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Alt 22.02.2006, 20:37   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2006
Sculptor macht alles soweit korrekt

Krankenkasse / Hausfrau


Meine Frau war früher in einem Heilberuf. Jetzt seit 2 Jahren ist sie "nur" noch Hausfrau und Mutter und ist in ihrer alten Krankenversicherung verblieben. Diese zahlt sie jetzt praktisch freiwillig, anstatt sich privat krankenzuversichern....

Jetzt meine Frage. Wenn sie sich nun per Kleinunternehmerregelung einen Gewerbeschein besorgt und auch unter den 17500 Euro Umsatz bleibt ....ändert sich dann was an der Krankenversicherung?!?
Sculptor ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.02.2006, 18:21   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von Innova
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
Innova ist auf einem guten Weg
Was sich ändern könnte wäre evtl der Betrag, dafür leg ich aber meine Hand jetzt nicht ins Feuer. Ansonsten kann sie die freiwillige Versicherung bei einem Gewerbe beibehalten (hatten wir auch). Aber warum war sie eigentlich nicht Familienversichert wenn ihr verheiratet ward?
__________________
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www.sftc.de www.ms-logistics.de
Innova ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2006, 11:35   #3
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Mich@el
 
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
Mich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine User
Hallo Sculptur,
als wenn Deine Frau eine monatliche Einnahme von 350,00 Euro hat bzw. bei einem Minijob 400,00 Euro, dann kann sie sich weiter kostenfrei familienversichern. Ihr seit doch gesetzlich krankenversichert?
17.500 Euro damit meinst Du sicherlich jährlich. Dann ist das ja der Umsatz. Du mußt aber das zu versteuernde Einkommen zugrunde legen. Das ist dann auch beitragspflichtig zur Krankenversicherung.
Dann gibt´s da noch einen Unterschied bei den Selbständigen. Ist Deine Frau Existenzgründerin mit einem entsprechenden Zuschuß vom Arbeitsamt? Dann wird bei der Beitragsberechnung eine Mindesteinnahme von 1.225,- Euro/mtl. zu Grunde gelegt. Bei den "anderen" Selbständigen 1.837,50 Euro! Zahlen muß dann Deine Frau Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
Ich würde Dir raten mal persönlich bei Deiner Krankenversicherung vorbeizuschauen. Bei falscher Darlegung könnte das auch u.U. rückwirkend geändert werden müssen!

Grüße
Michael
__________________
Back to business!
Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2006, 13:27   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Berlin
Geradegeründet macht alles soweit korrekt
Zig mal hatte ich bei meiner Krankenkasse angerufen und hatte zunächst nur die eine Antwort bekommen:
Familienversichert nur dann, wenn man monatlich nach Abzug der Ausgaben einen Gewinn in Höhe von 345,00€ erwirtschaftet.

Mit folgender Regelung rückte die Krankenkasse beim letzten Telefonat raus:
Wenn die Frau hauptberuflich Hausfrau und Mutter ist, dann kann sie sich als sonstige Freiwillige versichern mit einem mindest (gesetzlich) vorgeschriebenem Einkommen von 816,67€ im Monat. Dann zahlt sie monatlich 103,72 € für die KV und für die Pflege 13,88 €. Also ca. 117 €. Und sie kann dann die Kinder mit bei sich versichern!!!!!!

Gruß aus Berlin
Geradegeründet ist offline   Mit Zitat antworten
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