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Thema: 400 € - Job und Gewerbe: Krankenversicherung und weitere Fragen

  1. #1
    TP-Moderator
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    400 € - Job und Gewerbe: Krankenversicherung und weitere Fragen

    Hallo!

    Ich bin zur Zeit am Überlegen, ob ich neben dem Studium und Gewerbe einen Job als 400 €-Kraft annehmen soll.
    Dazu habe ich nun einige Fragen:

    Die Verdienste aus dem 400 € - Job werde ich ja natürlich in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen müssen, also sie sind (neben den Einnahmen aus dem Gewerbe) ESt-relevat, richtig?

    Angenommen ich mache mit meinem Gewerbe Verluste, kann ich dann durch diese Verluste den ESt-relevanten Betrag (also Einkünfte aus nicht-selbstständiger + selbstständiger Arbeit) drücken? Gibts da irgendwelche Grenzen?

    Wie läuft das mit der Krankenkasse? Bezieht sich der "Freibetrag" bei der Familienversicherung auf den ESt-relevanten Betrag oder kann ich hier die Verdienste aus dem 400 € - Job abziehen?

    Die Kindergeldgrenze (ca. 7000 €) bezieht sich ja wieder komplett auf den ESt-relevanten Betrag, oder?

    Vielen Dank im Voraus für Aufklärung
    Levis
    ............................

  2. #2
    TP-Moderator
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    Bzw. sind die die Einkünfte aus dem 400 € - Job überhaupt für die ESt-Erklärung relevant?

    Ich werde auch ein 3 monatiges Pflichtpraktikum (von der Uni vorgeschrieben, Sozialversicherungen werden also normalerweise übernommen) machen, wo ich mehr als 400 € monatlich verdienen werde. Diese Einkünfte muss ich ja schon in die ESt-Erklärung aufnehmen, oder?
    ............................

  3. #3
    TP-Greis
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    Die Verdienste aus dem 400 € - Job werde ich ja natürlich in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen müssen, also sie sind (neben den Einnahmen aus dem Gewerbe) ESt-relevat, richtig?
    kommt drauf an, wenn der Mini-Job vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird sind die Einkünfte nicht anzugeben. Wenn der Mini-Job auf Lohnsteuerkarte läuft dann ist es er wie ein "normales" Arbeitsverhältnis zu betrachten und dementsprechend auch anzugeben.

    Wie läuft das mit der Krankenkasse? Bezieht sich der "Freibetrag" bei der Familienversicherung auf den ESt-relevanten Betrag oder kann ich hier die Verdienste aus dem 400 € - Job abziehen?
    in der Regel werden die Mini-Jobs pauschal versteuert und da werden auch Beiträge für die Krankenversicherung abgezogen. Inwieweit der Job bei der Familienversicherung eine Rolle spielt weiß ich jedoch nicht.

    Die Kindergeldgrenze (ca. 7000 €) bezieht sich ja wieder komplett auf den ESt-relevanten Betrag, oder?
    der bezieht sich auf die Einkünfte und auf die Bezüge. Wird der Minijob auf Lohnsteuerkarte ausgeübt sind es Einkünfte, wird der Minijob pauschal versteuert zählt er zu den Bezügen.
    => beim Kindergeld ist er der Familienkasse anzugeben, bei der Einkommensteuer hingegen nicht (Voraussetzung: Pauschalversteueurng).

    Ich werde auch ein 3 monatiges Pflichtpraktikum (von der Uni vorgeschrieben, Sozialversicherungen werden also normalerweise übernommen) machen, wo ich mehr als 400 € monatlich verdienen werde. Diese Einkünfte muss ich ja schon in die ESt-Erklärung aufnehmen, oder?
    das sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die auch anzugeben sind.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Moderator
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    Dankeschön

    Nochmal kurz zum Verständnis:
    Angenommen, der Minijob wird pauschal versteuert: Ich muss ihn nicht zum zu versteuernden Einkommen dazurechnen, aber bei der Familienkasse zwecks Kindergeld angeben? Normalweise muss ich ihn auch nicht der Krankenkasse mitteilen? (wobei ich da wegen dem familienversichert mal da anrufen werde.)
    Richtig so?
    ............................

  5. #5
    TP-Greis
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    Richtig so?
    richtig
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    TP-Moderator
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    Okay, nochmals Danke

    Jetz würd mich nur noch folgendes interessieren:
    Angenommen ich mache mit meinem Gewerbe Verluste, kann ich dann durch diese Verluste den ESt-relevanten Betrag (also Einkünfte aus nicht-selbstständiger + selbstständiger Arbeit) drücken? Gibts da irgendwelche Grenzen?
    Oder so gesagt:
    Kann ich den Verlust aus dem (Neben-)Gewerbe komplett von den Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit abziehen und somit das zu versteuernde Einkommen verringern?
    ............................

  7. #7
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Zitat Zitat von Levis
    ... Normalweise muss ich ihn auch nicht der Krankenkasse mitteilen? (wobei ich da wegen dem familienversichert mal da anrufen werde.)
    Richtig so?
    Ja mach das mal lieber, Levis. Das geht schon sehr ins Detail. Welches Praktikum machst Du denn?
    Vor- und Nachpraktika: Da wärst Du in allen Zweigen der Sozialversicherung vers.pfl.
    Praktika, vorgesehenes zwischen zwei theoretischen Studienabschnitten danach wärst Du versicherungsfrei, solange Du auch eingeschrieben bleibst.
    Ansonsten gibt´s ja da noch die 20 Stunden Regelung, die Dir bestimmt bekannt ist. ... nicht mehr als 20 Stunden ... egal was Du verdienst, Du bleibst versicherungsfrei. Überschreitung möglich u.a. während der Semesterferien...
    Dennoch gilt in der Familienversicherung die 400 Euro Grenze. Da gibt´s nix zu Rütteln. Deswegen - wie gesagt - gehe lieber zu Deiner Kasse und klär die Jungs bzw. Mädels auf, damit sie entsprechend handeln können.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  8. #8
    TP-Moderator
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    Danke Michael für Deine Antwort!

    Bei Krankenkasse wollt ich bzgl. des Minijobs anrufen, ob ich da auch familienmitversichert bleiben kann. Da ich mit dem Minijob+Gewerbe evtl. mal über die 400 € im Monat komme. Aber wenn der Minijob eh nicht relevant für die Krankenkasse wäre, dann gäbe es keine Probleme...

    Das Pflichtpraktikum findet während des Studiums statt (ich bleibe also eingeschrieben) und da sollte eigentlich die Personalabteilung der Firma das regeln. Aber dbzgl. werde ich mich auch nochmal direkt dort informieren.
    ............................

  9. #9
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von Levis
    Kann ich den Verlust aus dem (Neben-)Gewerbe komplett von den Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit abziehen und somit das zu versteuernde Einkommen verringern?
    Dafür sind u.a. die Stichworte: Verlustrücktrag und Verlustvortrag interessant.
    Aber, wenn du momentan keine steuerpflichtigen Einkünfte (auf die du auch EkSt. gezahlt hast) hast oder keine hattest - ein pauschal versteuerter Minijob zählt ja nicht dazu - ist evtl. nur der Verlustvortrag interessant.

  10. #10
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Zitat Zitat von Levis
    ... Aber wenn der Minijob eh nicht relevant für die Krankenkasse wäre, dann gäbe es keine Probleme...
    Nein, Levis. Da hast Du mich mißverstanden. Du bist - wie ich´s verstanden habe - zur Zeit als Student familienversichert. Sobald Du jetzt bis zum 25. Lebensjahr + Grundwehrdienst- oder Zivildienstzeit mehr als 400,- Euro verdienst (und das nicht kurzfristig 2 Monate) dann endet der Anspruch auf Familienversicherung. Für diese Zeit wirst Du als Student pflichtversichert und zahlst dann Deine Studentenbeiträge.
    Das Praktikum ist unschädlich auf die Versicherung als Student. Du bleibst versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Du zahlst nur die Studentenbeiträge.
    Aber wie gesagt, das geht mir schon sehr ins Detail.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  11. #11
    TP-Moderator
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    Du bist zur Zeit als Student familienversichert.
    genau

    Also zählt der 400 € - Job schon zur Berechnung? Also darf ich monatlich aus Gewerbe+Minijob nicht relgelmäßig mehr als 400 € verdienen, oder?
    ............................

  12. #12
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Es sind in Deinem Fall sogar nur 350,00 Euro.
    Ein Auszug aus dem § 10 SGB V Gesetzestext:
    Anspruchsvoraussetzung
    Familienangehörigen
    ...
    haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 350 Euro monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro. Zum
    Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung (auch die steuerpflichtigen Abfindungen) oder selbstständigen Tätigkeit,
    aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerfreibetrag, ...

    Ich frage mich aber, wieviele Studenten bzw. auch Ehegatten ihre Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (wenn sie geringfügig über 350,00 Euro liegen) überhaupt der Kasse mitteilen.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  13. #13
    TP-Moderator
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    Also darf ich in meinem 400 € - Job nur 350 € verdienen?

    Diese Monatsgrenze regt mich eh auf. Als Selbstständiger hat man einfach kein regelmäßiges Einkommen. Angenommen ich verdiene 4mal im Jahr etwas über 350 € und die restlichen Monate nur 100 €, dann ist es doch absolut unfair sich selbst versichern zu müssen...
    ............................

  14. #14
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Das ist ja jetzt das "doofe" bei Dir, dass Du einerseits einen Minijob machst und andererseits ein Gewerbe mit Einkommen hast. Beim Minijob gilt die 400 Euro Grenze. Selbständig 350 Euro.
    Und wenn Dein Einkommen so schwankt... es heißt ja auch regelmäßiges Gesamteinkommen... wenn es in zwei Monaten die Grenze von 350 Euro übersteigt, ist es unschädlich für die Familienversicherung.
    Deinen Fall müßte man explizit beurteilen.
    Back to business!

  15. #15
    TP-Moderator
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    Ja, das ist allerdings das doofe an dem Ganzen!
    Es kann doch nicht sein, dass ich deswegen evtl. keinen 400 € - Job annehmen kann...

    Dann muss ich mich evtl. mal nach einer studentische Krankenversicherung umschauen. Wie sind da so die Preise? Und da darf ich dann "unbegrenzt" verdienen?
    ............................

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