Wer nichts zahlt kann auch nichts wiederbekommen. Da gibt es keine Möglichkeit.Da sie keine Steuern abführt, kann sie auch keine Fahrtkosten und sonstige Werbungskosten und Aufwendungen, sich vom FA wiederholen. Oder weiss da jemand eine Möglichkeit ?
Sie zahlt nichts und bekommt auch nichts wieder vom Finanzamt aber dies entbindet sie noch nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung, welche auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung beinhaltet. In dieser werden dann die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber gestellt und der Gewinn berechnet, welcher dann in die Anlage GSE eingetragen wird. Dieser Gewinn ist maßgebend für die Einkommensteuer als auch für die Krankenkasse, so dass die Fahrtkosten und andere Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.Ist es hier möglich (da beim FA nicht als Werbungs-oder sonstige Kosten rückholbar) vom Gesamtumsatz die genannten Kosten (außer RV,KV,PflV)abzusetzen, und diesen verminderten Umsatz als beitragspflichtige Einkünfte anzusetzen ?
Gruß
Sven

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ie Krankenkasseen gehen mindestens von einem Gewerbegewinn von 1.811,25 €/Monat aus. Hieraus berechnet sich entsprechend dem Beitragssatz der KK-Beitrag. Ob es bei sehr geringem Gewerbegewinn Sonderregelungen gibt, muss mit der jeweiligen KK gelärt werden." werde mal bei der KK nachfragen; denn über 1800€ Gewinn, das würde bei den vorliegenden Bedingungen ca 2300€ Umsatz bedeuten (über dem doppelten realisierten Umsatz). Alles Gute und Erfolg beim TT wünscht galoppfreund
