Das ist richtig. Monatliche Zuwendungen der Eltern werden bei der Beitragsberechnung mit zugrunde gelegt. Das sind sozuagen "lfd. Einnahmen".
Grüße
Michael
Neben meinem Studium bin ich seit 2005 weniger als 10 Stunden pro Woche gewerblich tätig.
Da ich mein gewerbliches Einkommen bei Beginn der tätigkeit auf weniger als monatlich 800 Euro geschätzt hatte, musste ich bisher ca. EUR 125 Krankenversicherung bezahlen.
Nachdem ich jetzt meinen Steuerbescheid für 2005 eingereicht habe (Einkünfte aus Gewerbebetrieb ca. EUR 7000), soll ich die Höhe der monatlichen Unterstützung in 2005 durch meine Eltern angeben.
Außerdem wird mir mitgeteilt, der Krankenversicherungsbeitrag neu berechnet würden müsste, falls die Unterstützung durch die Eltern wie in 2004 EUR 500,00 betragen würde.
Bei Beginn meiner selbstständigen tätigkeit war mit keinem Wort davon die Rede, dass die Höhe der Zuwendungen durch die Eltern die Höhe des Krankenkassenbeitrages beeinflussen könnte. Auch findet sich auf der Webseite der Krankenkasse unter Beiträge für freiwillige Versicherte kein diesbezüglicher Hinweis.
Ist daher trotzdem eine Beitragsnachforderung möglich, wenn mein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit und Zuschuss durch Eltern EUR 805,00 überschreitet.
Das ist richtig. Monatliche Zuwendungen der Eltern werden bei der Beitragsberechnung mit zugrunde gelegt. Das sind sozuagen "lfd. Einnahmen".
Grüße
Michael
Back to business!
Aber das muss das Finazamt doch nich wirklich wissen wieviel du von deinen Eltern bekommst. Und solange sie es dir nicht überweisen finden sie das ja auch nich raus.
So würde ich das zumindest regeln.
Ähm, ging's hier nicht um die Krankenkasse? Und 'nen Tipp zu geben etwas einfach nicht anzugeben finde ich schlichtweg daneben.Zitat von Josie_in_Joburg
Ups das gings wohl.
Aber macht ja auch nicht wirklich einen Unterschied.
Und 'nen Tipp zu geben etwas einfach nicht anzugeben finde ich schlichtweg daneben.Und nun mal ganz ehrlich. Was ist unter monatlichen Zuwendungen von den Eltern schon zu verstehen.So würde ich das zumindest regeln.
Sollte man dann jeden Kreuzer den man so zugesteckt bekommt dokumentieren und am Ende bei der KK angeben?
Würd ich persönlich nur machen wenn ich meinen Pflichtunterhalt mit Hilfe eines Anwalts eingeklagt hätte.
Ich wollte mich eigentlich nicht mehr zu diesem Thema äußern.
Aber diese "tollen" Ratschläge, Josie_in_Joburg, kannst Du getrost bei Dir stecken lassen. Ich denke nicht, dass eisregen solche Tipps benötigt. Wenn man´s nötig hat, kommt man da schon selbst darauf und postet nicht extra einen Beitrag/Frage hierzu.
Grüße
Michael
Back to business!
is ja gut, dann eben keine freie Meinungsäußerung!
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