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Die Websites Right Control GmbH mahnt ab
Die österreichische "Websites Right Control GmbH" sieht ihre Berufung in der Verteidigung des Teledienst-Gesetzes (TDG) und mahnte eine deutsche Internetpräsenz wegen Verstoß gegen die Impressumspflicht ab.
Das Unternehmen mahnte die Website eines Fotomodells ab, da hier kein Impressum (nach §6 des TDG ist dieses aber erforderlich) vorhanden war. Auch wurden die fehlenden Angaben zur "Kammerzugehörigkeit" bemängelt. Eine Kammer für Fotomodelle gibt es allerdings nicht.
Die Abmahnung ähnelt allerdings eher einem Serienbrief und die Betreiberin wurde aufgefordert 240,00 Euro für entstandene Kosten zu zahlen.
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