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Alt 19.12.2005, 15:59   #1
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galoppfreund macht alles soweit korrekt
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hallo, wer kann helfen ? Meine Frau kann nicht selbst danach fragen; sie ist als "Ich-AG" z.Z. täglich über 12 Stunden unterwegs. Sie fährt fast 50 km und zurück (also etwa 100 km). Sie hat die Kleinunternehmer-Regelung gewählt, um dem ganzen Aufwand (Belege sammeln, Vorsteuer rausrechnen usw) zu umgehen.Ausserdem erreicht sie höchstens 15000€ im Jahr als Gesamtumsatz. Da sie keine Steuern abführt, kann sie auch keine Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten und Aufwendungen, sich vom FA wiederholen. Oder weiss da jemand eine Möglichkeit ? Das war die 1.Frage. Die Krankenkasse verlangt eine jährliche Einkommensangabe.Daraus ergibt sich die 2. Frage. Wenn sie jetzt ihre Gesamtumsätze angibt, würde sie ungerechterweise zu hoch mit Beiträgen belastet, da sie ja auf Grund der hohen Fahrt-und sonstigen Kosten gar nicht netto darüber verfügt(die Handwerker berechnen ja z.B.ihre Anfahrt auch extra) Da geht dann noch eine Gewerbe-Haftpflichtversicherung, Arbeitsklamotten-,und deren Reinigung , Telefoniekosten drauf. Und wenn sie (an Wochenenden und Feiertagen) wegen der schlechten Verbindung durch öffentliche Verkehrsmittel, mit dem Auto fährt, sind an einem Tag schon mal 10 € fort.
Ist es hier möglich (da beim FA nicht als Werbungs-oder sonstige Kosten rückholbar) vom Gesamtumsatz die genannten Kosten (außer RV,KV,PflV)abzusetzen, und diesen verminderten Umsatz als beitragspflichtige Einkünfte anzusetzen ? Die Frage der Krankenkasse lautet ja : Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, nicht Umsätze aus selbständiger Tätigkeit.
Sicher ist irgendwo in unserem umfangreichen Gesetzeswerk mit AO un VO etwas darüber geschrieben, aber ich will nicht Tagelang suchen.
Wer weiss da was ?
Es kann doch nicht sein, dass meiner Frau (für RV,KV,Pfl.Vers. allein ca.35%, Haftpflichtvers,,Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Telefonie usw. ) von durchschnittlich 1100€ Umsatz bei diesem zeitlichen Aufwand nur 600 € übrigbleiben ?
Sofern meine Frau höhere Stundensätze ansetzen will, erhält sie keine Einsatzmöglichkeit, da genügend billige Arbeitskräfte sich anbieten.
Vielleicht hat auch jemand aus dem Forum eine Zusatztätigkeit für mich, da ich schon 65 und Rentner bin, aber eine junge Familie habe (3 Berufe, erst Industriekaufmann , dann Dipl.Betriebswirt und schließl.im Fernstudium Dipl.Ing), womit ich mich gleichmal etwas näher vorgestellt hätte.
Mit freundlichen Grüssen und in der Hoffnung auf Ratschläge
der galoppfreund.
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Alt 19.12.2005, 16:06   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Da sie keine Steuern abführt, kann sie auch keine Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten und Aufwendungen, sich vom FA wiederholen. Oder weiss da jemand eine Möglichkeit ?
Wer nichts zahlt kann auch nichts wiederbekommen. Da gibt es keine Möglichkeit.

Zitat:
Ist es hier möglich (da beim FA nicht als Werbungs-oder sonstige Kosten rückholbar) vom Gesamtumsatz die genannten Kosten (außer RV,KV,PflV)abzusetzen, und diesen verminderten Umsatz als beitragspflichtige Einkünfte anzusetzen ?
Sie zahlt nichts und bekommt auch nichts wieder vom Finanzamt aber dies entbindet sie noch nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung, welche auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung beinhaltet. In dieser werden dann die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber gestellt und der Gewinn berechnet, welcher dann in die Anlage GSE eingetragen wird. Dieser Gewinn ist maßgebend für die Einkommensteuer als auch für die Krankenkasse, so dass die Fahrtkosten und andere Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 20.12.2005, 06:48   #3
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galoppfreund macht alles soweit korrekt
Besten dank, Sven, habe auch deine Link-Sammlung gleich inventarisiert. Bei "Klicktipps" habe ich gefundenie Krankenkasseen gehen mindestens von einem Gewerbegewinn von 1.811,25 €/Monat aus. Hieraus berechnet sich entsprechend dem Beitragssatz der KK-Beitrag. Ob es bei sehr geringem Gewerbegewinn Sonderregelungen gibt, muss mit der jeweiligen KK gelärt werden." werde mal bei der KK nachfragen; denn über 1800€ Gewinn, das würde bei den vorliegenden Bedingungen ca 2300€ Umsatz bedeuten (über dem doppelten realisierten Umsatz). Alles Gute und Erfolg beim TT wünscht galoppfreund
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