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Thema: Erziehungsurlaub, Dienstleistung, Kleingewerbe Krankenversicherung

  1. #1
    TP-Newbie
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    Feb 2007
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    Altötting
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    1

    Question Erziehungsurlaub, Dienstleistung, Kleingewerbe Krankenversicherung

    Hallo,

    ich habe mich hier durch das Forum gearbeitet, habe aber leider keine Antwort auf meine Fragen bekommen.
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
    Also, ich bin über meinen Mann familienversichert und möchte gerne als Mystery Checker, also reine Dienstleistung, nebenher arbeiten. Nebenher habe ich noch eine Homepage auf der verschiedene affiliate Links zu finden sind. Der Verdienst wird sicherlich nicht über 200-300 Euro im Monat kommen.
    Muß oder sollte ich da ein Kleingewerbe anmelden?
    Wie ist das mi der Krankenversicherung, muß ich mich selbst versichern?
    Was muß ich sonst noch beachten?

    Für Antworten bedanke ich mich herzlich!

    Ciao
    Sandra

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Jan 2006
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    Beiträge
    7.115
    Klar musst du ein Gewerbe anmelden.

    Und das mit dem Erziehungsurlaub usw. geht auch, sofern du unter den möglichen Teilzeitarbeitsgrenzen bleibst und auch bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest. (Allerdings kenn ich mich jetzt mit den niegelnagelneuen Gesetzen nicht so aus.)
    200-300 € sollten im Hinblick auf die KK auch okay sein, genaue Auskunft kann dir da aber nur deine KK geben. Meist liegt der Betrag bei 350-400 €.

  3. #3
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Oct 2005
    Ort
    Würzburg
    Beiträge
    2.810
    Bei 200-300 Euro im Monat kannst Du familienversichert bleiben.

    Hier eine kleine Zusammenfassung für die Voraussetzung in der Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Die Familienangehörigen...
    ...
    • sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig,

    • haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 350 Euro monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro. Zum
      Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung (auch die steuerpflichtigen Abfindungen) oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus
      Kapitalvermögen. Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibetrag sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden berücksichtigt.

    ...

    Viele Grüße
    Michael
    Back to business!

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