ohne Gewähr:
1. wenn Du das Gewerbe Nebenberuflich machst dann bleibt bei der KV alles beim alten. (Einnahmenhöchstgrenzen ggf. beachten)
2. Das Studium ist dein Hauptberuf. Daher HiWi-Jobs auch nur bis 19h/Woche. Immer angeben, das das Gewerbe nicht mehr als 19h/Woche beanstrucht und Du es zeitlich legen kannst wie Du willst. (um die Verlesungen etc herum)


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