Du bist erst ab einem Gewinn von 400 Euro Sozialversicherungspflichtig. Dann kommt es natürlich noch auf die Art deines Gewerbes an. Ist das eine Lehrende Tätigkeit, bist du z.B. auch Rentenversicherungspflichtig, aber immer erst ab einem Gewinn von 400 €. Schau also, was dein Finanzamt dir auf deinen Bescheid geschrieben hat und damit gehst du zur Krankenkasse.
Wenn du deine eigene Krankenkasse nicht fragen magst, kannst du auch bei einer anderne anrufen und genauer fragen da bei allen Krankenkassen (Pflichtversicherung, nicht privat) die Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragshöhe gleich sind.

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