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Zitat von wiantomi
Also die KV interessiert sich für die monatlichen Gewinne und nicht für die Einnahmen....
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Wobei bei Selbstständigen der Jahresgewinn vor Steuern gezwölftelt wird, um die monatlichen Gewinne zu berechnen.
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Zitat von wiantomi
Solange deine Frau keine Gewinne macht und unter den 15 Stunden bleibt, ist doch alles okay!
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Da wäre ich mir nicht so sicher. Meines Wissens nach werden die Beiträge für Selbstständige in der GKV mindestens aus monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen von 816,60 Euro für das Jahr 2006 berechnet.
Und diese "günstige" Regelung gilt auch nur für "nebenberuflich" Selbstständige. Wobei das nebenberuflich gesetztlich nicht definiert ist.
Das bedeutet, dass man z.B. bei 14,5% Beitragssatz mindestens 118,40 Euro monatlich an die GKV zahlt. Auch wenn der Gewinn vor Steuern monatlich unter 816,60 Euro liegt.
Der Gewinn kann dabei also 500, 200 oder auch 0 Euro betragen. Man muss trotzdem mindestens 118,40 Euro monatlich zahlen.
Wer als Selbstständiger Beiträge in der GKV unter der Bemessungsgrenze von 816,60 Euro monatlich zahlt, melde sich doch bitte bei mir, am besten hier im Forum. Denn daran sind sicherlich auch andere interessiert, die einen monatlichen Gewinn unter 816,60 Euro haben.
Schönen Gruß
DomPromo