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Thema: Nebengewerbe wird zum Hauptgewerbe neben Angestelltenverhältnis / Sozialversicherung?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Nebengewerbe wird zum Hauptgewerbe neben Angestelltenverhältnis / Sozialversicherung?

    Hi zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Max Muster ist seit Jahren Angestellter und führt ein Nebengewerbe.
    Nun hat er seine Vertragsstunden beim Arbeitegeber reduziert um mehr Zeit für das Nebengewerbe investieren zu können, da dies bereits gut lief. Nun ist der Zeitpunkt eingetreten, in dem das Nebengewerbe wirtschaftlich wie zeitlich das Angestelltenverhältnis deutlich übersteigt.

    Wir reden ca. von folgenden Zahlen als Beispiel:
    Angestellter 120 Std./Monat 1500 Brutto
    Nebengewerbe 180 Std/Monat 2700 Brutto

    Wie ich gelesen habe, kann Max sich weiterhin auch als hauptberuflich Selbstständiger gesetzlich bei dieser Krankenkasse zum Satz von 15,5 % (oder 14,9 % bei Verzicht von gewissen Dingen) versichern lassen, dann jedoch mit seinem vollen Einkommen.
    Nun stellt Max sich natürlich die Frage, ob seine Krankenversicherung, die nur vom Angestelltenverhältnis weiß, auch Beiträge vom Einkommen des Nebengewerbes bekommen müsste bzw. ob es seine Pflicht ist, dieses "Gewerbe" bei der Krankenkasse anzumelden.

    Max hat folgendes vor und würde sich für Eure Meinung dazu interessieren:

    Angestellter 45 Std. / Monat 560 Euro Brutto
    Nebengewerbe 180 Std/Monat 2700 Brutto

    Er hätte doch nun durch sein Angestellenverhältnis die Sozialversicherungen inkl. Kranken und Rentenversicherung abgedeckt, oder?
    Sicherlich würde sich eine zusätzliche Altersvorsorge empfehlen aber von den 2700 Brutto müsste er jetzt nur noch das FA bedienen, richtig? (also letztendlich seinen Gewinn in der Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuer nachzahlen)

    Sorry, manches gehört sicherlich in den Bereich Steuern, aber ich musste mich ja für einen Ordner entscheiden.


    Würd mich über Eure Meinungen sehr freuen.

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von dopavin Beitrag anzeigen
    Wie ich gelesen habe, kann Max sich weiterhin auch als hauptberuflich Selbstständiger gesetzlich bei dieser Krankenkasse zum Satz von 15,5 % (oder 14,9 % bei Verzicht von gewissen Dingen) versichern lassen, dann jedoch mit seinem vollen Einkommen.
    Richtig. Und folgende Fragen stellen sich dann gar nicht mehr:

    Nun stellt Max sich natürlich die Frage, ob seine Krankenversicherung, die nur vom Angestelltenverhältnis weiß, auch Beiträge vom Einkommen des Nebengewerbes bekommen müsste
    Es gibt kein Nebengewerbe mehr, Max ist als ja auch Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert.

    bzw. ob es seine Pflicht ist, dieses "Gewerbe" bei der Krankenkasse anzumelden.
    Ja natürlich. Denn als selbstständiger Gewerbetreibender ist er ja versichert.

    Max hat folgendes vor und würde sich für Eure Meinung dazu interessieren:

    Angestellter 45 Std. / Monat 560 Euro Brutto
    Nebengewerbe 180 Std/Monat 2700 Brutto
    Das ist kein "Nebengewerbe", das Gewerbe ist die Haupteinkommensquelle.

    Er hätte doch nun durch sein Angestellenverhältnis die Sozialversicherungen inkl. Kranken und Rentenversicherung abgedeckt, oder?
    Nein, hätte er nicht.

    Sicherlich würde sich eine zusätzliche Altersvorsorge empfehlen aber von den 2700 Brutto müsste er jetzt nur noch das FA bedienen, richtig?
    Nein. Was Max da vorhat, wäre Sozialversicherungsbetrug.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Nein. Was Max da vorhat, wäre Sozialversicherungsbetrug.
    Ok, das heißt, ich rufe heute die Krankenkasse an und frag, was ich tun muss. Danke!

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