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Thema: meine Frau soll jetzt Krankenversicherung selber zahlen

  1. #1
    TP-Junior Markus88 macht alles soweit korrekt
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    Angry meine Frau soll jetzt Krankenversicherung selber zahlen

    Hallo

    Ich wollte mal fragen ob meine Frau wirklich Krankenkassen beiträge zahlen muß.
    Meine Frau hat einen 400 Euro Job, und hat sich jetzt als Kleinstunternehmen selbständig gemacht.
    Sie verdient als selbständige so 100-150 Euro im Monat, und soll jetzt 127 Euro Krankenkassebeiträge zahlen.
    Die begründung war weil sie mit den 100-150 Euro über die grenze von 400 Euro kommt muß sie jetzt auch beiträge zahlen.
    Kann das sein

    Danke für eure antworten

  2. #2
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Hallo!
    Als Frau kann man sich bei seinem Mann familienversichern lassen, wenn man gewisse Bedingungen erfüllt. Das ist zum einen die Einkommensgrenze von ca. 400 EUR sowie der zeitliche Aufwand von ca. 10-15 Stunden pro Woche. Sobald man diese Grenzen überschreitet, muss man selbst zahlen.

    So wie sich dein Fall anhört, hat sie die Einkommensgrenze und sicherlich auch die Arbeitsstunden überschritten.

    Grüsse!

    wian

  3. #3
    TP-Junior Markus88 macht alles soweit korrekt
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    Ja aber für die 400 euro wird doch schon ein pauschal betrag an die Krankenkasse vom Arbeitgeber bezahlt oder nicht ?
    Und bei dem kleingewerbe muß man erst ab 360 euro Krankenkassen beiträge zahlen.
    Bitte helft uns weiter danke

  4. #4
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    http://www.400-euro.de/400/Pauschalbeitrag.html#25

    Der Arbeitgeber zahlt 25 % Pauschalabgaben. Davon fallen 11% für die Krankenversicherung an, wenn derjenige bereits woanders gesetzlich versichert ist, d.h. entweder über seinen Hauptberuf oder über eine Familienversicherung.

    Mich beschäftigt das Thema Krankenversicherung seit mehreren Monaten. Ich war schon mehrmals bei der KK und habe das Thema durchgekaut. Zudem sind 127 EUR nicht viel. Als Selbständiger zahlt man in der gesetzl. KV mindestens 270 EUR (Ausnahme ICH AG).

    Also bei sämtliche Entscheidungen, die ich in den letzten Monaten gefällt habe, war mein erster Gedanke immer, was mit meiner KV wird. Jahrelang war die KV als AN für mich eine unbedeutende Grösse - eine echte Selbstverständigkeit. Das hat sich nun geändert.

    Ihr solltet Euch mal die Frage stellen, ob Ihr im Gewerbe wirklich 100 EUR monatlichen Gewinn habt. Oder ob die Kosten die Einnahmen noch übersteigen. Arbeitszimmer, Fahrtkosten etc.

    Allerdings bleibt dann immer noch der Zeitfaktor sprich max. 10-15 Stunden.

  5. #5
    TP-Junior Markus88 macht alles soweit korrekt
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    Meine Frau arbeitet max. 2-3 Stunden in der Woche als Selbständige.
    Gewinne macht sie auch noch lange nicht, da sie ja noch den Kredit und die Geräte noch bezahlen muss.
    Wir denken das Sie erst nächstes Jahr mal Gewinne machen wird, und wenn Sie auch noch Monatlich 127 Euro Krankenkassenbeiträge zahlen muss, sehe ich schwarz das Sie jemals Gewinne machen wird

  6. #6
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Also die KV interessiert sich für die monatlichen Gewinne und nicht für die Einnahmen, wobei die KV-Beiträge nicht in die Gewinnermittlung gehören. Damit wäre doch dein Problem vorerst gelöst. Solange deine Frau keine Gewinne macht und unter den 15 Stunden bleibt, ist doch alles okay! Du darfst natürlich nicht die Einnahmen als Einkommen deklarieren.

  7. #7
    TP-Junior Markus88 macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die antworten
    Wollte noch wissen ab wann Sie Krankenkassenbeiträge zahlen muss,
    ab dem 1 Euro Gewinn oder gibt es da eine grenze

    Danke

  8. #8
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Diese Frage stelle lieber deiner Krankenversicherung. Es gibt da bestimmt einen Spielraum. Ich könnte mir vorstellen, dass die KV dann auch regelmäßig eure Einkommensteuererklärung haben möchte.

    Ich würde diese Fragen aber ganz offen mit der KV diskutieren, weil es hier um viel geht.
    Geändert von wiantomi (30.04.2006 um 14:06 Uhr)

  9. #9
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    Post Bemessungsgrenze von 816,60 Euro in der GKV

    Zitat Zitat von wiantomi
    Also die KV interessiert sich für die monatlichen Gewinne und nicht für die Einnahmen....
    Wobei bei Selbstständigen der Jahresgewinn vor Steuern gezwölftelt wird, um die monatlichen Gewinne zu berechnen.

    Zitat Zitat von wiantomi
    Solange deine Frau keine Gewinne macht und unter den 15 Stunden bleibt, ist doch alles okay!
    Da wäre ich mir nicht so sicher. Meines Wissens nach werden die Beiträge für Selbstständige in der GKV mindestens aus monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen von 816,60 Euro für das Jahr 2006 berechnet.
    Und diese "günstige" Regelung gilt auch nur für "nebenberuflich" Selbstständige. Wobei das nebenberuflich gesetztlich nicht definiert ist.

    Das bedeutet, dass man z.B. bei 14,5% Beitragssatz mindestens 118,40 Euro monatlich an die GKV zahlt. Auch wenn der Gewinn vor Steuern monatlich unter 816,60 Euro liegt.
    Der Gewinn kann dabei also 500, 200 oder auch 0 Euro betragen. Man muss trotzdem mindestens 118,40 Euro monatlich zahlen.

    Wer als Selbstständiger Beiträge in der GKV unter der Bemessungsgrenze von 816,60 Euro monatlich zahlt, melde sich doch bitte bei mir, am besten hier im Forum. Denn daran sind sicherlich auch andere interessiert, die einen monatlichen Gewinn unter 816,60 Euro haben.

    Schönen Gruß
    DomPromo

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