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26.03.2006, 11:48
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2006
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Schüler, 17, und Gewerbe: Krankenversicherung, Kindergeld
Hallo,
ich möchte ein Gewerbe anmelden.
Zu folgenden Punkten habe ich bisher keine Informationen gefunden:
- Familienversicherung:
ich bin noch keine 18 und Schüler. Ist mein Anspruch auf Familienversicherung auch jetzt schon einkommensabhängig und muss mein einkommenunter EUR 345 monatlich bleiben oder gilt eine andere Grenze.
- Kindergeld:
Ich werde im Juli 18. Bis dahin ist also der Anspruch auf Kindergeld unabhängig von meinem Einkommen und danach gilt der Grenzbetrag von 7.680,- €* 5/12 = 3200,-. Werden dann nur meine Einkünfte nach meinem 18. Geburtstag herangezogen oder werden auch meine Einkünfte, die ich als 17 jähriger hatte, berücksicht ? Entfällt also der Anspruch auf Kindergeld, wenn ich z. B. bis zu meinem Geburtstag EUR 2000 und nach meinem Geburtstag 1500 Euro Einkommen habe ?
Gruß,
Peter13
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26.03.2006, 12:17
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Kindergeld wird immer von Jahresanfang bis Jahresende berechnet. Also immer 12 Monate und nicht 5 von 12 Monaten.
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26.03.2006, 12:20
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Moin
Zitat:
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Ich werde im Juli 18. Bis dahin ist also der Anspruch auf Kindergeld unabhängig von meinem Einkommen und danach gilt der Grenzbetrag von 7.680,- €* 5/12 = 3200,-.
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Richtig
Zitat:
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Werden dann nur meine Einkünfte nach meinem 18. Geburtstag herangezogen oder werden auch meine Einkünfte, die ich als 17 jähriger hatte, berücksicht ?
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nur die nach dem 18. Geburtstag, weil vorher definitiv ein Anspruch auf Kindergeld besteht unabhängig von diversen Einkunftsgrößen. Also die Rechnungen noch so schreiben, dass sie noch vor dem 18. Geburtstag gezahlt werden.
Zitat:
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Entfällt also der Anspruch auf Kindergeld, wenn ich z. B. bis zu meinem Geburtstag EUR 2000 und nach meinem Geburtstag 1500 Euro Einkommen habe ?
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Nein. Da der Zeitraum nach deinem Geburtstag maßgebend ist.
Begründet wird dies damit, dass für die Zeit bis zu deinem Geburtstag ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 3 EStG besteht. Ab dem 18. Geburtstag besteht dieser nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG, wobei sich die Einkunftsgrenze im § 32 Abs. 4 S. 2 EStG nur auf den Abs. 4 bezieht und nicht auf den Abs. 3.
Gruß
Sven
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26.03.2006, 14:02
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Was sollen denn bitte EUR 345 für eine Grenze sein??
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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26.03.2006, 14:29
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Das ist die Grenze, die man hinzuverdienen darf, um weiterhin bei den Eltern sozialversicherungstechnisch mitversichert zu sein.
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26.03.2006, 15:48
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Hab' gerade mal nachgeschaut.
Die Grenze von 345 EUR gilt wohl für die Jahre bis 2005, ab 2006 sind es 350 EUR
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