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Thema: Krankenkasse+geringer Verdienst

  1. #31
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Original geschrieben von Wolfgang G
    Ratze: Eine gestaffelte Zuzahlung halte ich nicht für sinnvoll. Ein selbständig arbeitender Mensch sollte a) sofort aus der Familienversicherung rausfliegen und b) auf seinen Gewinn vor Steuern die vollen KV-Abgaben zahlen. Ganz einfach, ab dem ersten Euro. Ich bin nämlich nicht der Meinung, dass es Aufgabe der deutschen Krankenversicherungen ist, die deutsche (Jung-)Unternehmerschaft zu subventionieren.
    Aha, aber Sozialhilfeempfänger, Studenten, Geringverdienende, Hausfrauen, Kinder, also alle anderen Personen, die wenig verdienen, werden durch das System "subventioniert".

    Und ein Arbeitnehmer, der 2000 € verdient, hat weniger Beitrag zu leisten, als einer, der 3000 € verdient - das ist dann wieder OK?

    Das ist für mich total unlogisch.

    Entweder wir sind eine Solidargemeinschaft, dann gehts nach Höhe des Einkommens - und zwar egal woher es kommt (wie es zB beim Bafög der Fall ist), oder wir sind keine, dann aber darf schon aus Gleichheitsgesichtspunkten niemand bevorzugt werden. Also alle gleiche Beiträge, vom Sozialhilfeempfänger über Hausfrau und Kinder bis zum Top-Manager. Na dann: gute Nacht!

    Man schaue sich mal die USA an, wie es dort mit der Gesundheitsversorgung ist!


    Hello again!


  2. #32
    TP-Insider Wolfgang G hilft, wo's geht Wolfgang G hilft, wo's geht Wolfgang G hilft, wo's geht Avatar von Wolfgang G
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    Hallo Obi-Wahn,

    einem Unternehmer, der sich für genauso schutzbedürftig hält wie ein/e Sozialhilfeempfänger, Student, Geringverdienender, Hausfrau/mann oder ein Kind, würde ich dringend raten wahlweise Sozialhilfeempfänger, Student, Geringverdienender, Hausfrau/mann oder Kind zu werden udn die Sache mit der eigenen Firma einfach wieder zu vergessen. Aber das nur am Rande.

    Mit "vollen KV-Abgaben" meinte ich die vollen 14 % (je nach Versicherung etwas mehr oder weniger). Also vom ersten Euro 14 Cent, bei 100 Euro 14 Euro usw.

    Selbständigkeit light gibt es nicht, auch wenn die Regierung mit ihrer "Ich-AG" suggeriert, Selbständigkeit sei nur eine erweiterte Form der Arbeitslosigkeit ...

    Wolfgang

  3. #33
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Original geschrieben von Wolfgang G
    einem Unternehmer, der sich für genauso schutzbedürftig hält wie ein/e Sozialhilfeempfänger, Student, Geringverdienender, Hausfrau/mann oder ein Kind, würde ich dringend raten wahlweise Sozialhilfeempfänger, Student, Geringverdienender, Hausfrau/mann oder Kind zu werden udn die Sache mit der eigenen Firma einfach wieder zu vergessen. Aber das nur am Rande.
    Womit du es jedem Startup verwehrst, eine schwache Phase ohne fette Gewinne und steigende Umsätze zu haben - wie das meist in der startphase der Fall ist. Gerade die Selbständigen sind Schwankungen bei Gewinn und Umsatz unterworfen.

    Aber die Diskusssion hier führt zu nichts und wir haben halt gegensätzliche Auffassungen, die zu keinem Konsens führen werden.


    Hello again!


  4. #34
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Original geschrieben von Levis
    Also kann man zusammenfassen sagen, dass man als selbstständiger Jugendlicher, der bei seinen Eltern in der Krankenkasse mitversichert bleiben will, höchstens 15 Stunden in der Woche arbeiten und dabei monatlich höchstens 340 € Gewinn aus dieser selbstständigen Arbeit erwirtschaften darf?
    hm?
    ............................

  5. #35
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Hi,

    bitte entschuldigt das ich diesen Thread wieder aus der Versenkung hole, aber ich bin vor kurzem auf neue Informationen zum Thema gestoßen, die für Viele vielleicht von Interesse sind.

    Die Krankenkassen bieten spezielle Studenten-Tarife an, welche in erster Linie für Studenten gedacht sind die über 25 Jahre alt sind und somit aus der Familienversicherung rausfliegen. Dieser Tarif steht aber auch Schülern und Studenten unter 25 zur Verfügung, auch ein Wechsel wieder zurück in die Familienversicherung ist jederzeit möglich.

    Wichtig ist aber vor allem, daß auch Einkommen über 340,00 EUR/ Monat kein Problem darstellen. Einzige Auflage ist, daß man glaubhaft machen muß das die Haupttätigkeit nach wie vor Schüler/ Student ist, eventuell gibt es auch eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit... Der Beitragssatz beträgt pauschal 54,00 EUR/ Monat.

    Quelle: Mein Berater von der AOK!

    Somit wäre das vielleicht eine interessante Lösung für das bereits diskutierte Problem mit der Einkommensgrenze bei Mitgliedschaft in der Familienversicherung.

  6. #36
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Ich darf mal aus der ersten Seite dieses Threads aus meinem Posting zitieren:

    Melde dich an der Uni an. Dann zahlst du nur ca. 54 €/Monat als Student. Vielleicht gehst du auch noch mal hin und machst einen Abschluss...


    Hello again!


  7. #37
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    ooops... ja ok... das Thema wurde schon mal angeschnitten

    ... aber es wurde nicht deutlich das dieser Tarif auch für Schüler (auch unter 25) zur Verfügung steht. Weiterhin sei gesagt, daß man glaubhaft machen muß das die Haupttätigkeit Schüler/ Student ist. Wenn ich einen Gewinn von monatlich 5000,00 EUR erziele und mich höchst selten in der Schule/ Uni/ FH blicken lassen dürfte das schwierig werden...

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