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Künstlersozialabgabe an Künstlersozialkasse
Hallo!
Ich bin Mediendesign-Studentin und arbeite nebenbei freiberuflich im Bereich Screendesign. Mein Hauptauftraggeber ist eine Firma für die ich ausschließlich Bildbearbeitung mache, was künstlerisch nicht besonders anspruchsvoll ist. Nun hat mir die Sekretärin gesagt, dass ich auf meinen Rechnungen als Tätigkeit nicht mehr wie bisher "Bildbearbeitung" angeben soll, sondern "Allgemeine Bürotätigkeit", weil die Künstlersozialkasse eine Künstlersozialabgabe in Höhe von 4% verlangt. Ich soll auch alle bisher gestellten Rechnungen entsprechend "frisieren" und nachreichen.
Wie ich mich nun informiert habe, verlangt die KSK diese Abgabe von den Unternehmern, die künstlerische Leistung in Anspruch nehmen, also unabhängig davon, ob ich über die KSK versichert bin oder nicht (bin ich nicht; ich bin bei der AOK als Studentin pflichtversichert).
Jetzt bin ich unsicher, ob sich für mich dadurch Nachteile ergeben. Zum Beispiel beim Finanzamt: ich weiß nicht, ob ich meinen Status als Freiberufler aufrecht erhalten kann, wenn auf dem Großteil meiner Rechungen "Allgemeine Bürotätigkeit" steht. Oder falls ich doch mal in der KSK aufgenommen werden will (by the way: kann ich das schon als Studentin?) muss ich ja auch nachweisen, dass ich künstlerisch tätig bin. Anscheinend ist Bildbearbeitung dafür ausreichend (was mich sehr wundert). Mit "Allgemeine Bürotätigkeit" kann ich das natürlich vergessen.
Was ratet Ihr mir?
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