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Thema: künstlersozialkasse

  1. #1
    TP-Senior Avatar von grille
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    künstlersozialkasse

    hi,
    wer von Euch ist bereits in der künstlersozialkasse und kann mir bitte ein paar tips zukommen lassen, soll ja nicht ganz einfach sein ...
    grille

  2. #2
    TP-Supporter Avatar von Batwoman
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    Keine Antwort bisher ... also mein Kenntnisstand.

    Freischaffende Künstler werden ohne Probleme aufgenommen.
    Wenn Du also als freier Web-Designer, vorzugsweise mit einer künstlerischen oder grafischen Ausbildung arbeitest gibt es kein Problem.

    Um Dir den richtigen Rat zu geben ist es nötig, deine Situation etwas besser zu kennen.

    Warum rufst Du nicht einfach bei der KSK an.
    Auf den WebSeiten warst Du ja sicher schon ...
    http://www.kuenstlersozialkasse.de/
    Gruss

    Batwoman


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  3. #3
    TP-Senior Avatar von grille
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    hi Batwoman,
    webdesigner eben scheinbar nicht, nehme derzeit an einem gründer-seminar teil, da haben die dozenten gesagt, web-design eben nicht ... und ausbildung? na ja, ein paar kurse, viele bücher durchackern und üben, üben, üben.
    die meisten meiner bilder entstehen zwar am pc, sind aber in erster linie für den print. ich bereite gerade meine nächste austellung vor. das web-design ist quasi der zweite schritt, um meinen bekanntheitsgrad drastisch zu steigern.
    sicher, web macht riesig freude, deswegen ist einer der nächsten schritte der gewerbeschein nebenberuflich, so daß ich in eine bestehende firma einsteigen kann.
    so ist der momentane status, aber wahrscheinlich kommt mal wieder alles gaaaaaaanz anders
    so long
    grille

  4. #4
    TP-Supporter Avatar von Batwoman
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    Halt !!!



    Kein Gewerbechein wennDu in die KSK möchtest. Versuche Deinen Status als freischaffender Künstler durchzusetzen. Beginne mit dem Finanzamt. Wenn diese Dich als Freiberufler durchlassen, dann hast Du schon einen Fuss in der KSK. Sobald Du ein Gewerbe angemeldet hast bist Du Gewerbetreibender, also Unternehmer und nicht Künstler ... ja ja, schreit nicht, es ist einfach so, auch wenn es teilweise etwas absurd ist. Ich bin effektiv nicht in der KSK, weil ich eine Agentur und Mitarbeiter habe. Mein Status als Künstler ist damit dahin.

    Du musst erst diese Entscheidung fällen, Gewerbe oder freischaffender Künstler.

    Mir sagte die KSK vor ca. 6 Monaten, daß ich als Webdesignerin als Künstler angenommen würde ...

    Rufe dort einfach an, Du musst ja nicht den rchtigen Namen nennen, falls Du unsicher bist, ob Du Dir da was verbauen kannst.
    Aber eines ist sicher, Gewerbe und KSK geht nicht.
    Gruss

    Batwoman


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  5. #5
    TP-Newbie
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    Dec 2009
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    1

    Exclamation

    Zitat Zitat von Batwoman Beitrag anzeigen
    Halt !!!



    Kein Gewerbechein wennDu in die KSK möchtest. Versuche Deinen Status als freischaffender Künstler durchzusetzen. Beginne mit dem Finanzamt. Wenn diese Dich als Freiberufler durchlassen, dann hast Du schon einen Fuss in der KSK. Sobald Du ein Gewerbe angemeldet hast bist Du Gewerbetreibender, also Unternehmer und nicht Künstler ...
    Aber eines ist sicher, Gewerbe und KSK geht nicht.
    Da ich eben selber durch Google auf diesen Thread hier aufmerksam wurde und
    auch wenn der Beitrag schon alt ist,
    möchte ich Aufgrund der Wichtigkeit und ansonsten immer weitergehender Falschinformation folgendes klarstellen

    die Aussage Aber eines ist sicher, Gewerbe und KSK geht nicht stimmt definitiv nicht.

    dazu die FAQ der KSK (Künstlersozialkasse)

    9. Muss ich ein Gewerbe angemeldet haben, um in der KSK versichert zu sein?

    Eine Gewerbeanmeldung ist für die Versicherungspflicht nach dem KSVG ebenso wenig Voraussetzung, wie sie ein Ausschlussgrund ist. Ob für Ihre Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung gesetzlich vorgeschrieben, sinnvoll oder notwendig ist, kann die KSK nicht beurteilen. Bezüglich dieser Fragen müssen wir Sie leider an Ihr örtliches Finanzamt und die örtliche Verwaltung (z. B. Bürger- oder Ordnungsamt) verweisen.

    Quelle:

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...ublizisten.php


    Gruß, medina

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