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28.08.2007, 10:39
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Braunschweig
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Vistaprint gewinnt Klage gegen print24 GmbH und UnitedPrint.com
Schon heftig, was da vistaprint gerade durchzieht..
Zitat:
Vistaprint-Klage gegen deutsche Onlinedruckereien erfolgreich
Wirtschaft Print24 GmbH und Unitedprint.com AG zu Schadenersatz verpflichtet
Der Online-Druckdienstleister Vistaprint Limited mit Hauptsitz auf den Bermudas hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Klage gegen zwei deutsche Onlinedruckereien, Print 24 GmbH und Unitedprint.com AG, erfolgreich war.
Die Firmen werden beschuldigt gegen das europäische Patent Nr. 0 852 359 zur Erstellung von Druckvorstufen-Dateien mit Hilfe von Computer-implementierten Methoden und Systemen, verstossen zu haben. Das bestätigt nun das zuständge Düsseldorfer Gericht und es ordnet an, dass die betreffende patentierten Methoden und Systeme sowie die damit bearbeiteten Daten nicht mehr benutzt werden dürfen. Darüber hinaus werden die Unternehmen zu Schadenersatz verpflichtet für bereits begangene Patentrechtsverletzungen verpflichtet.
Vistaprint hält eine ganze Reihe von amerikanischen und europäischen Patenten, die dem Bereich Web-to-Print zuzuordnen sind. Hier die Auflistung, die von Vistaprint stammt (in Englisch): VistaPrint is the owner of United States Patents 6,247,011, 6,631,375, 6,650,433, 6,976,798, 6,986,105, 6,992,794 , 6,993,209, 7,020,838, 7,120,634, 7,133,050, 7,133,149, 7,145,670, and 7,187,465, European Patents EP 852359 and EP 1040428, French Patent FR2804231, and additional pending patent applications in the United States and other countries.
Robert Keane, Präsident und CEO von Vistaprint, hat zwar nichts gegen fairen Wettbewerb, will aber auch in Zukunft gegen Patentrechtsverletzungen vorgehen. Ausserdem stellt er fest: "Wir beabsichtigen nicht, unsere patentierten Technologien an unsere Konkurrenz zu lizensieren." Stattdessen sind eine breit angelegte Serie von weltweiten Patentrechtsprozessen in Planung, die die Nutzung der Patente bei Wettbewerbern unterbinden sollen. (tk)
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Weitere Informationen gibt es dazu auch auf der vistaprint Seite:
http://www.vistaprint.com.au/vp/abou...l.aspx?pid=440
Die eigentliche Quelle der News:
http://www.publish.de/data/news/news.asp?news_id=12669
MfG
SteffenR
Geändert von SteffenR (29.08.2007 um 12:42 Uhr).
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28.08.2007, 15:13
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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Also das es gerade Print 24 trifft hat schon was komisches. Soweit ich informiert surfen sie auch gerne auf der Abmahnwelle.
... auch wenn das Thema Patente gar nicht so komisch ist.
Woher hast du diese Info? Ich wüßte gern wie und womit, welche Rechte genau verletzt wurden.
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Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.
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28.08.2007, 15:26
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
Zitat von Zockratte
Woher hast du diese Info?
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Von der Vistaprint-Website, vermute ich (hat Steffen oben verlinkt).
Zitat:
Zitat von Zockratte
Ich wüßte gern wie und womit, welche Rechte genau verletzt wurden.
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Das Urteil im Wortlaut würde mich auch interessieren, finde aber leider nichts.
Nachtrag: Sorry, mein Fehler, die oben zitierten Infos lassen sich nicht vollständig der Site entnehmen.
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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28.08.2007, 15:31
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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ja, klar ... blöde Frage.
Laut http://www.beyond-print.de/ ist bereits eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent in Arbeit bzw. schon am laufen.
Es ließt sich so, das es ein Patent auf die Computerbasierte-Online-Druckvorlagenherstellung ist - was praktisch der Supergau für eine ganze Industrie wäre.
__________________
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28.08.2007, 15:38
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von Zockratte
Computerbasierte-Online-Druckvorlagenherstellung
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Was ist denn damit genau gemeint? Bin zwar nicht ganz blöd, wenn es um Druckvorlagen geht und bin Unitedprint-Kunde, aber ich verstehe gar nicht worum es hier konkret geht. Kann jemand etwas Licht ins dunkel bringen? 
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28.08.2007, 15:39
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Thx für den Link. Falls es stimmt, was da zu lesen ist, liegt die Strategie ja auf dem Tisch:
Zitat:
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In einer Pressemittelung wurde angekündigt keine Lizenzen zu vergeben und stattdessen weltweit eine Serie an Patentrechtsprozessen zu verfolgen.
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Aber mal abwarten, was daraus wird (insbesondere, an wen sie sich diesbezüglich rantrauen).
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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28.08.2007, 15:50
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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Zitat:
Zitat von ratze
Was ist denn damit genau gemeint? Bin zwar nicht ganz blöd, wenn es um Druckvorlagen geht und bin Unitedprint-Kunde, aber ich verstehe gar nicht worum es hier konkret geht. Kann jemand etwas Licht ins dunkel bringen? 
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so wie ich es lese "web-to-print" im allgemeinen. Ob das wirklich so ist kann ich auch nicht sagen ... wer mehr weiß soll uns alle aufklären 
__________________
Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.
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29.08.2007, 13:50
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Braunschweig
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Anbei auch noch mal der Artikel bzgl. der Nichtigkeitsklage von "Zockratte" ,.,
Zitat:
Nichtigkeitsklage gegen “Web-to-Print” Patent erhoben
Rechtsanwalt Frank Stange
Die Vistaprint Technologies Ltd., Geschäftssitz auf den Bermudas, hat einen Patentrechtsstreit gegen zwei deutsche Firmen gewonnen. Das Patent betrifft ein Verfahren zur Erstellung von Druckvorlagen mit Hilfe von Computerimplementierten Methoden über das Internet. In einer Pressemittelung wurde angekündigt keine Lizenzen zu vergeben und stattdessen weltweit eine Serie an Patentrechtsprozessen zu verfolgen. Diese Ankündigung sorgt in der gesamten Web-To-Print Branche für Beunruhigung.
Rechtsanwalt Frank Stange aus der Kanzlei PKL Keller Spies Partnerschaft aus Dresden erklärt hierzu:
"„Das Düsseldorfer Landgericht hat lediglich festgestellt, dass das Verfahren der beiden deutschen Firmen das Vistaprint-Patent verletzt. Die Düsseldorfer Richter waren an das erteilte Patent gebunden. Einwendungen gegen das Patent selbst können in diesem Verfahren gar nicht berücksichtigt werden. Dies muss in einem separaten Verfahren erfolgen.“"
Weiter berichtet der schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutz tätige Anwalt, dass Nichtigkeitsklage gegen das Patent erhoben wurde. Das Bundespatentgericht wird nun also klären, wie berechtigt das Patent eigentlich ist. Eine Zusammenarbeit mit der betroffenen Web-to-Print Branche ist angestrebt. Mit einer Entscheidung ist nicht vor Ende diesen Jahres zu rechnen.
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Auf der Seite http://www.patentstorm.us/ können die oben aufgeführten Patente auch noch einmal genau nachgelesen werden ..
Gruss,
SteffenR
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27.09.2007, 09:59
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2004
Ort: Braunschweig
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Hab gerade im neuen Newsletter von Beyondprint weitere Neuigkeiten vom Urteil lesen können:
Zitat:
Aufruhr um VistaPrint-Patent zieht immer größere Kreise
Die deutschen Online-Druckereien Print 24 GmbH und Unitedprint.com haben laut Gerichtsurteil das Vistaprint-Patent zur „Erstellung von Druckvorlagen mit Hilfe computerimplementierter Methoden“ verletzt. Aufgrund einer Nichtigkeitsklage muss das Urteil allerdings überprüft werden, beyondprint berichtete. Die Folge: der Patentstreit gerät zunehmend in die Diskussion. Aktuell nimmt sich der Newsdienst heise online dem Thema an.
Letztlich müsste die gesamte Web-to-Print-Branche mit weitreichenden Konsequenzen rechnen; diverse Unternehmen wären betroffen. Das Patent bezieht sich auf hochaufgelöste Grafiken, die bereits auf einem Server hinterlegt sind. Ferner geht es um die Übertragung von Grafik-Pendants mit niedrigerer Auflösung auf einen Client. Diese ermöglicht es dem Anwender seine individuellen Druckaufträge zu gestalten.
Der Gestaltungswunsch wird später durch eine Parameterdatei zurück auf den Zentralrechner geschickt. Entsprechende Darstellungsmöglichkeiten des jeweiligen Grafikprogramms liegen auf dem Server. Die durchaus gängige Bereitstellung von Flash- oder Java-Anwendungen, mit der ein Kunde Bilder auswählen und einen Druckauftrag layouten kann, wären hier als Beispiel zu nennen.
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Quelle
http://www.beyond-print.de/site/cont...news_0357.html
weiterführender Artikel bei heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96031
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