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Thema: kleingewerbe und krankenkasse

  1. #1
    TP-Newbie
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    Exclamation kleingewerbe und krankenkasse

    hallo zusammen,

    das ist meine erste frage und ich hoffe auf massiv kompetente hilfe:

    ich arbeite ganz normal als arbeitnehmer und habe nebenher ein kleingewerbe angemeldet. meiner krankenkasse habe ich das nie mitgeteilt. hätte ich das tun müssen. ich bin aber schon mit meinem gehalt vom arbeitgeber freiwillig versichert. mehr zahlen müsste ich sowiso nicht, oder?

    mein kleiner bruder moho ist student und bei meinem vater familienversichert. wenn der nun ein gewerbe anmeldet und auch gewinn macht, muss er sich dann selber versichern?

    dankö für die antworten

    tobus

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Am besten die jeweiligen Krankenkassen fragen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    kann ich leider erst morgen wieder. Mo-Fr 0600 bis 2200h.
    aber ich bin so ein ungeduldiger mensch, weißt Du?

    die antworten kommen hier ja echt ratz-fatz

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von tobus80 Beitrag anzeigen
    kann ich leider erst morgen wieder. Mo-Fr 0600 bis 2200h.
    aber ich bin so ein ungeduldiger mensch, weißt Du?
    Dann stell morgen den Wecker auf 5:55 Uhr und ruf' gleich um 6 Uhr an, dann hast Du die Antwort schnellstmöglich. Hier kann Dir keiner eine verbindliche Auskunft für Deine Frage geben, dass kann NUR Deine Krankenkasse.

  5. #5
    TP-Lady-Mod
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    Krankenversicherungen sind u.U. sehr individuell.

    Du bist privat oder freiwillig versichert, nicht gesetzlich, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht möchte die KK ja den Beitrag von deinen gesamten Einkünften berechnen? Ich weiss es nicht.

    Dein Bruder ist über die Familienversicherung gesetzlich versichert. Da darf man üblicherweise nur zwischen 300 und 400 € dazu verdienen.

    Deshalb nachfragen ....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Specialist Avatar von Mich@el
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    Ich weiß auch nicht, warum Du am Sonntag abend noch unbedingt wissen möchtest, wie Du bzw. Dein Bruder versichert bist... aber hier schon "ohne Gewähr" ein paar Infos. Für Deinen Bruder gilt. Falls er gesetzlich familienversichert ist:
    ... familienversichert werden kann, wessen regelmäßiges Gesamteinkommen 350 EUR monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 EUR.
    Zum Gesamteinkommen zählt u.a. die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit. Hier werden aber wieder Werbungskosten abgezogen. Alles was Dir die Krankenkasse vor Ort unbedingt erklären muß. Hier geht´s ja um Beitrag oder nicht Beitrag.
    Falls Du auch gesetzlich versichert bist. Dann zahlst Du aus der Beschäftigung in der Krankenversicherung bis zur (Beitragsbemessungsgrundlage) BBG. Diese beträgt 3.562,50 EUR (2007). Und da liegst Du ja Deiner Aussage hin drüber.
    Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden. Im Umkehrschluß würde ich (ohne Gewähr) behaupten, dass Du deinen Lebensunterhalt aus der Beschäftigung bestreitest. Demnach müßtest Du keine Beiträge nachzahlen.

    Du kannst ja mit diesen Info´s schon Deine Krankenkasse konfrontieren.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

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