Das ist alles etwas durcheinander. Fakt ist, dass seit dem 1.1.2007 die Krankenversicherungspflicht besteht.
Nein, das steht nicht im Grundgesetz, sondern in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und damit ist nicht die Freiheit von einer Krankenversicherung gemeint.Überhaupt ist das nicht Verfassungswidrig, das man gezwungen wird irgendeine Versicherung abzuschliessen? Im Grundgesetz heisst es doch, alle Menschen sind frei..?
Soweit ich weiss, ist gegen die Krankenversicherungspflicht keine Verfassungsbeschwerde anhängig.
Die zweite Frage kann dir wohl niemand beantworten, die Antwort auf die erste lautet: Weil du deiner Pflicht, dich krankenzuversichern nicht nachgekommen bist.Ich verstehe nicht, wofür ich zahlen soll, für nicht erbrachte Leistungen? Und von was...?
Weitere Fragen sehe ich hier keine - niemand hier war bei deinem Gespräch dabei, wir wissen also auch nicht, was da geredet wurde. Ruf' bei der AOK an, lass' dich verbinden und dir noch mal erklären, worum es geht. Vielleicjt formulierst du vorher konkrete Fragen, dann wird das einfacher.Irritanterweise meinte sie, wenn ich über 401,- Euro verdiene entfallen die Beitragsforderungen, und evtl. könnte die Kasse im Jahre 2014 die verlangten rückwirkende Forderungen anders füllen....
Ach ja, was mich die ganze Zeit durcheinanderbringt, ist die Aussage---versicherungsfrei----aber das stimmt doch nicht, wenn man doch trotzdem Krankenkassenbeiträge zahlen muss........ob man arbeitet oder nicht, und wie machen das z.B Rentner...wie zwacken die was ab.....
Versicherungsfreiheit bedeutet normalerweise, dass Angestellte mit einem Jahresbrutto über 50.850 Euro selbst entscheiden können, ob sie in der GKV bleiben oder sich über eine PKV versichern.
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