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Thema: KV-Konstellation: Mann Arbeitnehmer - beabsichtigtes Gewerbe - Mieteinnahmen - Kinder

  1. #1
    TP-Newbie
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    KV-Konstellation: Mann Arbeitnehmer - beabsichtigtes Gewerbe - Mieteinnahmen - Kinder

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich überfordere euch nicht mit meinen Fragen, die gleich kommen werden.

    Und zwar, angenommen:

    1. Mann ist im Angestelltenverhältnis und verdient ca. 2.300 netto inkl. Zulagen/Spesen. Das Brutto-Grundgehalt beträgt 3.000 Euro monatlich.

    2. Frau ist derzeit Hausfrau, hatte bis vor 3 Monaten ein Kleingewerbe, welches zwischenzeitlich wieder abgemeldet wurde. Sie bezieht Pflegegeld für ihr behindertes volljähriges Kind.

    3. Frau hat 3 Kinder aus Vorehe (18, 16 und 15 J.) und 1 Kind aus der jetzigen Ehe (4 J.)

    4. Alle 4 Kinder, auch das 18. jährige "Kind", beziehen Kindergeld.

    5. Den Eheleuten gehört ein Wohnhaus zu gleichen Anteilen. Sie haben Netto-Mieteinnahmen (ohne Nebenkosten und Heizkosten) i. H. v. ca. 2.200 Euro monatlich insgesamt für beide zusammen. Das Darlehen für das Haus läuft weiter (ca. 1.100 Euro monatliche Belastung).

    6. Es bietet sich derzeit an, ein Unternehmen zu gründen, wobei 1-2 "Minijobber" eingestellt werden, die den Laden dann "schmeißen" werden. Der Zeitaufwand des Gründers für das Unternehmen wird voraussichtlich max. 14 Stunden/Woche betragen.

    7. Es wird davon ausgegangen, dass die Höhe des Gewinns aus der Selbstständigkeit bei ca. 20% des Gehalts liegen wird.

    8. Der Arbeitgeber des Mannes hat keine Einwände gegen die Selbstständigkeit.

    Meine Fragen:

    In Bezug auf die KV, PV und RV: Auf wessen Namen sollte das Unternehmen laufen, wenn die Eheleute unternehmerisch füreinander einspringen bzw. beide zu gleichen Anteilen etwas für das Unternehmen tun? Es soll bezweckt werden, dass die Familienmitversicherung beim Mann, zumindest für die Kinder, weitestgehendst erhalten bleiben soll. Wenn die Angehörigen alle privat versichert werden müssten, wäre das für die Firma wohl ein Verlustgeschäft.

    Wäre es ratsam, einen der Ehepartner im Umternehmen einzustellen bzw. zumindest einen der Minijobber auf Teilzeit einzustellen?

    Ich danke euch im voraus für die Antworten, sofern welche auf die spezielle, nicht einfache Konstellation kommen werden

    Aber auch danke, wenn nichts kommt, dann halt danke nur für's Lesen

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von 301206 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ich überfordere euch nicht mit meinen Fragen, die gleich kommen werden.
    Doch. Ehrlich, geh damit zu einem Steuerberater.

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