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02.02.2005, 12:20
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Krankenkasse + Berechnungsgrundlage
Bin gerade beim Arbeitsamt durchgekommen und habe erfahren, dass Überbrückungsgeld wirklich bei der Krankenversicherung mit aufgeschlagen wird.
Geändert von Nina (02.02.2005 um 12:45 Uhr).
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02.02.2005, 12:42
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Doch noch eine Frage:
Wie berechnet die Krankenkasse bei einem Einzelunternehmer den Betrag?
Auf Basis der Privatentnahme die der Unternehmer für sich selbst als "Gehalt" nimmt?
Auf Basis des Umsatzes des Einzelunternehmens?
Auf Basis des Gewinns des Einzelunternehmens?
Und wenn es nun mal in einem Monat ausgesprochen gut läuft und das Unternehmen weit über dem üblichen verdient - muss man das der Krankenkasse mitteilen und dann für diesen Monat nachzahlen?
Sorry, wenn ich etwas wirr frage, aber bei den Krankenkassen verstehe ich wirklich nur Bahnhof (auch wenn die mir das dann "erklären") ...
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02.02.2005, 13:45
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
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Zitat:
Selbstständige
Die Beiträge werden prozentual aus den Einnahmen berechnet. Sie werden monatlich mindestens aus 1.811,25 EUR und höchstens aus 3.525 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) erhoben. Einnahmen unter 3.525 EUR im Monat sind mit dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.
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Das schreibt die TK
Zugrundegelegt wird das zu versteuerndes Einkommen (also NICHT deine Privatentnahme).
Das kann natürlich zu Beginn nur geschätzt werden, und wird wohl dann nachträglich korrigiert. Denke ich mal...
Im Fall von Überbrückungsgeld wird das Überbrückungsgeld zzgl. deines Einkommens zugrunde gelegt, jedoch wenigstens der Mindestsatz.
Grüße
Tribun
__________________
if (!isset($plan)) {
$antwort1 = forum_suche($frage);
$antwort2 = google_suche($frage);
if ($antwort1 == "" && $antwort2 == "") {
$post = forum($frage);
$plan = $post;
}
}
array_push($community, $plan);
Geändert von tribun (02.02.2005 um 14:03 Uhr).
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02.02.2005, 13:49
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Danke, das klingt nachvollziehbar. Ich schätze, ich werde diese Woche nochmal einen Termin bei der KK ausmachen und mir das alles nochmal ganz genau erklären lassen. 
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02.02.2005, 13:53
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2003
Ort: oben rechts
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@Nina:
...auf Basis der Brutto-Einnahmen des letzten verfügbaren Einkommenssteuerbescheids, und wenn es den nicht gibt auf Basis einer von Dir vorgenommenen Schätzung, die seitens Deiner KK nachträglich (nach erstem Einkommenssteuerbescheid) korrigiert werden kann (ein Vorbehalt, kein must-bei mir(TK) gab´s keine weitere Nachfrage)
meint
Matthias
__________________
85% reichen aus
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02.02.2005, 14:04
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
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Ups... Meine Änderung war während nem Telefonat offen... Sorry.
__________________
if (!isset($plan)) {
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$antwort2 = google_suche($frage);
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