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Thema: Rentenversicherungspflicht bei Ich-AG?

  1. #1
    TP-Member jalexander macht alles soweit korrekt
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    Question Rentenversicherungspflicht bei Ich-AG?

    Hallo,

    ich habe gelesen, dass bei der Ich-AG Rentenversicherungspflicht besteht. Nun dachte ich, dass ich als Selbständiger davon befreit bin.
    Ist man als ich-AG also doch kein richtiger Selbständiger oder habe ich da was falsch verstanden?

    Wäre toll, wenn mich da evtl jemand aufklären könnte.

    Grüsse Jörg

  2. #2
    TP-Insider deck16 ist auf einem guten Weg
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    Du bist ganz normaler Selbstständiger.
    Man kann als Selbstständiger immer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, als Ich-AGler bist Du einfach dazu verpflichtet.

    Lies Dir das pdf info blatt mal hier duch:
    http://www.bmwi.de/Navigation/Existe...ge/ich-ag.html

  3. #3
    spl
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    Genau als Ich-AGler bist Du kein richtiger Selbstständiger.

    Eine Rentenversicherung ist für Selbstständige freiwillig. Ich denke das das AA (mist ich lern das nicht) die BA es nicht verantworten kann Leute ohne Rentenversicherung in die "ungewisse" Zukunft zu entlassen. Also ist die Förderung als Ich-AGler an die Rentenversicherung gebunden.

    Gut wer nicht in die BfA einzahlt und bei einer berufsständigen Versicherung ist - welche auch erlaubt ist.
    Gruß Sebastian

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  4. #4
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    Das ist aber irgendwie doof, ich habe ja keine Lust in die Rentenversicherung einzuzahlen, von dem geld sehe ich ja nie wieder was.
    Ich möchte viel lieber meine Rentenversicherung selbst in die Hand nehmen und was sinnvolles machen.

    Also liegt es daran, dass ich die Vörderung von der BA bekomme?
    Wenn die wegfällt, kann man aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch raus?

    Grüsse Jörg
    Grüsse Jörg

  5. #5
    spl
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    Wie das nach den 3 Jahren ist kann ich leider nicht genau sagen. Ich selber Zahle in das Versorgungswerk der Architektenkammer NW. Dort gibt es dann mit 65 auch eine richtig gute Rente.

    Vielleicht weiß jemand anderes was darüber.
    Gruß Sebastian

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  6. #6
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    Diese Ich-AG Sache ist bisher doch eh nur bis 2005 angedacht.
    mal sehen was da geht.
    Es bleibt mir ja sonst keine andere Wahl, als Arbeisloser eine Art Überbrückungsgeld zu bekommen oder?
    So ein 6 - 12 Monate wären okay, damit man zumindest nicht ganz am krampfen ist in der ersten, doch sehr schweren Zeit.
    Grüsse Jörg

  7. #7
    spl
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    Als obis 2005 kann man defenitiv Anträge stellen. Die Förderung ist aber SICHER 3 Jahre.

    Wenn Du Arbeitslos bist kannst Du wählen:

    1. Ich-AG = 14.000 Euro in 3 Jahren. Das Modell kennst Du ja.

    2. Überbrückungsgeld = Dein Arbeitslosengeld mit einem Aufschlag von ca. 65% (je nach Verhältnissen) für 6 Monate.

    Die Wahl ist frei.

    Ich-AG: muss gezahlt werden, lohnt sich bei kleinem Arbeitslosengeld oder wenn man nicht sofort Geld bekommt (sofort = 6 Monate)

    Überbrückungsgeld: in der Regel mehr Geld. Wenn die Kasse der BA leer ist keine Förderung möglich (nur Antrag - wenn genehmigt dann gibt es auch sicher 6 Monate Geld). Buisnesplan erforderlich.
    Gruß Sebastian

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  8. #8
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    Und wer prüft dann den Businessplan? Bzw. wie genau muss der sein? Da gibt es doch sicherlich Richtlinen dafür?
    Grüsse Jörg

  9. #9
    spl
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    Der Plan muss gegengezeichnet werden von einer Befähigten Person: Bank, Steuerberater, WP etc.
    Gruß Sebastian

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  10. #10
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    Na Klasse, also kann ich das gleich knicken, wenn Bänker da mitmischen :-(
    Unfähige leuti in schnöden Anzügen, dei keinerlei Plan haben...
    Grüsse Jörg

  11. #11
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    Okay wenn ich von meinen Bänkern hier ausgehe, ist es vergebene Liebesmüh, die taugen nichts, sorry aber ist so....

    Egal seis drum, es gibt ja auch Steuerberater, wenn die das können okay.

    Gibt es denn Richtlinen was man als mindest Businessplan haben soll oder wie der generell aufgestellt wird?
    Grüsse Jörg

  12. #12
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    Okay dann noch eine Frage zum Abschluss, habt Ihr Euren Businessplan alles selbst erstellt oder von einem Unternehmensberater o.ä. erstellen lassen?
    Grüsse Jörg

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