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Alt 08.07.2007, 18:41   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Stuttgart
tobus80 macht alles soweit korrekt
Exclamation

kleingewerbe und krankenkasse


hallo zusammen,

das ist meine erste frage und ich hoffe auf massiv kompetente hilfe:

ich arbeite ganz normal als arbeitnehmer und habe nebenher ein kleingewerbe angemeldet. meiner krankenkasse habe ich das nie mitgeteilt. hätte ich das tun müssen. ich bin aber schon mit meinem gehalt vom arbeitgeber freiwillig versichert. mehr zahlen müsste ich sowiso nicht, oder?

mein kleiner bruder moho ist student und bei meinem vater familienversichert. wenn der nun ein gewerbe anmeldet und auch gewinn macht, muss er sich dann selber versichern?

dankö für die antworten

tobus
tobus80 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.07.2007, 18:45   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Am besten die jeweiligen Krankenkassen fragen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2007, 18:49   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
Ort: Stuttgart
tobus80 macht alles soweit korrekt
kann ich leider erst morgen wieder. Mo-Fr 0600 bis 2200h.
aber ich bin so ein ungeduldiger mensch, weißt Du?

die antworten kommen hier ja echt ratz-fatz
tobus80 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2007, 18:51   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von tobus80 Beitrag anzeigen
kann ich leider erst morgen wieder. Mo-Fr 0600 bis 2200h.
aber ich bin so ein ungeduldiger mensch, weißt Du?
Dann stell morgen den Wecker auf 5:55 Uhr und ruf' gleich um 6 Uhr an, dann hast Du die Antwort schnellstmöglich. Hier kann Dir keiner eine verbindliche Auskunft für Deine Frage geben, dass kann NUR Deine Krankenkasse.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2007, 18:53   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Krankenversicherungen sind u.U. sehr individuell.

Du bist privat oder freiwillig versichert, nicht gesetzlich, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht möchte die KK ja den Beitrag von deinen gesamten Einkünften berechnen? Ich weiss es nicht.

Dein Bruder ist über die Familienversicherung gesetzlich versichert. Da darf man üblicherweise nur zwischen 300 und 400 € dazu verdienen.

Deshalb nachfragen ....
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2007, 19:34   #6
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Mich@el
 
Registriert seit: Oct 2005
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Mich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine UserMich@el lebt für das TP und seine User
Ich weiß auch nicht, warum Du am Sonntag abend noch unbedingt wissen möchtest, wie Du bzw. Dein Bruder versichert bist... aber hier schon "ohne Gewähr" ein paar Infos. Für Deinen Bruder gilt. Falls er gesetzlich familienversichert ist:
Zitat:
... familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 350 EUR monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 EUR.
Zum Gesamteinkommen zählt u.a. die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Hier werden aber wieder Werbungskosten abgezogen. Alles was Dir die Krankenkasse vor Ort unbedingt erklären muß. Hier geht´s ja um Beitrag oder nicht Beitrag.
Falls Du auch gesetzlich versichert bist. Dann zahlst Du aus der Beschäftigung in der Krankenversicherung bis zur (Beitragsbemessungsgrundlage) BBG. Diese beträgt 3.562,50 EUR (2007). Und da liegst Du ja Deiner Aussage hin drüber.
Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden. Im Umkehrschluß würde ich (ohne Gewähr) behaupten, dass Du deinen Lebensunterhalt aus der Beschäftigung bestreitest. Demnach müßtest Du keine Beiträge nachzahlen.

Du kannst ja mit diesen Info´s schon Deine Krankenkasse konfrontieren.

Grüße
Michael
__________________
Back to business!
Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
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