher Selbständiger", das sind 2 verschiedene Problematiken. Handelsvermittlung steht bei mir im Gewerbeschein.

    Ich zitiere mal vom IHK Link: "Arbeitnehmerähnlich ist, wer keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400,- Euro übersteigt und wer auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist (Faustregel 5/6 des Umsatzes werden über einen Auftraggeber generiert). Von einer Dauerhaftigkeit der Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt."

  4. #4
    TP-Senior Avatar von celtic
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    schon klar, hast Du selber schon beschrieben - wenn Du unter der 5/6 Grenze bleibst mit dem einen Produkt ist es ok. Sobald Du mehr als 5/6 damit erzielst, kommt Du über die Grenze.

    Da hilft nur den Kunden die anderen Produkte schmackhaft machen und weniger von dem ersten Produkt verkaufen. Oder damit leben das Du wohl als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger eingestuft wirst. Evtl. wäre noch Festanstellung bei der Firma denkbar? Dazwischen gibt es nichts...
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  5. #5
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Zitat Zitat von celtic Beitrag anzeigen
    Dazwischen gibt es nichts...
    ach ja?

    Die 5/6- Regelung ist ein Indiz bzw. Beweis des ersten Anscheines. Ich kenne keine gesetzliche Regelung, welche besagt, wer mehr als 83% beim selben Arbeitgeber verdient, gilt als Arbeitnehmer. Mal ganz grob ausgedrückt: Jemand ist selbständig, der Unternehmerinitiative und -risiko ausübt, mithin eigenverantwortlich tätig wird.

    Dir bleiben zwei Möglichkeiten: Lass dich von jemanden beraten, der Ahnung davon hat, oder führ ein Statusfeststellungsverfahren durch.
    Ich würde letzteres bevorzugen, da es verbindlich ist und nix kostet. Damit hättest du Rechtssicherheit

    VG fith.

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