Mit Kapitalwahlrecht sind die Beiträge nur zu 88 % abzugsfähig und ohne Kapitalwahlrecht in voller Höhe.Einkommensteuererklärung für 2005 aus? Gibt es da Unterschiede in der Berechnung?
vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 3b EStG 2005 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe b bzw. Doppelbuchstabe c EStG 2004 und § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG 2004
Die Paragraphenkette musste mal sein. Einfach klasse, was dieses Alterseinkünftegesetz angerichtet hat
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Im Übrigen, falls die nächste Frage kommt was ein "Kapitalwahlrecht" ist. Mit Ablauf der jeweiligen Einzahlungsphase hat man das Wahlrecht der Einmalauszahlung oder der Auszahlung auf Rentenbasis.
Gruß
Sven

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Die Paragraphenkette musste mal sein. Einfach klasse, was dieses Alterseinkünftegesetz angerichtet hat
