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Thema: Kranken und Pflegeversicherung als Selbstständiger mit einer Nebentätigkeit

  1. #1
    TP-Newbie
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    Kranken und Pflegeversicherung als Selbstständiger mit einer Nebentätigkeit

    Hallo zusammen

    ich bin neu hier und möchte nur ungerne Fragen stellen, die schon beantwortet wurden, aber in dieser Konstellation habe ich sie nach durchschauen des Forums hier noch nicht gesehen. Daher jetzt hier die Frage, die ich mir nicht beantworten kann

    Seit März 2011 bin ich Selbstständig. Die Selbstständigkeit lief überhaupt nicht. Seit mitte September habe ich daher wieder ein festes Anstellungsverhältnis, werde die Selbstständigkeit nun abmelden und ein Nebengewerbe anmelden, um es im laufe der Jahre in Ruhe aufzubauen und es dann erneut vollzeit probieren.

    Da es überhaupt nicht lief und ich tatsächlich keine einzige Einnahme in der ganzen Zeit hatte, habe ich ab Juni eine Nebentätigkeit (<= 18h) begonnen, um wieder Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und ein wenig Geld zu verdienen. Von März bis Mai habe ich noch keine Beiträge an die Krankenkasse abgeführt. Diese muss ich noch berechtigt nachzahlen und die Krankenkasse fragt nach der Situation in dem Zeitraum März bis Mai.

    Als Selbstständiger kann man ja einen Antrag stellen, dass man bei einem geringen Einkommen im "ungefähr ersten Jahr der Selbstständigkeit" einen geringern Beitrag als Selbstständiger zahlt, der irgendwo bei 200,- Euro liegt.

    Wenn ich nun der Krankenkasse schreibe, dass ich von März bis mitte September selbstständig war, muss ich dann die ca. 200,- Euro pro Monat über den ganzen Zeitraum von März bis September nachzahlen, oder nur von Februar bis April? Es wurden über die Nebentätigkeit von Juni bis mitte September ja Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, da ich über 400,- Euro verdient habe.

    Sprich, schaut die Krankenkasse für die Berechnung der Beiträge nach dem Einkommen in der Zeit, oder nach der Zeit, die ich für die jeweilige Tätigkeit aufgebracht habe? Soweit ich es verstanden habe, gibt es hier keine klare Regelung. Daher die Frage, wie ich der Krankenkasse am besten Antworte, so dass ich nur für den Zeitraum von März bis Mai die ca. 200,- Euro pro Monat nachzahlen muss und nicht für den Zeitraum von März bis mitte September.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Carsten
    Geändert von CarstenS (01.11.2011 um 20:22 Uhr)

  2. #2
    TP-Member
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    Du bist erst ab einem Gewinn von 400 Euro Sozialversicherungspflichtig. Dann kommt es natürlich noch auf die Art deines Gewerbes an. Ist das eine Lehrende Tätigkeit, bist du z.B. auch Rentenversicherungspflichtig, aber immer erst ab einem Gewinn von 400 €. Schau also, was dein Finanzamt dir auf deinen Bescheid geschrieben hat und damit gehst du zur Krankenkasse.
    Wenn du deine eigene Krankenkasse nicht fragen magst, kannst du auch bei einer anderne anrufen und genauer fragen da bei allen Krankenkassen (Pflichtversicherung, nicht privat) die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragshöhe gleich sind.

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