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13.02.2007, 13:50
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Altötting
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Erziehungsurlaub, Dienstleistung, Kleingewerbe Krankenversicherung
Hallo,
ich habe mich hier durch das Forum gearbeitet, habe aber leider keine Antwort auf meine Fragen bekommen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
Also, ich bin über meinen Mann familienversichert und möchte gerne als Mystery Checker, also reine Dienstleistung, nebenher arbeiten. Nebenher habe ich noch eine Homepage auf der verschiedene affiliate Links zu finden sind. Der Verdienst wird sicherlich nicht über 200-300 Euro im Monat kommen.
Muß oder sollte ich da ein Kleingewerbe anmelden?
Wie ist das mi der Krankenversicherung, muß ich mich selbst versichern?
Was muß ich sonst noch beachten?
Für Antworten bedanke ich mich herzlich!
Ciao
Sandra
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13.02.2007, 14:27
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Klar musst du ein Gewerbe anmelden.
Und das mit dem Erziehungsurlaub usw. geht auch, sofern du unter den möglichen Teilzeitarbeitsgrenzen bleibst und auch bestimmte Verdienstgrenzen nicht überschreitest. (Allerdings kenn ich mich jetzt mit den niegelnagelneuen Gesetzen nicht so aus.)
200-300 € sollten im Hinblick auf die KK auch okay sein, genaue Auskunft kann dir da aber nur deine KK geben. Meist liegt der Betrag bei 350-400 €.
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15.02.2007, 12:36
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Bei 200-300 Euro im Monat kannst Du familienversichert bleiben.
Hier eine kleine Zusammenfassung für die Voraussetzung in der Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse:
Die Familienangehörigen...
... - sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig,
- haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 350 Euro monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro. Zum
Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung (auch die steuerpflichtigen Abfindungen) oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus
Kapitalvermögen. Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibetrag sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten werden berücksichtigt.
...
Viele Grüße
Michael
__________________
Back to business!
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