Richtig. Und folgende Fragen stellen sich dann gar nicht mehr:
Es gibt kein Nebengewerbe mehr, Max ist als ja auch Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert.Nun stellt Max sich natürlich die Frage, ob seine Krankenversicherung, die nur vom Angestelltenverhältnis weiß, auch Beiträge vom Einkommen des Nebengewerbes bekommen müsste
Ja natürlich. Denn als selbstständiger Gewerbetreibender ist er ja versichert.bzw. ob es seine Pflicht ist, dieses "Gewerbe" bei der Krankenkasse anzumelden.
Das ist kein "Nebengewerbe", das Gewerbe ist die Haupteinkommensquelle.Max hat folgendes vor und würde sich für Eure Meinung dazu interessieren:
Angestellter 45 Std. / Monat 560 Euro Brutto
Nebengewerbe 180 Std/Monat 2700 Brutto
Nein, hätte er nicht.Er hätte doch nun durch sein Angestellenverhältnis die Sozialversicherungen inkl. Kranken und Rentenversicherung abgedeckt, oder?
Nein. Was Max da vorhat, wäre Sozialversicherungsbetrug.Sicherlich würde sich eine zusätzliche Altersvorsorge empfehlen aber von den 2700 Brutto müsste er jetzt nur noch das FA bedienen, richtig?
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