Ich weiß auch nicht, warum Du am Sonntag abend noch unbedingt wissen möchtest, wie Du bzw. Dein Bruder versichert bist... aber hier schon "ohne Gewähr" ein paar Infos. Für Deinen Bruder gilt. Falls er gesetzlich familienversichert ist:
Zitat:
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... familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 350 EUR monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 EUR.
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Zum Gesamteinkommen zählt u.a. die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Hier werden aber wieder Werbungskosten abgezogen. Alles was Dir die Krankenkasse vor Ort unbedingt erklären muß. Hier geht´s ja um Beitrag oder nicht Beitrag.
Falls Du auch gesetzlich versichert bist. Dann zahlst Du aus der Beschäftigung in der Krankenversicherung bis zur (Beitragsbemessungsgrundlage) BBG. Diese beträgt 3.562,50 EUR (2007). Und da liegst Du ja Deiner Aussage hin drüber.
Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden. Im Umkehrschluß würde ich (ohne Gewähr) behaupten, dass Du deinen Lebensunterhalt aus der Beschäftigung bestreitest. Demnach müßtest Du keine Beiträge nachzahlen.
Du kannst ja mit diesen Info´s schon Deine Krankenkasse konfrontieren.
Grüße
Michael