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Thema: Krankenkasse (selbst versichern)

  1. #1
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Krankenkasse (selbst versichern)

    Hallo,

    mal eine Frage zur Krankenkasse.
    Wenn man nicht selbst versichert ist sondern über die Eltern und man aber auch "etwas" selbstständig ist, dann darf man ja max. ??? Euro pro Monat verdienen damit man sich nicht selbst versichern muss (ich glaube ca. 350 pro Monat).
    Was passiert denn, wenn ich nun 5 Euro oder 10 Euro zu viel verdiene?
    Muss ich die Krankenkasse selbst darüber informieren oder fragen die eh jedes Jahr das FA was ich so verdiene (bzw. inforiert das FA die KK sogar?)?

  2. #2
    TP-Member DirkJ macht alles soweit korrekt
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    Die Krankenkasse fragt nicht das FA, sondern dich bzw. die Eltern..
    Man muß der Kasse dazu den letzten vorhandenen Einkommenssteuerbescheid des FA vorlegen.

    Wie das bei Eltern<>Kind ausschaut, weiß ich alledings auch nicht im Detail...

  3. #3
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    Familienversichert ist man, wenn das regelmäßiges Gesamteinkommen, 350 Euro monatlich nicht überschritten wird. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro.
    Die Krankenkassen erhalten - wie schon erwähnt - keinerlei Infos vom Finanzamt. Die Krankenkassen fragen auch nicht nach.
    Krankenkassen verschicken mind. 1x im Jahr einen Familienversicherungs-Fragebogen. Hier müssen dann die Einnahmen bekannt gegeben werden. Falls Du kurzfristig (2 Monate) die Einnahmegrenzen überschreitest. ist das für den FV-Versicherungsschutz belanglos. Es sei denn Du machst sowas regelmäßig. Dann wird´s als berufsmäßig angesehen und es führt zur Versicherungspflicht.

    Also, auch wenn Du die Grenze von 350,00 Euro regelmäßig auch nur mit 1,- Euro überschreitest, entfällt der Familienversicherungsanspruch.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  4. #4
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Bei mir war es so, dass ich über die Grenze von ich glaube ca. 4800 Euro pro Jahr drüber kam. Ich musste dann nicht nach zahlen sondern die Versicherung wurde nachträglich gekündigt oder irgendwas. Ich weiß auch nicht aber ich war in der Zeit nicht beim Arzt gewesen also war es optimal für mich. Ich musste für 1,5 Jahre nichts zahlen. Die Krankenkasse hat sogar das so gemacht, dass ich für das Jahr ab dem ich selbst versichert sein wollte erst ab April zahlen musste weil sie meinten sie machen das dann so, dass sie den Verdienst in diesem Jahr auf die Monate Mai bis Dezember verteilt betrachten und es nicht aufs ganze Jahr aufrechnen. Außerdem: Schätzt man seinen Gewinn zu hoch dann zahlt man auch wenn man dann drunter liegt. Schätzt man ihn zu niedrig zahlt man auch dann nicht wenn man drüber liegt... Deshalb nicht zu hoch schätzen !

  5. #5
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    erstmal sry, dass ich den alten fred auskrame, aber da passt es gerade rein

    bei mir ist jetzt die situtation aufgetaucht, dass ich die grenze von 4200 euro für 2008 überschreite (bzw. schon überschritten habe) und damit aus der
    familienversicherung fliege - eventuell.

    Zitat Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
    Die Krankenkassen erhalten - wie schon erwähnt - keinerlei Infos vom Finanzamt. Die Krankenkassen fragen auch nicht nach.
    Krankenkassen verschicken mind. 1x im Jahr einen Familienversicherungs-Fragebogen. Hier müssen dann die Einnahmen bekannt gegeben werden. Falls Du kurzfristig (2 Monate) die Einnahmegrenzen überschreitest. ist das für den FV-Versicherungsschutz belanglos. Es sei denn Du machst sowas regelmäßig. Dann wirds als berufsmäßig angesehen und es führt zur Versicherungspflicht.
    genau das ist der punkt ("Unvorhergesehene Mehrarbeit") bei mir... wobei es nicht "unvorhergesehene mehrarbeit" sondern eher "unvorhergesehner mehrverdienst" heißen müsste. denn es wird nicht dabei bleiben und in den folgejahren sicher wieder unter 4200 gehen.

    nun frag ich mich natürlich, wie das abläuft... muss ich das ganze der KK angeben und sagen, dass es unvorhergesehen und einmalig war oder einfach garnix machen?
    und wenn ich nicht drum rum komme und mich studentisch versichern muss (~55 euro pro monat), kann ich dann im folgejahr wieder in die familienversicherung zurück (bin unter 25)?

  6. #6
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    Am 6. Tag des Jahres steht schon fest, das die Grenze für das komplette Jahr "unvorhergesehen" überschritten wird? Zweifelhafte Auslegung.

    Einfach gar nichts machen ist die denkbar schlechteste Alternative.

  7. #7
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    Moin. Ja, auch meine Empfehlung geht in die Richtung, dass Du Dich mit Deiner Krankenkasse diesbezüglich i.V. setzt.

    Sobald Du wieder unter den Grenzen verdienst/ Einkommen hast, kannst Du natürlich wieder in die Familienversicherung gehen (25.Lebensjahr + Grundwehr- bzw. Zivildienst).

    Grüße
    Michael
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  8. #8
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Am 6. Tag des Jahres steht schon fest, das die Grenze für das komplette Jahr "unvorhergesehen" überschritten wird? Zweifelhafte Auslegung.
    das ist nicht zweifelhaft sondern etwas verzwickt. verdient wurde das geld natürlich 2007. die rechnung auch dezember geschrieben... aber der troll hats nur nicht mehr geschafft in dem jahr zu überweisen, also kam es am 02.01.2008 aufm konto an. und da nunmal geldeingang zählt hab ich das ganze eben 2008 verdient (hängt ja dann auch mit dein einkommensteuerbescheid zusammen). oder sehe ich hier etwas total falsch?

    und nochwas: wenn ich das richtig sehe, interessiert die KK auch nur der gewinn... d.h. ich könnte dieses jahr einfach noch ein paar ausgaben machen um wieder unter die 4200 zu kommen, richtig?

  9. #9
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    Ist es dann nicht sogar vorteilhafter für dich wenn du die Einnahme in 2008 verbuchen kannst?
    Sei dem Troll dankbar - das Jahr 2008 ist noch lang ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ist es dann nicht sogar vorteilhafter für dich wenn du die Einnahme in 2008 verbuchen kannst?
    das stimmt. damit habe ich jetzt noch gut ein jahr zeit einen plan zu schmieden

    Zitat Zitat von error99 Beitrag anzeigen
    und nochwas: wenn ich das richtig sehe, interessiert die KK auch nur der gewinn...
    richtig, da es sich um selbstständige tätigkeit handelt (selbst rausgefunden *stolz sei* )

    ...und damit hat es sich schon fast erledigt:
    wie ich mitbekommen habe, kann ich in meinem fall die kosten fürs studium als werbungskosten absetzen (es sind ja schon 1200 euro reine studiengebühren, fahrtkosten,...). dazu kommen noch laufende abschreibungen vom letzten jahr usw. bin also schon wieder im grünen bereich

    muss ich nur schaun, wie ich das mit den kommenden rechnungen 2008 mache... hm. knifflig, knifflig

  11. #11
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    Zitat Zitat von error99 Beitrag anzeigen
    ...und damit hat es sich schon fast erledigt:
    wie ich mitbekommen habe, kann ich in meinem fall die kosten fürs studium als werbungskosten absetzen (es sind ja schon 1200 euro reine studiengebühren, fahrtkosten,...). dazu kommen noch laufende abschreibungen vom letzten jahr usw. bin also schon wieder im
    Seit wann interessiert die Krankenkasse die Werbungskosten?

  12. #12
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Seit wann interessiert die Krankenkasse die Werbungskosten?
    davon erfährt die KK im endeffekt sowieso nichts. mein (jahres)gewinn wird dadurch eben geschmälert und das ist es doch, was ich der KK melden muss.

  13. #13
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    Und seit wann wirken sich Werbungskosten auf den Gewinn aus? Auf die Steuern ja, aber nicht auf den Gewinn.

  14. #14
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    Um das mal zu präzisieren: Werbungskosten machst du im Rahmen deiner EkSt.-Erklärung geltend, nicht als gewerbliche Ausgabe.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
    TP-Member error99 macht alles soweit korrekt Avatar von error99
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    ja, danke. das hab ich nun auch ernüchternd festgestellt... hatte mich damit noch nicht beschäftigt. vielleicht funktioniert es, wenn ich die studiengebühren als betriebsausgaben abziehe - wobei ich das im moment nicht vorhabe. wäre schon fast dreist
    und weitere 2000 euro betriebsausgaben bekomme ich nicht zusammen.

    naja, hab ja noch etwas zeit und werde mich dann mit der KK in verbindung setzen (wenn ich rausbekommen habe, wie das alles läuft). wird dann wohl auf ~660 euro studentische versicherung hinauslaufen, wenn sie meine unvorhergesehene mehrarbeit nicht akzeptieren

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