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Thema: Bitte um Aufklärung Beiträge zur Krankenkasse

  1. #1
    TP-Newbie
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    Bitte um Aufklärung Beiträge zur Krankenkasse

    Hallo miteinander,

    ich habe hier einige Themen zur KK-beiträgen gelesen, gegoogelt und muss doch fragen:

    Ich war seit 2007 nicht erwerbstätig, habe kein Geld verdient aber auch keinerlei Sozialleistungen bezogen, von niemanden .
    Ich war zum Glück nicht krank und war nicht beim Arzt.

    Ich möchte jetzt wieder anfangen zu arbeiten, und bin natürlich zur AOK, da war ich zuletzt vor 5 Jahren versichert.
    Natürlich erzählt die mir etwas von Beitragsnachzahlungen, das wäre gesetzlich vom Jahre 2007, alle müssen sich versichern....
    Überhaupt ist das nicht Verfassungswidrig, das man gezwungen wird irgendeine Versicherung abzuschliessen? Im Grundgesetz heisst es doch, alle Menschen sind frei..?

    Ich verstehe nicht, wofür ich zahlen soll, für nicht erbrachte Leistungen? Und von was...? Ich habe zum Glück pro forma immer Einkommensteuererklärungen gemacht, da steht 0 Verdienst.

    Irritanterweise meinte sie, wenn ich über 401,- Euro verdiene entfallen die Beitragsforderungen, und evtl. könnte die Kasse im Jahre 2014 die verlangten rückwirkende Forderungen anders füllen....

    Ach ja, was mich die ganze Zeit durcheinanderbringt, ist die Aussage---versicherungsfrei----aber das stimmt doch nicht, wenn man doch trotzdem Krankenkassenbeiträge zahlen muss........ob man arbeitet oder nicht, und wie machen das z.B Rentner...wie zwacken die was ab.....

    weiss da jemand was....?please...?Danke.

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von rose71 Beitrag anzeigen
    Hallo miteinander,
    (...)
    weiss da jemand was....?please...?Danke.
    Das ist alles etwas durcheinander. Fakt ist, dass seit dem 1.1.2007 die Krankenversicherungspflicht besteht.

    Überhaupt ist das nicht Verfassungswidrig, das man gezwungen wird irgendeine Versicherung abzuschliessen? Im Grundgesetz heisst es doch, alle Menschen sind frei..?
    Nein, das steht nicht im Grundgesetz, sondern in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und damit ist nicht die Freiheit von einer Krankenversicherung gemeint.

    Soweit ich weiss, ist gegen die Krankenversicherungspflicht keine Verfassungsbeschwerde anhängig.

    Ich verstehe nicht, wofür ich zahlen soll, für nicht erbrachte Leistungen? Und von was...?
    Die zweite Frage kann dir wohl niemand beantworten, die Antwort auf die erste lautet: Weil du deiner Pflicht, dich krankenzuversichern nicht nachgekommen bist.

    Irritanterweise meinte sie, wenn ich über 401,- Euro verdiene entfallen die Beitragsforderungen, und evtl. könnte die Kasse im Jahre 2014 die verlangten rückwirkende Forderungen anders füllen....

    Ach ja, was mich die ganze Zeit durcheinanderbringt, ist die Aussage---versicherungsfrei----aber das stimmt doch nicht, wenn man doch trotzdem Krankenkassenbeiträge zahlen muss........ob man arbeitet oder nicht, und wie machen das z.B Rentner...wie zwacken die was ab.....
    Weitere Fragen sehe ich hier keine - niemand hier war bei deinem Gespräch dabei, wir wissen also auch nicht, was da geredet wurde. Ruf' bei der AOK an, lass' dich verbinden und dir noch mal erklären, worum es geht. Vielleicjt formulierst du vorher konkrete Fragen, dann wird das einfacher.

    Versicherungsfreiheit bedeutet normalerweise, dass Angestellte mit einem Jahresbrutto über 50.850 Euro selbst entscheiden können, ob sie in der GKV bleiben oder sich über eine PKV versichern.

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  3. #3
    TP-Senior Avatar von celtic
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    @rose71

    Bist Du verheiratet? Dann könntest Du versuchen, das man Dich rückwirkend in die Familenversicherung einstuft...

    Ansonsten wirst Du nachzahlen müssen. Wer zuletzt privat krankenversichert war oder noch nie eine Krankenversicherung hatte, für den gilt die Krankenversicherungs-Pflicht glaube ich aber erst ab Januar 2009.
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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