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Thema: Krankenkasse / Hausfrau

  1. #1
    TP-Newbie
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    Krankenkasse / Hausfrau

    Meine Frau war früher in einem Heilberuf. Jetzt seit 2 Jahren ist sie "nur" noch Hausfrau und Mutter und ist in ihrer alten Krankenversicherung verblieben. Diese zahlt sie jetzt praktisch freiwillig, anstatt sich privat krankenzuversichern....

    Jetzt meine Frage. Wenn sie sich nun per Kleinunternehmerregelung einen Gewerbeschein besorgt und auch unter den 17500 Euro Umsatz bleibt ....ändert sich dann was an der Krankenversicherung?!?

  2. #2
    TP-Senior Avatar von Innova
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    Was sich ändern könnte wäre evtl der Betrag, dafür leg ich aber meine Hand jetzt nicht ins Feuer. Ansonsten kann sie die freiwillige Versicherung bei einem Gewerbe beibehalten (hatten wir auch). Aber warum war sie eigentlich nicht Familienversichert wenn ihr verheiratet ward?
    --------------------------------------------------
    www.sftc.de www.ms-logistics.de

  3. #3
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Hallo Sculptur,
    als wenn Deine Frau eine monatliche Einnahme von 350,00 Euro hat bzw. bei einem Minijob 400,00 Euro, dann kann sie sich weiter kostenfrei familienversichern. Ihr seit doch gesetzlich krankenversichert?
    17.500 Euro damit meinst Du sicherlich jährlich. Dann ist das ja der Umsatz. Du mußt aber das zu versteuernde Einkommen zugrunde legen. Das ist dann auch beitragspflichtig zur Krankenversicherung.
    Dann gibt´s da noch einen Unterschied bei den Selbständigen. Ist Deine Frau Existenzgründerin mit einem entsprechenden Zuschuß vom Arbeitsamt? Dann wird bei der Beitragsberechnung eine Mindesteinnahme von 1.225,- Euro/mtl. zu Grunde gelegt. Bei den "anderen" Selbständigen 1.837,50 Euro! Zahlen muß dann Deine Frau Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.
    Ich würde Dir raten mal persönlich bei Deiner Krankenversicherung vorbeizuschauen. Bei falscher Darlegung könnte das auch u.U. rückwirkend geändert werden müssen!

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  4. #4
    TP-Junior
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    Zig mal hatte ich bei meiner Krankenkasse angerufen und hatte zunächst nur die eine Antwort bekommen:
    Familienversichert nur dann, wenn man monatlich nach Abzug der Ausgaben einen Gewinn in Höhe von 345,00€ erwirtschaftet.

    Mit folgender Regelung rückte die Krankenkasse beim letzten Telefonat raus:
    Wenn die Frau hauptberuflich Hausfrau und Mutter ist, dann kann sie sich als sonstige Freiwillige versichern mit einem mindest (gesetzlich) vorgeschriebenem Einkommen von 816,67€ im Monat. Dann zahlt sie monatlich 103,72 € für die KV und für die Pflege 13,88 €. Also ca. 117 €. Und sie kann dann die Kinder mit bei sich versichern!!!!!!

    Gruß aus Berlin

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