+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: rechtliches - flash 30 tage version

  1. #1
    TP-Junior platinum macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2002
    Beiträge
    6

    Question rechtliches - flash 30 tage version

    meun!

    ich habe eine zeitlang als freier mitarbeiter in einer firma mit flash gearbeitet. nun wollte ich für einen kumpel und mich auch eine seite in flash machen.

    natürlich hab ich zuhause kein flash. darf ich denn nun mit der 30-tag-testversion ein flash erstellen und online stellen?
    Und was vielleicht auch interessant wäre: geht das überhaupt mit der 30 tage version?

    mfg. platinum.

  2. #2
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2001
    Ort
    Zürich & Berlin
    Beiträge
    2.331
    Hi Platinum

    Ist eine sehr gute Frage! Denn die Lizenzbedingungen der Testversion sagen dazu nur folgendes:

    Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen ist es Ihnen jedoch strengstens untersagt, die Testversion der Software zu kommerziellen Schulungszwecken zu installieren oder zu verwenden.
    Gilt dies nun nur für Schulungszwecke oder aber auch für alle anderen kommerziellen Zwecke? Da es dort explizit "Schulungszwecke" heisst würde ich auch mal davon ausgehen.

    Du darfst also deine Testversion benützen um damit deine eigene Page zu gestalten. Auch nach Ablauf der Testversion gehört das daraus entstandene Produkt, also deine Seite, immer noch dir.

    Anders sieht es aus, wenn du mit der Testversion kommerzielle Zwecke verfolgst, das müsstest du wohl direkt bei Macromedia abklären. Denn wie schon gesagt, die Lizenzrichtlinien sind da nicht so ganz klar definiert.

    Gruss Adi

  3. #3
    TP-Junior platinum macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2002
    Beiträge
    6

    wobei sich dann auch die frage stellt...

    ob man herausfinden kann, ob das fertige flash mit einer test-version oder einer richtigen version gemacht wurde...

    sonst zimmer' ich mir meine seite mit der 30 tage version zusammen und hinterher gibs doch einen auf den deckel, weil ich ja nicht beweisen kann, dass es nur die 30 tage version war... ?

  4. #4
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2001
    Ort
    Zürich & Berlin
    Beiträge
    2.331
    Naja, technisch möglich wäre das natürlich und es gibt auch immer wieder Gerüchte, dass die Software-Firmen solche Schutzmechanismen einbauen. Aber meistens können sich die Firmen mit solchen Methoden nur in ihrem Heimatland, das wäre in dem Fall Amerika durchsetzen. Dort sind nämlich die Datenschutzgesetze mittlerweilen ziemlich aufgeweicht und Software-Piraten haben nicht mehr so ein leichtes Spiel.

    Aber wie gesagt, wenn du ganz sicher gehen willst, kurze Mail an Macromedia Deutschland und die Sache sollte geklärt sein.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51