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Thema: Gewerbe, Minijob, Studium, Weiterbildung /Beschäftigung - ein Komplexer Mix

  1. #1
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    Gewerbe, Minijob, Studium, Weiterbildung /Beschäftigung - ein Komplexer Mix

    Hallo liebe Leute,
    ich bin echt dankbar für dieses wunderbar hilfreiche Forum und hoffe ihr könnt mir auch helfen...

    In meinem Fall kommt einiges zusammen.

    Ich bin am Ende meines Studiums, und mittlerweile (32 J. alt) selbst gesetztlich versichert aber als Student.

    Ich besitze ein Gewerbe und arbeite darin mal mehr mal weniger regelmäßig (Promotion-Jobs) und verdiene dabei im Jahr etwa 2100,00 €.

    Desweiteren habe ich schon länger eine Stelle auf Ehrenamtlicher Basis, bei der allerdings ein Honorar gezahlt wird (ca. 220,00€ monatl.) - dieses ist aber denke ich nicht wirklich in die folgenden Fragen einzubeziehen?!.

    Seit neustem kommt noch ein 400 € Minijob dazu, bei dem ich auch angehalten werde, keinen weiteren Minijob bzw. Anstellung einzugehen, vermutlich wegen zusätzlicher Kosten oder nötiger Absprachen mit einem weiteren Arbeitgeber.

    Und noch nicht genug:-) --->

    Wenn mein Studium beendet ist (Aprill 2011) werde ich eine Weiterbildung machen, bei der monatliche Kosten von ca. 300€ auf mich zukommen. Im Rahmen dieser Weiterbildung (es handelt sich dabei um ein Weiterbildungsstudiengang) muss ich ein Jahr in einer Klinik arbeiten. Hier werden je nach Klinik unterschiedliche Vergütungen geleistet und ich muss mich entscheiden.
    Meine zwei Möglichkeiten sind:

    Klinik 1 = 700 € (monatl.) bei 32 Std. /Woche
    Klinik 2 = 400 € (monatl.) bei 26 Std. / Woche

    Ok, jetzt die eigentlichen Fragen:

    1.
    Stimmt es das man generell eine Hauptbeschäftigung auf Lohnsteuerklasse 1 haben kann und nebenbei einen normalen 400 € Minijob bei dem dann auch keine zusätzliche Steuer anfällt? Ist für den Arbeitgeber des Minijobs hier alles gleich, so wie bei einem Arbeitnehmer der nur den Minijob hätte?

    2.
    Wie verhält es sich bei der kombination von Angestelltenverhältnis + Minijob + Gewerbe als Nebentätigkeit? Welche Pflichtbeträge werden für Sozialversicherung und Steuer fällig? Worauf sollte ich ggfs. verzichten - Minijob oder Gewerbe?

    3.
    Bei welcher einkommenskonstellation muss ich wen über die unterschiedlichen jobs informieren? z.B. Krankenkasse ab 350 € Gesamteinkommen?

    Ich hab doch langsam den Überblick verloren und möchte nur gerne meine Weiterbildung finanziert bekommen - das wird bei einer zukünftigen Vergütung von entweder 400 € oder 700€ (monatl. durch die jeweilige Klinik) und bei min. 300 € Kosten (monatl. für die Weiterbildung) zu einem Drahtseilakt. Sowohl meine Gewerbeeinkünfte als auch der Minijob passen vom zeitl. Aufwand als auch vom Arbeitsumfang sehr gut rein - aber ich verliere den Überblick bei den Pflichten die mir dabei zukommen.

    Wer hat kurz Zeit und kann helfen?

    Vielen Dank im vorraus und freundliche Grüße,

    Missimo
    Geändert von Missimo (10.01.2011 um 23:56 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Missimo Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Leute,
    ich bin echt dankbar für dieses wunderbar hilfreiche Forum und hoffe ihr könnt mir auch helfen...
    Das wunderbare Forum hat auch eine wunderbare Forensuche ...

    Desweiteren habe ich schon länger eine Stelle auf Ehrenamtlicher Basis, bei der allerdings ein Honorar gezahlt wird (ca. 220,00€ monatl.) - dieses ist aber denke ich nicht wirklich in die folgenden Fragen einzubeziehen?!.
    Ist das eine Frage? Inwiefern die Honorare steuerfrei sind, hängt von der Art des Engagagements ab.

    "Einnahmen aus nebenberuflichem Tun, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten oder der nebenberuflicher Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 ff. der Abgabenordnung) bis zur Höhe von 2.100 Euro jährlich (Stand 2007) sind steuerfrei (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz)."

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenam...F.C3.B6rderung

    Bei 12 x 220,- Euro liegst du über der Grenze.

    Seit neustem kommt noch ein 400 € Minijob dazu, bei dem ich auch angehalten werde, keinen weiteren Minijob bzw. Anstellung einzugehen, vermutlich wegen zusätzlicher Kosten oder nötiger Absprachen mit einem weiteren Arbeitgeber.
    Du kannst einen 400-Euro-Job haben, bei dem du 400,- Euro verdienst oder mehrere, die zusammen 400,- Euro ergeben. Das lässt sich aber auch mühelos googeln und auf der Website der Minijobzentrale nachlesen.


    1.
    Stimmt es (...)
    Ja, das stimmt, beides.

    2.
    Wie verhält es sich bei der kombination von Angestelltenverhältnis + Minijob + Gewerbe als Nebentätigkeit? Welche Pflichtbeträge werden für Sozialversicherung und Steuer fällig?
    Das kommt darauf, wo du wie viel verdienst. An Steuern ist die Einkommensteer fällig - und zwar oberhalb des Freibetrages von 8004.- Euro/Jahr und für das gesamte Einkommen ausser dem 400-Euro-Job und dem Honorar aus dem Ehrenamt, sofern es in der Freigrenze bleibt.

    Sozialversichert bist du so lange über die Angestelltentätigkeit, solange diese die Haupteinkommensquelle ist. Wenn diese Krankenhausjobs die Angestelltentätigkeit sein sollen, kannst du im Gewerbe entsprechend nicht besonders viel verdienen. Wird das die Haupttätigkeit, musst du dich selbst versichern.

    Worauf sollte ich ggfs. verzichten - Minijob oder Gewerbe?
    Das musst du schon selbst durchrechnen.

    3.
    Bei welcher einkommenskonstellation muss ich wen über die unterschiedlichen jobs informieren? z.B. Krankenkasse ab 350 € Gesamteinkommen?
    Hm? Du solltest die KK im eigenen Interesse immer über deine Einkommenssituation informieren. 350,- Euro sind kein relevanter Betrag für irgendwas.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    hallo copy, und danke schon mal (auch für die Geduld)

    Das wunderbare Forum hat auch eine wunderbare Forensuche ...
    Ich hab natürlich schon im Forum gelesen aber ich habe nirgends eine derart komplexe zusammenstellung von Einkunftsformen gefunden - daher also nochmal meine Fragen.

    Also, beim Ehrenamt habe ich also eine Grenze von 2100,00€ unter der ich bleiben muss - das wusste ich nicht genau, aber letztes Jahr war es kein Problem, weil ich drunter geblieben bin. Deshalb hab ich das auch nicht mehr explizit als Frage gestellt, wollte es aber zwecks vollständigkeit genannt haben. Und daher ist der Hinweis mit der Bemessungsgrenze auch sehr wichtig für mich - danke dafür.

    Zu dem 400 € Job...
    Du kannst einen 400-Euro-Job haben, bei dem du 400,- Euro verdienst oder mehrere, die zusammen 400,- Euro ergeben. Das lässt sich aber auch mühelos googeln und auf der Website der Minijobzentrale nachlesen.
    hier mache ich mir Gedanken ob für meinem Arbeitgeber erhöhte Zahlungen an Sozialversicherung anfallen können, wenn ich im Gewerbe zu viel verdiene oder vielleicht sogar generell? Er hat mich ja explizit gebeten keine zusätzlichen Jobs zu haben und beim lesen hier im Forum bin ich darüber stutzig geworden ob sich das nur auf weitere Minijobs bezieht oder auch für das Gewerbe. Wie es sich einfach nur bei zwei Minijobs verhalten würde kann man tatsächlich mühelos googlen - hab ich ja auch gemacht

    Das kommt darauf, wo du wie viel verdienst.
    Also ich werde meine Haupteinnahmequelle in der Klinik haben mit 700€/monatl. und hier wird auch die entsprechende Lohnsteuer fällig.... Du sagst ich muss wenn ich in der Grenze bleibe das Ehrenamt nicht angeben. Dazu kommen also noch ein 400€ Minijob der entsprechend nicht versteuert wird.
    Übrig bleibt nun das Gewerbe.
    350,- Euro sind kein relevanter Betrag für irgendwas.
    Ich hatte gelesen das bei einem Gewerbe das als Nebeneinkommen gelten soll das "Gesamteinkommen" nicht 350€ übersteigen darf. Also das Einkommen aus einem etwaigen Minijob und dem Gewerbe zusammen. Das scheint also falsch zu sein. Wie wird das Gewerbe nun zusätzlich zu der bisherigen konstellation (Anstellung + Minijob) beanschlagt. Außerdem habe ich zur Zeit das Gewerbe und den Minijob am laufen - ich verstehe einfach nicht ob ich durch die Gewerbeeinnahmen (die ja nur sporadisch auftreten) eine Sozialversicherungspflicht eintritt.
    Sporadisch heißt dabei: in den Sommermonaten (Aprill - August) Wochenendaufträge bis zu 30 Std. jeweils aber auch nicht durchgängig jedes Wochenende. Außerdem hab ich ausnahmsweise an Silvester einen Job für das Gewerbe gehabt - Dezember ist dabei aber auch der Monat in dem der Minijob angefangen hatte. Zusammen hab ich in diesem Monat also 560€ durch Minijob und Gewerbe verdient.

    Ich hoffe meine Fragen sind jetzt nochmal etwas klarer geworden - oder ist das trivial und ich kapiers einfach nich?? Schönen Gruß

  4. #4
    TP-Senior
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    Also ich hab noch Anmerkungen:

    Zunächst ist es so, daß Du - wie copy schreibt - mit 220 Euro mtl. Vergütung über den Freibetrag von 2100 Euro jährlich kommst. Daher ist Deine Ehrenamtliche Tätigkeit auf jeden Fall als vergüteter Job anzusehen, vermutlich als Minijob.

    Neben einer "normalen" Beschäftigung (>400 Euro) kannst Du einen 400-Euro-Job zusätzlich machen. Würdest Du Klinik 1 wählen, wäre dies der Fall, Du hättest mit den 700 Euro eine "normale" Beschäftigung. Dazu könntest Du einen Minijob machen, entweder Deinen 400-Euro-Job oder die ehrenamtliche Tätigkeit. Du könntest natürlich (falls die Freigrenze überhaupt auf diese Tätigkeit zutrifft) Deine Stundezahl etwas reduzieren, so daß Du unter die Freigrenze kommst.

    Bei Klinik 2 hättest Du vermutlich das Problem von ausschließlich 400-Euro-Jobs, die dann alle zusammengerechnet werden und in Summe versteuert werden müssen. Das wäre auf jeden Fall noch ungünstiger für Dich.

    Das Gewerbe ist mit 2100 Euro deutlich unterhalb von 700 Euro mtl. und wenn Du da weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest, würde es als Nebentätigkeit anerkannt werden. Du solltest das aber ggf mit der Krankenkasse klären.

    Meine Empfehlung wäre:
    Klinik 1 mit 700 Euro monatlich
    400-Euro-Job
    Gewerbe mit 175 Euro monatlich

    Damit würdest Du auf 700 Euro steuer-, KV- und SV-pflichtig, dazu 400 Euro pauschal und 175 Euro steuerpflichtig kommen.

    Die ehrenamtliche Tätigkeit ist eigentlich jetzt schon ein Problem (da Du zwei 400-Euro-Jobs machst aber keine steuerpflichtige Beschäftigung). Daher würde ich klären, ob Du die Freigrenze auf diese Tätigkeit anwenden kannst oder nicht. Sollte das der Fall sein, kannst Du versuchen, unter die Grenze zu kommen (175 Euro monatlich) oder solltest den Job besser ganz aufgeben.

    Von den 700 Euro bleiben bei Stkl I monatlich etwa 550 Euro. Die 400 Euro werden pauschal besteuert und bei den meisten Arbeitgebern brutto für netto ausgezahlt. Auf die 175 Euro monatlich fürs Gewerbe mußt Du keine Gewerbesteuer bezahlen (unter dem Freibetrag) und damit nur Lohnsteuer. Die dürfte sich bei insgesamt 10500 Euro Einkommen im Jahr aber denkbar gering halten. Damit hättest Du gute 1000 Euro pro Monat zur Verfügung, nach Abzug der Weiterbildung blieben 700 Euro zum Leben. Das reicht nicht für große Sprünge, kann aber für ne Weile genügen.

    Je nachdem, welches Gewerbe Du angemeldet hast, kannst Du die Weiterbildung evtl ja auch als Betriebsausgabe ansetzen. Ist es eine Weiterbildung, die Dich in Deinem Gewerbe weiterbringt? Gibt es danach vielleicht lukrativere Aufträge zu holen? Ansonsten könnte man die Weiterbildung evtl auch als Sonderausgaben ansetzen, aber wenn ich es recht überblicke, wirst Du sowieso keine Steuern zahlen, so daß das nichts bringen würde.

  5. #5
    TP-Senior
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    Da hat sich das Posten überschnitten...

    Zitat Zitat von Missimo Beitrag anzeigen
    Also, beim Ehrenamt habe ich also eine Grenze von 2100,00€ unter der ich bleiben muss - das wusste ich nicht genau, aber letztes Jahr war es kein Problem, weil ich drunter geblieben bin. Deshalb hab ich das auch nicht mehr explizit als Frage gestellt, wollte es aber zwecks vollständigkeit genannt haben. Und daher ist der Hinweis mit der Bemessungsgrenze auch sehr wichtig für mich - danke dafür.
    Die Grenze gilt nur in den Fällen, die copy gepostet hat... nicht generell für jedes Ehrenamt.

    hier mache ich mir Gedanken ob für meinem Arbeitgeber erhöhte Zahlungen an Sozialversicherung anfallen können, wenn ich im Gewerbe zu viel verdiene oder vielleicht sogar generell? Er hat mich ja explizit gebeten keine zusätzlichen Jobs zu haben und beim lesen hier im Forum bin ich darüber stutzig geworden ob sich das nur auf weitere Minijobs bezieht oder auch für das Gewerbe. Wie es sich einfach nur bei zwei Minijobs verhalten würde kann man tatsächlich mühelos googlen - hab ich ja auch gemacht
    Das Gewerbe hat mit den (abhängigen) Beschäftigungen nichts zu tun und keinen Einfluß darauf... jedenfalls keinen, den der Arbeitgeber sehen würde.

    Also ich werde meine Haupteinnahmequelle in der Klinik haben mit 700€/monatl. und hier wird auch die entsprechende Lohnsteuer fällig.... Du sagst ich muss wenn ich in der Grenze bleibe das Ehrenamt nicht angeben. Dazu kommen also noch ein 400€ Minijob der entsprechend nicht versteuert wird.
    Der Minijob wird vom Arbeitgeber versteuert. Insofern ist die Aussage nicht ganz korrekt, es kommt aber auf das Gleiche hinaus... normalerweise siehst Du von den Steuern nichts. Es gibt aber Arbeitgeber, die nicht "brutto für netto" machen und dem Arbeitnehmer im 400-Euro-Job die Steuern einbehalten. Soll es geben, habe ich aber noch nicht erlebt...

    Ich hatte gelesen das bei einem Gewerbe das als Nebeneinkommen gelten soll das "Gesamteinkommen" nicht 350€ übersteigen darf. Also das Einkommen aus einem etwaigen Minijob und dem Gewerbe zusammen. Das scheint also falsch zu sein. Wie wird das Gewerbe nun zusätzlich zu der bisherigen konstellation (Anstellung + Minijob) beanschlagt. Außerdem habe ich zur Zeit das Gewerbe und den Minijob am laufen - ich verstehe einfach nicht ob ich durch die Gewerbeeinnahmen (die ja nur sporadisch auftreten) eine Sozialversicherungspflicht eintritt.
    Du hast eine Kombination aus (abhängigen) Beschäftigungen und Gewerbe. Das Gewerbe zählt als Nebenberuf, wenn Du weniger als 15-18 Stunden (je nach Krankenkassenauslegung) arbeitest und weniger verdienst als in Deinem "Hauptjob". Wenn der Hauptjob nur 350 Euro abwirft... Aber in Deiner neuen Konstellation wirft der Hauptjob ja 700 Euro ab.

    Sporadisch heißt dabei: in den Sommermonaten (Aprill - August) Wochenendaufträge bis zu 30 Std. jeweils aber auch nicht durchgängig jedes Wochenende. Außerdem hab ich ausnahmsweise an Silvester einen Job für das Gewerbe gehabt - Dezember ist dabei aber auch der Monat in dem der Minijob angefangen hatte. Zusammen hab ich in diesem Monat also 560€ durch Minijob und Gewerbe verdient.
    Da könntest Du ein Problem mit den 15-18 Stunden bekommen. Ich weiß nicht, auf welchen Zeitraum das gemittelt wird.

  6. #6
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    Danke Aldeyn, soweit ichs überblicke ist nun alles für mich geklärt
    Nochmal zum Ehrenamt - ich hatte es jetzt nicht mehr beschrieben, aber es fällt in diese Kategorie und ich habe kein Problem dort die Stunden zu reduzieren um unter 2100€ zu bleiben.
    Beim Gewerbe werde ich dafür sorgen, das ich die entsprechenden Stunden einhalte und entsprechende Einkommenssteuer zahlen - lohnen wird es sich wohl weiterhin.

    Die Weiterbildung (ich bin Psychologe) dient meinem Hauptberuf aber nicht dem Gewerbe und ich denke ich werde die Kosten der Ausbildung zumindest teilweise steuerlich absetzen können. Und ja, wenn ich 500€ monatlich übrig habe werde ich auf jeden Fall gut zurecht kommen

    Vielen Dank allen Beteiligten!

  7. #7
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    Hallo Missimo, es gibt evtl. eine Möglichkeit über das Familienministerum per Bildungsgutschein deine WB - Kosten gefördert zu bekommen für Leute die angestellt sind, abhängig vom Bundesland - hat nix mit der ARGE zu tun, ich habe mich an den Berufsverband für Komplementäre Heilverfahren gewandt und an die Studiengemeinschaft Darmstadt ( sgd ), wir wurden sehr kompetent beraten, ebenso zu solch "Steuerkram", wünsche dir viel Erfolg und positive Ergebnisse
    freundliche Grüße Enigma7

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