Ist ja doch eine sehr spezielle Frage. Also besser dort mal anrufen. >>><<<
Hallo,
ich habe eine Webseite komplett aufgebaut, schreibe für diese Seite redaktionelle Texte, mache das Webdesign und habe als Einnahmen die Werbebanner die ich auf der Webseite vermarkte, sozusagen ein "Onlineverlag", zwar mit Gewerbeschein aber ohne Mitarbeiter.
Außerdem mache ich das Webdesign + redaktionelle Betreuuung für eine andere Webseite deren EU-Firma ich eine Rechnung schreibe über "Lieferung von Bildern, Texten und Informationen für Website ...." .
Nun können ja Webdesigner, Fotografen und Texter Mitglied in der KSK werden, was aber ist wenn man seine Texte und Webdesign als 1-Mann-Verlag mit Gewerbeschein selber vermarktet?
Normalerweise können ja Personen mit Gewerbeschein nicht Mitglied in der KSK werden, was aber ist in diesem Fall zu sehen?
Grüße
Sven
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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