Bei den Kassen gibt es doch die Familienversicherung, bei der alle Familienmitglieder mitverschert sind. Welche Voraussetzungen da gelten, kann ich dir nicht sagen - warscheinlich muss man aber Kinder haben...
Hallo,
mal eine Frage zur Krankenversicherung, ist es denn nicht möglich, dass ich mich als Selbständiger bei meiner Frau, die berufstätig ist, mitversichern lassen kann?
Womit hängt das zusammen?
Wäre toll wenn da jemand gute Infos zu hätte.
Grüsse Jörg
Bei den Kassen gibt es doch die Familienversicherung, bei der alle Familienmitglieder mitverschert sind. Welche Voraussetzungen da gelten, kann ich dir nicht sagen - warscheinlich muss man aber Kinder haben...
Hello again!
Moin,
das geht nicht, da müsste der Chef deiner Frau ja deine Krankenversicherung zahlen und so deine Selbständigkeit mitfinanzieren.
Wenn man Kinder hat ist das meines Wissens auch nicht anders, in der Regel müssen, wenn ein Elternteil privat versichert ist die Kinder dann auch privat versichert werden.
warum das? KV-Beitrag für gesetzliche KK ist ein fester Prozentsatz (ca. 14% je nach Kasse) vom Bruttogehalt.Zitat von fwc_tommy
Davon zahlt Scheffe die Hälfte und Angestellte/r die andere Hälfte.
ob und wieviel andere Leute über diese KV dann mitversichert sind hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Beitrages
genau das ist ja das Schöne an gesetzlicher KV im Gegensatz zu privater KV, da muss für jede Person ein eigener Beitrag gezahlt werden, die Höhe des Beitrages ist dabei von Alter und Geschlecht der versicherten Person abhängig und nicht vom Einkommen![]()
Moin Thomas,
das wusste ich nicht, dass man da beliebig Leute in einen Beitrag reinstecken kann, bezweifle aber trotzdem dass es so einfach ist.
hmm .. ich denke schon, daß das geht - zumindest solange du nebenberuflich selbständig bist.. allerdings sind da die verdienstgrenzen sehr gering (ich meine da etwas von 340 euro gehört zu haben, und wenn du drüber kommst und nicht rechtzeitig bescheid sagst, zahlst du kräftig nach).. frag doch am besten einfach mal bei der krankenkasse deiner frau nach .. so werde ich das im dezember auch machen, ich will nämlich ab januar in die versicherung meines mannes^^
"beliebig viele" nicht, aber im "klassischen" Familien-Fall (Ehemann arbeitet, Ehefrau ist Hausfrau und es gibt beliebig viele Kinder) ist die komplette Familie mit dem ganz normalen prozentualen KV-Beitrag vom Bruttolohn des Mannes mitversichert.
Für andere Konstellationen (1 Person selbsständig, 1 Person angestellt ...) gibt es sicher andere Regelungen, da bin ich aber auch überfragt.
zumindest für den Fall, dass Kinder ins Spiel kommen, ist es aber sehr sinnvoll, dass Mann oder Frau gesetzlich KV-versichert ist, dann sind darüber die Kinder ohne Extra-Beitrag mitversichert.
Also ich meine dazu folgendes:
Grundsätzlich ist das schon möglich aber immer auf eigene Gefahr denn richtig ist es nicht. Normalerweise kommte von der KV ein Fragebogen für den Mitversicherten. Solange dann keine Prüfung kommt (was bei einem normalen AN auch selten der Fall ist) ist alles in Ordnung.
Richtig wäre es aber, wenn du dich selber versicherst, da du einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehst. Anders wäre es bei sporadischen Arbeitsverhältnissen. Aber als Selbständiger wo du ja auch Einnahmen hast müstest du dich selbst versichern.
Aber da gibt es natürlich einen alten Spruch: Wo kein Kläger da kein Richter aber die Verantwortung musst du selber tragen.
Hoffe geholfen zu haben.
cu sp1313
Familienversicherung gesetztlich Pflichtversicherte. Gesetzlich Pflichtversicherte können soviele Familienmitglider Beitragsfrei mitversichen wie vorhanden sind. Voraussetzung dafür ist unter anderem das diese Personen kein eigenes Einkommen besitzen bzw. die entsprechenden Grenzen nicht überschreiten (für die Grenzen mal googeln oder bei Krankenkasse anrufen, hab ich jetzt leider nicht parat).
Privatversicherte müssen für Ihre Familienmitglieder in der Regel extra Beiträge bezahlen.
Fazit: Als Selbständiger kannst Du Dich nicht bei Deiner Frau Mitversichern lassen. Als Nebenberulicher eventuell wenn die besagten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden...... die 340€ von oben hören sich schon nicht schlecht an, aber den genau Betrag weiß ich wie gesagt jetzt nicht.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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hab mal gegooglet und rausgefunden, daß die grenze wohl bei 345 EUR für 2004 liegt .. sacht zumindest eine bkk, keine ahnung, ob das überall einheitlich is..
http://www.bkk-vbu.de/_system/_bseit...4&MainMenuId=5
tjo, dann muß ich noch gucken, was passieren würde, wenn ich zusätzlich noch nen 400-euro-job hätte.. der alleine wäre kein problem, aber zusammen mit dem einkommen aus dem gewerbe .. *kratzamkopp* .. ach, ejal, da kümmer ich mich drum, wenn es soweit is ...
Hallo,
laßt euch am Besten von einem Makler beraten, die haben da die meißte Ahnung. Die sind auch besser informiert als Vertreter.
Ich selbst werde von einer großen Maklergesellschaft betreut, die sind echt gut.
Bei Interesse schaut mal unter URL: www.finaplus.de
finde Versicherungsmakler auch gut, mein Tipp: www.fairsicherungsladen.de
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