Tja, jetzt habe ich erstmal 2 Wochen Urlaub. Danach könnte ich mich mal schlau machen. Da gibt´s bestimmt ein ... wir wir sagen... handout!![]()
Falls es bis dahin reicht?
Grüße
Michael
Also mir war dieser Sachverhalt (siehe http://www.traum-projekt.com/forum/9...zialkasse.html) völlig neu. Ich dachte bislang, dass die Abgabe nur dann anfällt, wenn man Dienstleistungen eines KSK-Versicherten in Anspruch nimmt - was für mich bislang auch ein Grund war, warum ich mich nie großartig dafür interessiert habe, zur KSK zu gehen.
Wenn es aber so ist, dass es meinen Kunden völlig egal sein kann, ob ich bei der KSK bin oder nicht, und sie schlimmstenfalls eh zahlen müssen... dann ist die KSK richtig interessant, finde ich.
Um die Abgabe müssen sich die Unternehmen aber (eigentlich) selbst kümmern, richtig? Und sie wird erst fällig bei mehr als 3 "künstlerischen" Aufträgen im Jahr bei mir?
Nun müssen seit 2005 ja bekanntlich "Webdesigner" in die KSK aufgenommen werden, aber der Begriff ist ja sehr weitläufig. Wie läuft das bei der Aufnahme genau ab - wird die Qualität der Werke geprüft? Muss genau aufgedröselt werden, wieviel Screendesign man macht und wieviel "Nicht-Künstlerisches" wie HTML, CSS, PHP usw.? Also ab wann ist ein Webdesigner in der Praxis ein KSK-Kandidat?
Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrungen damit?
Gruß, AnnaStesia
Ich weiss es doch auch nicht.
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Tja, jetzt habe ich erstmal 2 Wochen Urlaub. Danach könnte ich mich mal schlau machen. Da gibt´s bestimmt ein ... wir wir sagen... handout!![]()
Falls es bis dahin reicht?
Grüße
Michael
Back to business!
Ich glaube nach 4,5 Monaten kommt es nicht unbedingt auf 2 Wochen an.
Hast Du nun alles gestrichen, dass nun buddeln angesagt ist?![]()
Auf die Frage von AnnaStesia zurückzukommen...
Vorab. Eine nähere Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüft die Künstlersozialkasse anhand eines Fragebogens der vom "Künstler" ausgefüllt werden muß.
Ein Webdesigner wird bei der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig, wenn er nach ästhetischen Gesichtspunkten eine Internetseite in Eigenregie gestaltet. D.h. es reicht nicht aus, dass der Webdesigner von einer Firma einen (Erst)Auftrag erhält, die bestehende Seite zu ergänzen, neu zu verlinken, zu programmieren und evtl. ein neues Logo einzusetzen...
Das wäre eher einem Webmaster/Admin gleichgestellt, die ebenfalls nicht zum Künstlerpersonenkreis gehören! Die Prüfung der Funktionalität der Website gehört sozusagen nicht in den künstlerischen Bereich.
Künstler im Sinne des KVSG wäre er/sie dann, wenn der Webdesigner seine eigene Kreativität, sein eigenes gestalterisches Können in eine neues Webdesign einfließen läßt. Natürlich unter der Berücksichtigung des CI der Firma.
Dies ist demnach zu bejahen.Muss genau aufgedröselt werden, wieviel Screendesign man macht und wieviel "Nicht-Künstlerisches" wie HTML, CSS, PHP usw.?
Fragen?![]()
Grüße
Michael
Geändert von Mich@el (31.08.2007 um 11:32 Uhr)
Back to business!
Was lange währt...Danke Michael! Im Endeffekt bedeutet das also, wenn man rein will, Fragebogen ausfüllen, abwarten und Pfefferminztee trinken.
Ich weiss es doch auch nicht.
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